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Kurze Frage: Wenn man die Erlaubnis vom Rechteinhaber erhalten möchte eine Bearbeitung zu veröffentlichen empfiehlt es sich ja seine Idee dem Originalkünstler bzw. seinem Verleger mitzuteilen. Gesetz dem Fall die Erlaubnis für diese Bearbeitung wird nicht erteilt, aber später wird genau diese unter der Schirmherrschaft des Verlegers veröffentlicht. Kann man da was tun oder ist das Pech?