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Hallo Leute,
wenn ich zu einem bestehenden populären Lied ein eigenes Arrangement z. B. für Orchester schreibe und verlegen lassen möchte, so brauche ich dafür das Einverständnis des Rechteinhabers, richtig?
Ebenso habe ich durch stöbern hier im Rechtebereich mehr oder weniger klar herausgefunden, dass Rechteinhaber zwar oft ihr Einverständnis erteilen, aber jegliche Tantiemen aus dem Arrangement i. d. R. an den Urheber gehen.
Da drängt sich mir die Frage auf warum jemand sich überhaupt die Mühe macht Orchesterarrangements zu schreiben wenn er dafür keine Vergütung erhält. Denn es gibt ja unzählige Orchesterarrangements zu populären Titeln. Sind die Arrangeure allesamt vom Urheber selbst gegen Gage beauftragt worden?
Hat man als freier Arrangeur irgendwelche Chancen doch für sein Arrangement bezahlt zu werden?
Vielen Dank im Voraus
VG Christian
wenn ich zu einem bestehenden populären Lied ein eigenes Arrangement z. B. für Orchester schreibe und verlegen lassen möchte, so brauche ich dafür das Einverständnis des Rechteinhabers, richtig?
Ebenso habe ich durch stöbern hier im Rechtebereich mehr oder weniger klar herausgefunden, dass Rechteinhaber zwar oft ihr Einverständnis erteilen, aber jegliche Tantiemen aus dem Arrangement i. d. R. an den Urheber gehen.
Da drängt sich mir die Frage auf warum jemand sich überhaupt die Mühe macht Orchesterarrangements zu schreiben wenn er dafür keine Vergütung erhält. Denn es gibt ja unzählige Orchesterarrangements zu populären Titeln. Sind die Arrangeure allesamt vom Urheber selbst gegen Gage beauftragt worden?
Hat man als freier Arrangeur irgendwelche Chancen doch für sein Arrangement bezahlt zu werden?
Vielen Dank im Voraus
VG Christian