Vertrieb von eigenen Arrangements

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Hallo Leute,

wenn ich zu einem bestehenden populären Lied ein eigenes Arrangement z. B. für Orchester schreibe und verlegen lassen möchte, so brauche ich dafür das Einverständnis des Rechteinhabers, richtig?
Ebenso habe ich durch stöbern hier im Rechtebereich mehr oder weniger klar herausgefunden, dass Rechteinhaber zwar oft ihr Einverständnis erteilen, aber jegliche Tantiemen aus dem Arrangement i. d. R. an den Urheber gehen.
Da drängt sich mir die Frage auf warum jemand sich überhaupt die Mühe macht Orchesterarrangements zu schreiben wenn er dafür keine Vergütung erhält. Denn es gibt ja unzählige Orchesterarrangements zu populären Titeln. Sind die Arrangeure allesamt vom Urheber selbst gegen Gage beauftragt worden?
Hat man als freier Arrangeur irgendwelche Chancen doch für sein Arrangement bezahlt zu werden?

Vielen Dank im Voraus
VG Christian
 
Da drängt sich mir die Frage auf warum jemand sich überhaupt die Mühe macht Orchesterarrangements zu schreiben
wenn der erste Geiger vom Streichquartett die sechste von Mahler für Streichquartett arrangiert, dann tut er das weil sein Streichquartett damit reich und berühmt werden soll und nicht weil er ein paar Dollars für das Arrangieren erwartet. Und insgesamt gibt es anscheinend jede Menge dieser erster Geiger ...
 
Wenn Du bezahlt werden willst für so eine Dienstleistung, dann such Dir entsprechende Kunden aka Orchester! Die Abnehmer also.
Die Urheber bekommen bei öffentlicher Aufführung Tantiemen.
Du wirst weder selber Urheber, noch wirst Du jemals Tantiemen bekommen für das Aufschreiben von Noten zu nicht von Dir selber komponierter Musik.
 
Okay, verstehe. Aber wer geht denn dann hin und macht sich die Mühe? Sind das alles Auftragswerke von Orchestern selber? Die Stücke zB die ich bei Musikverlagen für Blasorchester kaufen kann. Die hat ja jemand arrangiert und die werden jetzt vom Verlag vertrieben. Der Verlag wird doch den Arrangeur beauftragt und bezahlt haben? Oder wie läuft das ab?
 
Guten Morgen,

ich möchte das Thema nochmal kurz aufgreifen. Ich folge auf Youtube einem Kollegen der ebenfalls Quintette arrangiert und Multitrack Aufnahmen von sich selbst online stellt. Er vertreibt seine Arrangements physikalisch sowie digital. Trotz seines relativen Fames in der entsprechenden Szene glaube ich nicht, dass er von jedem Künstler dessen Originale er covert eine Erlaubnis erhalten hat und zudem vertreibt er die Arrangements nach meinem Empfinden für die eigene Tasche.

Wie ist das Thema hier zu sehen?

Beispiel:
 
Trotz seines relativen Fames in der entsprechenden Szene glaube ich nicht, dass er von jedem Künstler dessen Originale er covert eine Erlaubnis erhalten hat und zudem vertreibt er die Arrangements nach meinem Empfinden für die eigene Tasche.
Frag ihn doch einfach (click).
Btw. Mir ist nicht so recht klar, was der Kern deiner Frage ist. Angenommen er hätte keine Erlaubnis und er veröffentlicht bzw. vertreibt irgendwas ohne die Berechtigung für eine "Bearbeitung" zu haben (wovon ich nicht ausgehe) - welche Relevanz hätte das für dein Handeln ?

Kleiner Nachtrag:
Es gibt hier einige Threads in denen das Thema "Cover vs. Bearbeitung" diskutiert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
glaube ich nicht, dass er von jedem Künstler dessen Originale er covert eine Erlaubnis erhalten hat und zudem vertreibt er die Arrangements nach meinem Empfinden für die eigene Tasche.
Ja und? Dafür braucht er keine Genehmigung vom Urheber. Also alles im Lot. Machen sehr viele Leute, gerade auch die sehr bekannten Gitarren Lehrer, die haben idR alle ihre eigenen Tabs für Songs, die sie verkaufen bzw die nur zahlenden Kunden zugänglich sind.
Der hier zum Beispiel Justin Johnson


Völlig legal und okay das.
 
Ja und? Dafür braucht er keine Genehmigung vom Urheber. Also alles im Lot. Machen sehr viele Leute, gerade auch die sehr bekannten Gitarren Lehrer, die haben idR alle ihre eigenen Tabs für Songs, die sie verkaufen bzw die nur zahlenden Kunden zugänglich sind.
Der hier zum Beispiel Justin Johnson


Völlig legal und okay das.

Ich bin mir nicht sicher, ob deine Einschätzung einer juristischen Prüfung bzgl. Urheberrecht Stand hält.
Bezieht sich das "Völlig legal" auf die Veröffentlichung eines Covers (da ist das vermutlich zutreffend) oder auf die Veröffentlichung einer Bearbeitung bzw. den Vertrieb von "Notenmaterial" ?
 
Ich bin mir nicht sicher, ob deine Einschätzung einer juristischen Prüfung bzgl. Urheberrecht Stand hält.
Da müsste @muffy antworten.
Ich bin ziemlich sicher dass dies ein sehr glattes Parkett ist ;-)
 
Hallo, die Erstellung einer Bearbeitung (bzw. Vertrieb eines Leadsheets derselben) ist definitiv genehmigungspflichtig. Da werden mit Sicherheit Lizenzgebühren anfallen. Das sieht man auch daran, dass Seb Skelly auf seiner Website den Vertrieb der Sheets unterteilt.
a) Arrangements von geschützten Songs: Weiterleitung an Sheet **********
b) Arrangements von Public Domain + Eigenwerke: Auf seiner Website erwerbbar.

Viele Grüße
 
Hallo, die Erstellung einer Bearbeitung (bzw. Vertrieb eines Leadsheets derselben) ist definitiv genehmigungspflichtig. Da werden mit Sicherheit Lizenzgebühren anfallen. Das sieht man auch daran, dass Seb Skelly auf seiner Website den Vertrieb der Sheets unterteilt.
a) Arrangements von geschützten Songs: Weiterleitung an Sheet **********
b) Arrangements von Public Domain + Eigenwerke: Auf seiner Website erwerbbar.

Viele Grüße
und genau hier würde mich interessieren ob er bei den a) Arrangements auch etwas dafür bekommt. Es ist ja eine Leistung die erbracht wird, z. B. Dont't stop me now für ein Blechbläserquintett zu schreiben. Es dauert mitunter Stunden oder gar Tage. Er wird das ja nicht in dem Umfang in dem er es tut betreiben wenn jeglicher hieraus generierte Umsatz an Queenrechteinhaber geht. Es muss doch auch für ebensolche Arrangeure Verdienst geben.
 
und genau hier würde mich interessieren ob er bei den a) Arrangements auch etwas dafür bekommt.
Davon gehe ich aus, sonst würde er das vermutlich in diesem Umfang nicht machen.
Wie hoch die abzuführenden Lizenzgebühren sind ist vermutlich "Verhandlungssache" mit dem Rechteinhaber z.B. einem Verlag.
In deinem Fall, wenn du ähnliches vor hast, ist das daher vermutlich nicht ganz so einfach.
Ob größere Verlage auf Anfragen von "Privatpersonen" eingehen ist fraglich, die sind ja schließlich gut beraten, wenn sie sicherstellen, dass die erwarteten Einnahmen deutlich größer sind als die Verwaltungskosten.
 
Meine Frau hat mal in einem Spielmannzug gespielt.
Die Noten für die Stücke mussten gekauft und durften nicht verfielfältigt werden.
Die Notensätze wurden über Verlage gekauft, die wiederum mirt den Urhebern die Lizenzen verhandelt haben.
Der sichere Weg wäre wohl einen Verlag zu finden, die die Rechte dann mit den Urhebern klärt und dann zum Verkauf anbietet.

Ein bekannter Verlag der mir spontan einfällt wäre z.B. Schott Music.
 
Davon gehe ich aus, sonst würde er das vermutlich in diesem Umfang nicht machen.
Wie hoch die abzuführenden Lizenzgebühren sind ist vermutlich "Verhandlungssache" mit dem Rechteinhaber z.B. einem Verlag.
In deinem Fall, wenn du ähnliches vor hast, ist das daher vermutlich nicht ganz so einfach.
Ob größere Verlage auf Anfragen von "Privatpersonen" eingehen ist fraglich, die sind ja schließlich gut beraten, wenn sie sicherstellen, dass die erwarteten Einnahmen deutlich größer sind als die Verwaltungskosten.
Genau das. Für den initialen Kontakt hilft es natürlich sehr, bereits Referenzen/Erfolge vorweisen zu können, damit Potential gesehen werden kann.

@TE: Informiere Dich zunächst bei den Anbietern wie Sheet **********, ob dort bereits Pauschal-Deals ausgehandelt sind, die Du nutzen kannst.
Analog dazu wie etwa Digitalvertriebe (z.B. CD Baby) bereits Lizenzpakete für Coverversionen anbieten. Da hat man dann rechtliche Sicherheit durch den Anbieter und zahlt halt einen gewissen Satz Gebühren dafür.

VIele Grüße.
 

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