Vergesst es einfach....

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MountainKing

MountainKing

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Hat sich erledigt..... ;) Vielen Dank auch!
 
Soweit ich informiert bin, begibst du dich auf dünnes Eis, sobald du einen Kopierschutz jedweder Form umgehst. Aber...wen schert's...in diesem Fall.

Pepe
 
Aha ....?!?
 
Du könntest z.B. an einem [g=420]CD[/g]-Player am Line-Out die [g=420]CD[/g] auf deinen PC oder mp3 Player mit Line-In als Audio überspielen. Aber so etwas ist nicht erlaubt, da du so den Kopierschutz aller CDs, egal wie gut geschützt, umgehst.
 
D.h. auch, wenn ich die [g=420]CD[/g] käuflich erworben habe und mein EIGEN nenne???

Si Senor.
Ich glaube, die Industrie hat das mal damit begründet, daß digitale 1:1 Kopien nicht verlustbehaftet sind...es ist ja nicht nachvolllziehbar, ob du im Rahmen einer Kopie auf MP 3 runterrechnest.
 
Du könntest z.B. an einem [g=420]CD[/g]-Player am Line-Out die [g=420]CD[/g] auf deinen PC oder mp3 Player mit Line-In als Audio überspielen. Aber so etwas ist nicht erlaubt, da du so den Kopierschutz aller CDs, egal wie gut geschützt, umgehst.

Gemäss diesem Link ist diese Aussage falsch:
Ist eine analoge Privatkopie von kopiergeschutzten Cds oder DVDs erlaubt?
Ja. Hierzu gibt es eine Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 31.05.2006, AZ 2-06 O 288/06. Kopierschutzsysteme sollen analoge Kopien nicht verhindern und fallen daher nicht unter § 95 a UrhG.ist.

Gruss
Mad
 
MountainKing schrieb:
Hä???

Da wirste doch bekloppt, wennde da mal nachliest:

http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#4


Mannomann.....

Danach wäre mein Vorschlag sogar legal, also die analoge Kopie. Prolematisch wird es wohl erst wieder, wenn man die Aufnahme digitalisiert, da der Urheber ja genau diese Digitalisierung geschützt hat.

Also, rechnen wir die Wahrscheinlichkeit mal ein, das du deinen USB Stick verlierst, deine Adresse steht drauf und über Umwege erfährt der Urheber das du seine Stücke kopiert hast. Falls deine Adresse nicht drauf steht, wird er eine DNA Analyse verlangen und alle Menschen dieser Erde müssen zum DNA Test, damit er den bösen Kopierer erwischt und du darfst Millarden für die DNA Test an den Urheber zahlen, plus Strafe für das kopieren. Hmmm.... klingt logisch, ist wahrscheinlich anzunehmen und sollte einen jeden in Angst und Schrecken versetzen. Neulich habe ich noch eine Mücke gesehen, die mutierte zum Elefanten und ehe ich mich versah, war sie im Porzelanladen. ;)
 
mad schrieb:
Du könntest z.B. an einem [g=420]CD[/g]-Player am Line-Out die [g=420]CD[/g] auf deinen PC oder mp3 Player mit Line-In als Audio überspielen. Aber so etwas ist nicht erlaubt, da du so den Kopierschutz aller CDs, egal wie gut geschützt, umgehst.

Gemäss diesem Link ist diese Aussage falsch:
Ist eine analoge Privatkopie von kopiergeschutzten Cds oder DVDs erlaubt?
Ja. Hierzu gibt es eine Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 31.05.2006, AZ 2-06 O 288/06. Kopierschutzsysteme sollen analoge Kopien nicht verhindern und fallen daher nicht unter § 95 a UrhG.ist.

Gruss
Mad

Ich würde sagen, meine Aussage ist nicht falsch aber auch nicht richtig. Analoges kopieren ja = auf Tape! Digitalisieren dürfte dann nicht mehr erlaubt sein, da der Urheber ja das geschützt hat, bzw. es wollte. Aber ich glaube, da wir alle keine Rechtsgelehrten sind, sollten es dabei belassen.
 
Also, rechnen wir die Wahrscheinlichkeit mal ein, das du deinen USB Stick verlierst, deine Adresse steht drauf und über Umwege erfährt der Urheber das du seine Stücke kopiert hast. Falls deine Adresse nicht drauf steht, wird er eine DNA Analyse verlangen und alle Menschen dieser Erde müssen zum DNA Test, damit er den bösen Kopierer erwischt und du darfst Millarden für die DNA Test an den Urheber zahlen, plus Strafe für das kopieren.
Jawoll .... so wird's kommen! 8)
 
Ich seh das anders: Wenn du aus dem analogen Line-Out deines [g=420]CD[/g]-Players aufnimmst, ist das schon keine digitale Kopie mehr. Die darfst du dann weiterverwenden, ob du sie nun auf [g=420]CD[/g] brennst oder was auch immer. Immer im Privatbereich natürlich.

Gruss
Mad
 
Eeeeeaaaaarl ! :D
 
Oh Mann! Verwirrung pur!

Eigentlich wollt ich doch nur Musik hören..... :(

Aber selbst bei Abspielen auf dem PC gibt es da Probleme. Die Audios sind nur schwer zu erreichen. Gespielt wird anfangs IMMER so ein Zusatz-Video der Band. Iss zwar auch interessant, aber das nervt irgendwann, wenn es immer ungewollt "anspringt". Naja....
 
MountainKing schrieb:
Oh Mann! Verwirrung pur!

Eigentlich wollt ich doch nur Musik hören..... :(

Aber selbst bei Abspielen auf dem PC gibt es da Probleme. Die Audios sind nur schwer zu erreichen. Gespielt wird anfangs IMMER so ein Zusatz-Video der Band. Iss zwar auch interessant, aber das nervt irgendwann, wenn es immer ungewollt "anspringt". Naja....
Also ich würde mir die Sachen kopieren, als wav oder [g=223]ogg[/g]. Ob das legal ist oder nicht, ist in der Praxis gar nicht das Problem, da dich NIE jemand anklagen oder gar verurteilen wird, solange du die files nicht weitergibst.

Wenn du bei Rot über die Ampel gehst, kannst du theoretisch dafür den Führerschein verlieren. Praktisch sieht dich kein Gesetzeshüter und es passiert gar nichts. (Ist ein schlechter Vergleich, ich weiss.)

Letztenendes geht es immer nur darum: Was wird verfolgt und was nicht? Gras zu besitzen ist auch nicht legal, bleibt aber für den Eigenbedarf ohne Strafe.

Es gibt auch kein "Recht" auf die Privatkopie, aber es wird toleriert.
 
... Gras und Eigenbedarf:

Auch das ist nicht straffrei, dem Staatsanwalt steht es hier nur frei, ob er Schritte einleitet oder nicht. Wenn der nen schlechten Tag hat oder ne andere Auffassung von Eigenbedarf, haste dennoch schlechte Karten ...

Gottseidank ist Bier nicht illegal :D

Gruß, Randy
 
randy schrieb:
... Gras und Eigenbedarf:

Auch das ist nicht straffrei, dem Staatsanwalt steht es hier nur frei, ob er Schritte einleitet oder nicht. Wenn der nen schlechten Tag hat oder ne andere Auffassung von Eigenbedarf, haste dennoch schlechte Karten ...
Und wie oft kommt das vor? In Hessen eher nicht ... mich persönlich kratzt eh nicht ...

Naja, der Vergleich hinkt eh ein wenig, aber das bischen Kopierschutz-Umgehen in den eigenen vier Wänden stört eben keinen großen Geist... es ist ein trauriger (Propaganda-)Erfolg der Lobby-Politik, dass sich die Menschen heutzutage das so einen Kopf drüber machen ...

Es sind früher massenhaft CDs und LPs auf Casetten überspielt worden, der MI ging es gut, keinen hats gestört ... jetzt ist die Hysterie so groß, das amateure schon angst haben um ihre Musik, die eh keiner kopieren will.
 
Imo sind kopien bis zu ner gewissen Stückzahl legal, diese können auch weitergegeben werden. Da ist mein Stand allerdings zwei Jahre alt... Bei Cassetten war es so, dass die Cassette 7mal kopiert werden durfte und an enge Freunde (keine Bekanntschaften wie zB Arbeitskollegen) weitergegeben werden durften.

Digitalisieren der CDs ist erlaubt, solange das original vorhanden ist. Ich hab zB meine komplette [g=420]CD[/g] Sammlung als MP3 aufm PC, und die CDs im Regal. Das ist legal. Hab deswegen mal mit nem Discobetreiber gesprochen der mit PC zum Auflegen arbeitete und trotzdem die ganzen CDs im Regal hatte, der hat mir das erklärt...
 
... jetzt ist die Hysterie so groß, das amateure schon angst haben um ihre Musik, die eh keiner kopieren will.
Hehehe... wie wahr.
 
Achtung, evtl. unvollständige Informationen:

Wenn du am analgoen Audio Ausgang deiner Soundkarte ein Signal abgreifst, darfst du dieses auch wieder aufnehmen.
Quasi, wenn du Internetradio hörst, und das aufnimmst (über den analogen Ausgang deiner Soundkarte) darfst du das auch wieder anhören.
Du darfst es nur niemandem vorspielen geschweige denn verbreiten.

Soweit mein aktueller Wissenstand.

Mitti
 
BenS schrieb:
Imo sind kopien bis zu ner gewissen Stückzahl legal, diese können auch weitergegeben werden. Da ist mein Stand allerdings zwei Jahre alt... Bei Cassetten war es so, dass die Cassette 7mal kopiert werden durfte und an enge Freunde (keine Bekanntschaften wie zB Arbeitskollegen) weitergegeben werden durften.

ich glaube, da ist dein Stand veraltet. Eben der verlinkte Artikel enthält so wie ich das sehe Auszüge aus dem neuen Gesetz. Und da ist von einer Zahl nicht mehr Rede. Es ist eben fallbedingt, wenn es zur Verhandlung kommt.
 

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