Was der Hans Martin wohl gemeint hat, ist in § 10 Abs. 1 UrhG zu finden:
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen"
Diese Vermutung lässt sich dadurch widerlegen, dass man selbt Beweise für die eigene Urheberschaft vorbringt. Warum dann der an sich selbst adressierte, ungeöffnete Briefumschlag mit einem Tonträger einen höheren Beweiswert als die Originalaufnahmen, die man doch typischerweise digital vorliegen hat, haben soll, erschließt sich mir nicht. Absolut fälschungssicher ist beides nicht und wenn vom Prozessgegner dieser Einwand vorgebracht wird, darf er ihn gerne substantiieren.
Wenn bei mir im Auto ein Fresszettel rumliegt, auf dem ein Text steht, und der Anhalter, den ich mitgenommen habe
Deswegen lass ich keine Fresszettel liegen und nehme keine Anhalter mit. Manche Leute sind auch einfach dämlich, so wie die Geschichte eines erfolglosen Rockmusikers, der Jon Bon Jovi angeblich in den 80ern ein Demotape mit seinem Song überreichte, der dadurch zum Hit wurde:
"I somehow felt like I was going to regret that, but we agreed to take a chance and trust him, so we gave Jon Bon Jovi the cassette that night and we never heard back from him. A short time later we heard the chorus for our song “I’ll be theeerrre for youuuu” as JBJs next big hit."
ANOTHER MUSICIAN ACCUSES BON JOVI OF PLAGIARISM:August 10, 2008 After posting a report by Chris Faraone of Boston Magazine in which Bart Steele accused Bon Jovi of ripping off one of his songs, Sleaze Roxx received an email from former Cats In Boots and Heavy Bones vocalist Joel Ellis claiming...
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