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Bei YouTube kann man Einspruch einlegen. Bei meinem ersten Content-Claim hat es einen Monat gedauert und der Claimer hat es einfach verfallen lassen, dann habe ich ihn nochmal gestellt, ab der Hälfte hab ich den YouTube-Support kontaktiert, dann hat es nochmal 2 Wochen gedauert und dann hat er es zurück gezogen. Beim zweiten Claim war ein anderer, der seinen Namen so ähnlich gewählt hatte wie der Song, was aber mit dem Song nix zu tun hatte. Der hat dann innerhalb einer Woche den Claim zurückgezogen. Das geht komplett ohne Rechtsanwälte und alles . Gutes Geschäftsmodell wenn einer den Schwanz einzieht ohne einen Widerspruch über den YT-Workflow einzulegen. Zeitaufwendig wenn einer es verfallen lässt, da kann man dann im schlimmsten Falle wirklich nur einen Rechtsanwalt einschalten. Das wäre es mir aber nicht wert gewesen da ich keine riesen Einnahmen erziele.Und wie geht man gegen sowas effektiv vor? Kann man überhaupt was machen?
Also die Sorge hätte ich nicht.Diese Methode fand ich schon immer mehr als fragwürdig. Da kannst du doch manipulieren ohne Ende, oder nicht?
Da liegt als dieser Brief in deiner Schublade, am besten noch mit einem Stempel-Datum, das allmählich verblasst, und das soll dann einen Richter überzeugen?
Genau und den Aufgabeschein druckst du dann mit MS Word aus. Damit kommst du dann sicher durch.Es gibt sogar die Stempel selber noch zu kaufen, da kann man dann sogar selber das Datum auswählen, super praktisch!
Und einmal drüber splashen und keiner kann mehr Rechte daran geltend machen.Ah, endlich Mal was gehaltvolles.
Ihr müsst den Track anpimmeln. Dann ist er euer. So will es das Gesetz.
Oder man gibt einen Shice drauf und macht einfach Musik.Man kann sich auch einfach beherrschen und es vor der eigenen Veröffentlichung niemand anderem zugänglich machen.
Das wäre aber zu einfach und zu wenig paranoid.Oder man gibt einen Shice drauf und macht einfach Musik.
Hol einfach die Gewürzgurke raus und zieh den Lümmel rüber! Das fässt keinen mehr an danach.Und einmal drüber splashen und keiner kann mehr Rechte daran geltend machen.
Das würde ich an seiner Stelle auf gar keinen Fall machen. Gemäß der Regeln und der AGB werden dann nämlich so ziemlich alle Rechte (bis auf die Urheberschaft, die ist nicht übertragbar) an recording.de übertragen...zB. hier!
Geht das eigentlich auch, wenn ich potentiell eine vage Skizze eines Songs im Kopf hätte, den ich evtl. unter gewissen Umständen niederschreiben aber nicht produzieren würde und dessen Titel bis dato unbekannt ist, da der Text noch nicht existiert? ...Hol einfach die Gewürzgurke raus und zieh den Lümmel rüber! Das fässt keinen mehr an danach.
Das würde ich an seiner Stelle auf gar keinen Fall machen. Gemäß der Regeln und der AGB werden dann nämlich so ziemlich alle Rechte (bis auf die Urheberschaft, die ist nicht übertragbar) an recording.de übertragen...
Um eine Urheberschaft zu beanspruchen muss ein Werk veröffentlicht werden, das bedeutet das dieses Werk einem im rechtlichem Sinn Dritten zugänglich gemacht werden muss. das kann als fertiger Werk bei GEMA oder AKM oder in öffentlichen Medien oder bei einem Konzert präsentiert werden oder aber auch in schriftlicher Form hinterlegt oder von Dritten bestätigt werden.
Berechtigte Klarstellung? (siehe EDIT) Dennoch könnte er dagegen nicht vorgehen.Wohlgemerkt nicht exklusiv.
Eine kommerzielle Nutzung der ... auf der Plattform RECORDING.de veröffentlichten Songs, Texte, Bilder, Film- und Tonaufnahmen (nachfolgend kurz: „Inhalte“) ist ... nicht gestattet, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform mit Recording vereinbart worden ist.
Geht das eigentlich auch, wenn ich potentiell eine vage Skizze eines Songs im Kopf hätte, den ich evtl. unter gewissen Umständen niederschreiben aber nicht produzieren würde und dessen Titel bis dato unbekannt ist, da der Text noch nicht existiert? ...