Urheberschaft für unproduzierten Song sichern

Und wie geht man gegen sowas effektiv vor? Kann man überhaupt was machen?
Bei YouTube kann man Einspruch einlegen. Bei meinem ersten Content-Claim hat es einen Monat gedauert und der Claimer hat es einfach verfallen lassen, dann habe ich ihn nochmal gestellt, ab der Hälfte hab ich den YouTube-Support kontaktiert, dann hat es nochmal 2 Wochen gedauert und dann hat er es zurück gezogen. Beim zweiten Claim war ein anderer, der seinen Namen so ähnlich gewählt hatte wie der Song, was aber mit dem Song nix zu tun hatte. Der hat dann innerhalb einer Woche den Claim zurückgezogen. Das geht komplett ohne Rechtsanwälte und alles ;-). Gutes Geschäftsmodell wenn einer den Schwanz einzieht ohne einen Widerspruch über den YT-Workflow einzulegen. Zeitaufwendig wenn einer es verfallen lässt, da kann man dann im schlimmsten Falle wirklich nur einen Rechtsanwalt einschalten. Das wäre es mir aber nicht wert gewesen da ich keine riesen Einnahmen erziele.
 
Danke für die Antwort, Mann. Solche Dinge kommen aus heiterem Himmel und es tut gut, dass man nicht wehrlos dasteht.
 
Diese Methode fand ich schon immer mehr als fragwürdig. Da kannst du doch manipulieren ohne Ende, oder nicht?
Da liegt als dieser Brief in deiner Schublade, am besten noch mit einem Stempel-Datum, das allmählich verblasst, und das soll dann einen Richter überzeugen?
Also die Sorge hätte ich nicht.
Mal schnell bei google nachgesehen und Stempel aus den 60er Jahren sind da noch sehr gut zu lesen.
 

Anhänge

  • postkarte_01.jpg
    postkarte_01.jpg
    78,7 KB · Aufrufe: 11
Es gibt sogar die Stempel selber noch zu kaufen, da kann man dann sogar selber das Datum auswählen, super praktisch!
Genau und den Aufgabeschein druckst du dann mit MS Word aus. Damit kommst du dann sicher durch.

Habe gerade gesehen das sind chinesische Stempel. Damit wirst du in Europa jeden Richter überzeugen. :)
 
Ah, endlich Mal was gehaltvolles.

Ihr müsst den Track anpimmeln. Dann ist er euer. So will es das Gesetz.
 
Man kann sich auch einfach beherrschen und es vor der eigenen Veröffentlichung niemand anderem zugänglich machen.
Oder man gibt einen Shice drauf und macht einfach Musik.

Etwas nicht aufgenommenes zu klauen ist einem Klauer ohnehin zu viel Arbeit, weil er es nachspielen muss.
 
Hol einfach die Gewürzgurke raus und zieh den Lümmel rüber! Das fässt keinen mehr an danach.
Geht das eigentlich auch, wenn ich potentiell eine vage Skizze eines Songs im Kopf hätte, den ich evtl. unter gewissen Umständen niederschreiben aber nicht produzieren würde und dessen Titel bis dato unbekannt ist, da der Text noch nicht existiert? o_O ...
 
Das würde ich an seiner Stelle auf gar keinen Fall machen. Gemäß der Regeln und der AGB werden dann nämlich so ziemlich alle Rechte (bis auf die Urheberschaft, die ist nicht übertragbar) an recording.de übertragen...

Wohlgemerkt nicht exklusiv.
 
Um eine Urheberschaft zu beanspruchen muss ein Werk veröffentlicht werden, das bedeutet das dieses Werk einem im rechtlichem Sinn Dritten zugänglich gemacht werden muss. das kann als fertiger Werk bei GEMA oder AKM oder in öffentlichen Medien oder bei einem Konzert präsentiert werden oder aber auch in schriftlicher Form hinterlegt oder von Dritten bestätigt werden.

Muss es nicht. Die GEMA ist nicht das DPMA.
 
Wohlgemerkt nicht exklusiv.
Berechtigte Klarstellung? (siehe EDIT) Dennoch könnte er dagegen nicht vorgehen.

EDIT:
Ach, siehste, ich wußte, da war noch 'was
Eine kommerzielle Nutzung der ... auf der Plattform RECORDING.de veröffentlichten Songs, Texte, Bilder, Film- und Tonaufnahmen (nachfolgend kurz: „Inhalte“) ist ... nicht gestattet, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform mit Recording vereinbart worden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

BluesBrother
Antworten
13
Aufrufe
564
BluesBrother
BluesBrother
BluesBrother
Antworten
6
Aufrufe
431
Dagobert Duck
D
T
Antworten
4
Aufrufe
387
hanselmann
H

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben