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katzenbob
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Hallo! Ich habe eine Frageund wäre sehr dankbar, vielleicht einige kurze Tipps in diesem sehr interessanten Forum zu erhaschen... meine Mutter hat im Zuge einer Erbschaft vor einigen Jahren auch die Urheberrechte für viele alte Schlager geerbt. Der Verstorbene war Komponist und Textdichter und hat unter anderem auch echte Welterfolge verfasst... meine Mutter erhielt und erhält in den letzten Jahren auch die Tantiemen aus diesen Werken. Leider haben wir aber keinen Bezug zur Musikwirtschaft, würden aber gerne die Werke des Komponisten weiter pflegen bzw. im Gespräch halten (Neuaufnahmen, Klingeltöne etc.) Wenn ich die rechtliche Lage richtig überschaut habe (bin absoluter Laie), wäre für diese Form der Bestandspflege/Verwertung doch eigentlich der Musikverlag zuständig, bei dem das jeweilige Lied verlegt ist, oder sehe ich das falsch? Leider ist von den Vertragswerken und der privaten Korrespondenz des Komponisten nicht mehr viel aufzufinden, da dieser schon in den 70er Jahren verstorben ist und auch seine Witwe, die die Erblasserin für meine Mutter war, keinerlei Affinität zur Branche hatte. Somit wissen wir teilweise nicht einmal, bei welchen Verlagen die Stücke verlegt sind, bzw. wieviele und welche Lieder überhaupt das Gesamtwerk bilden. Müsste die [g=119]GEMA[/g] in solch einem Falle nicht Auskunft erteilen? Wir waren vor einigen Jahren mal bei der [g=119]GEMA[/g] vor Ort (vage Erinnerung), leider war ich da noch zu jung, um wirklich Interesse für die Sache zu entwickeln, zudem wurde man dort als Branchenfremder nicht gerade umfassend informiert. Wie könnte man vorgehen, wenn man das Ziel hätte, den gesamten Bestand der Werke erst einmal zu erfassen, um dann bestimmte Titel zu "pflegen", d.h. gegebenenfalls Neuaufnahmen oder Ähnliches zu veranlassen. Oder ist das allein Aufgabe des jeweiligen Musikverlages und müsste man diesem Druck machen, wenn man den Eindruck hat, dieser würde die Rechte des Urhebers nicht richtig wahren (z.B. feststellbar durch stark sinkende Einnahmen durch Tantiemen, was im Schlagerbereich ja auch durchaus nachzuvollziehen ist, keine verfügbaren Klingeltöne, seit Jahren keine Neuaufnahmen der größten Erfolge etc. )? Wäre vielleicht die Hinzuziehung eines in urheberechtlichen Fragen versierten Anwalts hilfreich? Oder sollte man in solchen Fällen als Laie auf Rechtsberatung lieber verzichten, die Füße stillhalten und nehmen, was kommt?
Vielen Dank schonmal vorab für eine Antwort...
katzenbob
Vielen Dank schonmal vorab für eine Antwort...
katzenbob