Urheberrecht Mix für Hip Hop

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Hi,

ich hab vor einiger Zeit einer Gruppe einen Mix von mir für eine einmalige Aktion zur Verfügung gestellt (d.h. das gesamte Arragement, Drumloops Instrumentierung [g=244]Harmonik[/g] etc. ist von mir), jetzt entdecke ich, dass die Gruppe eine [g=420]CD[/g] herausgibt (verkauft), auf der sich dieses Stück befindet.
Dabei gibts noch nicht mal einen Hinweis auf den Urheber.
Ich fand es schon nicht gut, dass das Stück sich ohne Urheberhinweis auf der Internetseite der Gruppe befindet, aber dass das Stück jetzt so in den Verkauf geht, finde ich schon recht stark.


Hat jemand ne Idee, wie die Sache rechntlich aussieht? Wie würdet ihr euch verhalten?


Gruß
Bluetune
 
Und Du bist bis jetzt auch noch nicht auf die Idee gekommen,
die betreffenden Leute mal darauf anzusprechen?

Sowas regelt man vorher.
 
bluetune schrieb:
Wie würdet ihr euch verhalten?

Albanische Schlaegertruppe?

Oder vielleicht am Anfang doch einen RA mit einer einstweiligen Verfuegung einschalten.

Macht aber nicht so viel Spass!
 
Natürlich hab ich die Gruppe angesprochen, als das Stück auf der Internetseite erschien, hab das ganze dann aber nicht weiter verfolgt, da es bis jetzt auch nicht kommerziell verwendet wurde.
 
dann frag halt jetzt nochmal nach.
und wenn diese gruppe nicht einschlägig bekannt ist, werden die wohl auch nichts über 1000 einheiten verkaufen ( gehe jetzt von einer deutschsprachigen gruppe aus?! ). Daher wäre eher das unkorrekte Verhalten zu rügen, eine Klage mit Anwalt mit dem Ziel eine Vergütung zu erhalten ist wohl unangemessen.
 
Cal1 schrieb:
...eine Klage mit Anwalt mit dem Ziel eine Vergütung zu erhalten ist wohl unangemessen.

UNANGEMESSEN?

Ich wuerde denen die 1000 Scheiben schreddern lassen!

Das waere angemessen!!!
 
Wolfgang schrieb:
Cal1 schrieb:
...eine Klage mit Anwalt mit dem Ziel eine Vergütung zu erhalten ist wohl unangemessen.

UNANGEMESSEN?

Ich wuerde denen die 1000 Scheiben schreddern lassen!

Das waere angemessen!!!

Hast du schon mal was von "Beweislast" gehört ?
Er wird wohl kaum beweisen können, dass er Urheber ist und dann wird´s nix mit´m schreddern !
Sag Ihnen also, dass sie Idioten sind und ärger dich und lern draus ! Alles andere kostet dich nur Geld
 
oder werde schnell [g=119]gema[/g]-mitglied und melde deine komposition an, dann müssen deine kollegas pro exemplar an die [g=119]gema[/g] zahlen, die das dann schlussendlich an dich auszahlt. da kommt für dich bestimmt mehr kohle raus als wenn man sich auf irgend eine beteiligung einigen würde.
 
aggrotroll schrieb:
oder werde schnell [g=119]gema[/g]-mitglied und melde deine komposition an, dann müssen deine kollegas pro exemplar an die [g=119]gema[/g] zahlen, die das dann schlussendlich an dich auszahlt. da kommt für dich bestimmt mehr kohle raus als wenn man sich auf irgend eine beteiligung einigen würde.

Das werden die wohl schon gemacht haben, wenn die Platte veröffentlicht wurde ! Ansonsten wäre das natürlich eine Möglichkeit.
 
Cal1 schrieb:
... eine Klage mit Anwalt mit dem Ziel eine Vergütung zu erhalten ist wohl unangemessen.


Das liegt mir fern. Ich wollte eigentlich nur meinem Ärger Luft machen und mal sehn, ob vielleicht jemand anders auch schon solche Erfahrungen gemacht hat. (Ich habe übrigens schon der Gruppe eine Mail geschickt.)
 
Killasonic schrieb:
Hast du schon mal was von "Beweislast" gehört ?

Wenn er der Urheber ist wird er doch die Audio und Sequenzerdaten noch haben.

Das sollten die anderen dann auch haben...
 
Wolfgang schrieb:
Killasonic schrieb:
Hast du schon mal was von "Beweislast" gehört ?

Wenn er der Urheber ist wird er doch die Audio und Sequenzerdaten noch haben.

Das sollten die anderen dann auch haben...




Das hab ich. Es lief sogar hier durchs Forum.
 
Über RA eine einstweilige Verfügung, zur Unterlassung des Vertriebes, Klage über RA einreichen, Verstoss gegen das Urheberrecht und Schadenersatz im Millionenbereich.

Ergänzung: da du ja sicher nachweisen kannst, dass du der Urheber bist sollte das für dich kein Problem sein.

Du garst da auf keinem Fall zimperlich sein, denn sie wollten dich abzocken.
 
...die leute vom VDM helfen in solchen fragen sehr gut weiter,
allerdings ist die mitgliedschaft eine echte investition...
lohnt sich nur, wenn man die anwälte dort auch mal beschäftigt...

http://www.asiman.net/quirini/vdm/index.php

beste grüsse,
andre
 
Sequencerdaten haben keine Beweiskraftwirkung. Das ist ja genau das große Problem mit solchen Sachen, dass im Grunde genommen nur die [g=119]GEMA[/g] MEldung als taugliches Indiz für die Urheberschaft herhalten kann, dass aber Urheber und Rechteinhaber ja differieren können und theoretisch jeder, jedes Stück bei der [g=119]GEMA[/g] melden darf. Die einzige Möglichkeit ohne [g=119]GEMA[/g] Meldung die Urheberschaft zu beweisen ist wohl über eine vorherige Veröffentlichung, bzw. einfach mit Zeugen.
 
Mal ehrlich gesagt kannst du dir wahrscheinlich sogar den RA sparen.

Wenn die das bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet haben und du der [g=119]Gema[/g] steckst das du der Urheber bist.

Dann werden die viel Spass haben...

Aber frag mal bei Earl Grey nach, der weiss das genau.
 
Killasonic schrieb:
Sequencerdaten haben keine Beweiskraftwirkung. Das ist ja genau das große Problem mit solchen Sachen, dass im Grunde genommen nur die [g=119]GEMA[/g] MEldung als taugliches Indiz für die Urheberschaft herhalten kann, dass aber Urheber und Rechteinhaber ja differieren können und theoretisch jeder, jedes Stück bei der [g=119]GEMA[/g] melden darf. Die einzige Möglichkeit ohne [g=119]GEMA[/g] Meldung die Urheberschaft zu beweisen ist wohl über eine vorherige Veröffentlichung, bzw. einfach mit Zeugen.

..eine [g=119]gema[/g]-meldung beweist noch nicht, dass man urheber ist.
man kann ja auch ein fremdes werk anmelden.

vor gericht ist denke ich nur eine amtlich beim notar eingebunkterte kopie sicher...
 
Killasonic schrieb:
Sequencerdaten haben keine Beweiskraftwirkung.

Aha. Das hab ich aber schon oft anders erlebt.

Das ist ja genau das große Problem mit solchen Sachen, dass im Grunde genommen nur die [g=119]GEMA[/g] MEldung als taugliches Indiz für die Urheberschaft herhalten kann.

Ein Urheber ist ein Urheber, ist ein Urheber...
Das aendert eine [g=119]Gema[/g] Meldung auch nicht.

Die einzige Möglichkeit ohne [g=119]GEMA[/g] Meldung die Urheberschaft zu beweisen ist wohl über eine vorherige Veröffentlichung, bzw. einfach mit Zeugen.

Oder das man als Einziger alle Sequenzer und Audiodaten besitzt die zum Erstellen dieses Songs notwendig sind.
 
Ih kommt da gleich mit Anwalt und Gericht usw.

Ich denke, es ist zunächst mal auch eine Frage der Fairness anderen Musikern gegenüber, dass man nicht einfach ein Stück von jemand anders als eigenes ausgibt, und besonders wenn man sich im selben Forum (HR) herumtreibt.

Bei den Auflagenstärken, um die es hier geht, sind Anwalt und Gericht übertrieben.
 
...sicher kannst du auch einen Bekannten von mir, Dr. Marc Pendzich mal anmailen,
er beschäftigt sich auch täglich mit diesen problemen:
http://musikgutachten.de/index.html

viel glück!
 

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