Urheberrecht: Eine Akkordfolge mit der Begleitung eines Keyboards

  • Ersteller eifelblitz
  • Erstellt am
E

eifelblitz

Registriert
04.03.08
Beiträge
24
Reaktionen
1
Punkte
31
Hallo liebe Recorder,

ich möchte eine Akkordfolge mit der "Preset"-Begleitung eines Keyboards ohne Melodie und Text von einem "urheberrechtlich geschützten Song" aufnehmen und im Internet als Midifile zum download anbieten.
Geht das problemlos ?

Hintergrund:
Ich füge meinen Songs eine Steuerspur hinzu., die schaltet beim Spielen die Begleitung und die Sounds der Tastatur um und überlege ob ich so anderen Musikern diese zur Verfügung stellen kann.

Gruß
Michael
 
Moin, auch wenn ich nicht ganz verstehe was und wie Du genau vorhast:

Reine saubere Akkorde kann Du natürlich ohne weiteres nehmen.
Uhrheberschutz wäre neu....

Dann würden ja schon bestimmt 50% aller Tracks Urhebeber- Verletzung bei der C-Dur Akkordfolge haben :)
 
uhrheber.jpg





Uhrheber-Rechtsposition.jpg
 
Ups.. danke für den Hinweis... geändert :)

Gruß
Michael
 
Aha, und bei Sus- und Septimakkorden, ist das ein Problem ?

Gruß
Michael

:) Aber wenn du das weisst - warum stellst du die Frage?

Mit "rein" meinte ich ohne zusätzliche Melodienfolge etc....

aber ich verdeutliche das einfach mal und zitiere hierbei Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Musikwerk_(Urheberrecht)

"..Nach diesen Grundsätzen ist auch die Schutzfähigkeit von Werkteilen zu beurteilen. Tonfolgen oder Klangbilder, die aufgrund ihres Umfangs, ihrer Vielfalt, des Rhythmus sowie der Auswahl und Zusammenstellung bereits individuelle Züge aufweisen, sind dabei urheberrechtlich geschützt. Maßgeblich für die Beurteilung der Schöpfungshöhe ist die Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise.[15] Tonfolgen, die nur aus wenigen Tönen bzw. Akkorden bestehen, fehlt indes regelmäßig die für den Schutz aus § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UrhG erforderliche Individualität. Nicht schutzfähig sind einzelne Töne, akustische Signale, Akkorde, Pausenzeichen, ein Rhythmus oder eine bestimmte Harmonie. Töne und Akkorde müssen im Interesse der Allgemeinheit frei bleiben, andernfalls würde es zu einer inakzeptablen Behinderung schöpferischen Schaffens kommen."
 
...ich möchte eine Akkordfolge mit der "Preset"-Begleitung eines Keyboards ohne Melodie und Text von einem "urheberrechtlich geschützten Song" aufnehmen und im Internet als Midifile zum download anbieten. Geht das problemlos ?...
Um über alle Zweifel erhaben zu sein, könntest Du auch für jeden Einzelakkord ein Midifile reinstellen und darunter dann schreiben:

"Kombiniert man z.B. die Files 1, 2, 7 und 9 in der und der Reihenfolge, klingt das wie "Highway to hell",..." Ggf. noch Tempoangaben zu den "Kling-wie-Song-Kombinationen" dazu.

:-D
 
Aha, und bei Sus- und Septimakkorden, ist das ein Problem ?

Gruß
Michael

:) Aber wenn du das weisst - warum stellst du die Frage?

Mit "rein" meinte ich ohne zusätzliche Melodienfolge etc....

Nein, hab das mit "rein" nur falsch verstanden.. ich weiß es nicht, deswegen frage ich.

So wie ich das jetzt verstehe, kann ich das wohl machen. Es sind nur die "Akkorde", es ist auch kein Playback, denn das wäre ja sehr nah am Original... eine Begleitung vom Keyboard ist vom Bass her schon nicht gleich... würde man allerdings die Melodie dazu spielen, würde sie "passen".

Gruß und Danke
Michael
 
:) Aber wenn du das weisst - warum stellst du die Frage?

Mit "rein" meinte ich ohne zusätzliche Melodienfolge etc....

Lass mich das mal aufgreifen. Manche Akkordfolgen sind ja durchaus prägnant. Zum Beispiel ein paar in der Popmusik gerne mal adaptierte Folgen aus der Klassik (Pachelbel, La Folia...). Ok, die sind so alt, dass sie gemeinfrei sind.

Aber was wäre bei einer Akkordfolge jüngeren Datums? Nehmen wir mal Jimi Hendrix, "Little Wing". Konkret wäre ein eigenes Intro über die Akkordfolge, dann Improvisationen über die Folge. Die Akkorde selbst anders gespielt als im Original (gebrochene Akkorde als Akkordmelodie auf dem Bass, ggf auch mal eine eigene Basslinie) oder einem der paar Cover mit eigener Schöpfungshöhe. Also bis auf die Reihung der Akkorde aneinander eigenes Zeugs. Keinerlei Zitate des Vorbilds. Die Akkordreihung ist allerdings charakteristisch.

Ginge das noch als "Variationen über eine Akkordfolge von Jimi Hendrix" durch, ohne dass ich bei einer Veröffentlichung Stress bekommen könnte?

Weiteres Beispiel zur Abgrenzung dessen, was noch ohne Urheberrechtsverletzung durchgeht: wenn ich auf meinem Bass G-G-A spiele, dann vielleicht noch E und A als Flageolet dazu (als den A Powerchord mit einleitender kleinen Septime) , denkt jeder, der sich ein wenig im Classic Rock auskennt, spätestens nach der Wiederholung "Child In Time". Wäre ein derart einfaches, aber eingängiges Riff bereits schützenswert i.S. des Gesetzes und vor allem der Rechtsprechung zu dieser Stelle des Urheberrechts?
 
Da kann man mal sehen, wieviel sinnfreie Energie in solche Fragen gesteckt werden ;)

denkt jeder, der sich ein wenig im Classic Rock auskennt, spätestens nach der Wiederholung "Child In Time".
Da reichen schon die ersten drei Akkorde, wenn sie richtig "vertaktet" sind. Mir zumindest, ist ein Muttermilchersatz sozusagen. Davon mal abgesehen, wenn DP auf die Idee kommen sollte, die drei Akkorde, wie in "Child In Time" in andern Songs verbieten zu lassen, dann haben die entweder kein Geld mehr oder nix besseres zu tun. Meine Meinung. Richtig prägnant wir das erst, wenn die Orgelintro, bzw. das Intro-Solo abläuft.
Davon mal abgesehen, DP haben den Song ja selbst geklaut ;)

p.s. Happy Birthday, Ian!
 
Dass das Original von Cild in Time Bombay Calling heisst, ist mir durchaus geläufig. Was bei diesem Stück die "Komplexität" erhöht: weil Child in TIme ja als Bearbeitung eine eigene Schöpfungshöhe besitzt, müsste man für eine weitere Bearbeitung sowohl bei DP als auch bei It's A Beautiful Day (die Jungs sind m.W. ebenfalls noch aktiv) um Erlaubnis anfragen ;-)

Die Frage ist in meine Augen keine sinnfreie Energie. Immerhin müssen wir ja mit Formalkram und nicht zuletzt mit der GEMA umgehen. Mir geht es letztlich darum, Demomaterial zu erarbeiten, das ich ohne Gebühren auf z.B. meiner Webseite oder ohne Verletzung der AGB bei z.B. Soundcloud einstellen kann. Oder auch einfach nur, wenn man für Gigs mal gemafreies Material benötigt.

Da da wäre die Möglichkeit einer Nutzung der Akkordfolge von Little Wing ja beispielsweise interessant. Auch, um zu verstehen, wo die Grenzen in Zweifelsfällen, wie sie ja im obigen Gesetzestext angelegt sind, in der Praxis tatsächlich verlaufen.
 
Was ich mit sinnfrei meine ist, dass dieser ganze Stress, den Musiker sich unterwerfen müssen, ob nicht doch dieses eine 16tel im dritten Akkord an der Schöpfungshöhe irgendeines Autoren kratzt.

So weit ich die Geschichte zu "Child In Time" kenne, sind It's A Beautiful Day an Purple herangetreten und haben gesagt, hey, ihr habt da wohl etwas von uns geklaut, wir klauen uns jetzt eines von euch.

Ob nun ein Bestverdiener einen anderen Bestverdiener verklagt, sollte den meisten Richtern am Allerwertesten vorbeigehen, damit die sich mit wirklich wichtigen Themen beschäftigen können. Aber oh, da nutzt ein Amateur mit einer Reichweite im Mikrometer-Bereich "meine" absolute Geheimwaffe im Biz, da muss man doch gegenan gehen! Wenn es danach geht, hätte es die Beatles nicht geben dürfen, die haben doch zu Beginn ihrer Karriere Akkordfolgen und Beats in grossem Ausmaß entliehen. Oder anders, der Rock'n Roll wäre doch nie das geworden, wenn jeder auf eine Raubkopie beharren würde.

Naja, Musiker sind auch nur Anwälte.
 
Wenn Juristen rechnen könnten, wäre die Welt besser.

Aber sie ist so, wie sie ist. Juristen, Verwaltungshengste und Geschäftemacher. Die Jungs von It's A Beautiful Day waren pragmatisch und haben Wring That Neck gegengeklaut - eine der früheren DP- Eigenkompositionen, die doch deutlich gegenüber den späteren erfolgreichen Stücken zurückbleibt. Großverdiener waren die wohl nie.

Zurück zu den Juristen.
Jammern hilft da nicht. Wohl aber vorwärts schauen und nach den Nischen suchen, die das Musikbusiness lässt. Deshalb ja auch meine Frage, wo in der Grauzone, in der wir da juristisch nun gerne mal sind (oftmals sogar ungewollt), die praktischen Grenzen sind.

Oder - ganz ähnlich - worauf man als Komponist eines Soundalikes eingehen möchte, wo die Grenzen liegen, etwas für eine Kompositionen entlehnen zu können (LedZep z.B. hat da immer mal wieder für Diskussionen gesorgt, zuletzt mit Stairway To Heaven).
 
Nicht schutzfähig sind einzelne Töne, akustische Signale, Akkorde, Pausenzeichen, ein Rhythmus oder eine bestimmte Harmonie. Töne und Akkorde müssen im Interesse der Allgemeinheit frei bleiben, andernfalls würde es zu einer inakzeptablen Behinderung schöpferischen Schaffens kommen."

Was aber wäre im Falle einer Akkordfolge, die einen höheren Wiedererkennungswert hat?

Beispiel:

 
Was aber wäre im Falle einer Akkordfolge, die einen höheren Wiedererkennungswert hat?
Um eine Akkordfolge als sein geistiges Eigentum zu bezeichnen, müsste man prüfen, ob diese Alleinstellungsmerkmale hat. In der hunderte Jahre alten tonalen Musik eigentlich unmöglich.

Anders sieht es aus im Verbund mit Rhythmus, melodische Stimmführung, Dynamik Spielweisen etc.. Aber dann ist eben nur dieser Verbund urheberrechtlich geschützt. Keiner kann beispielsweise eine Quintfall-Sequenz als sein Eigen nennen. Man kann bei der Harmoniefolge, die dem Pachelbel-Kanon ähnlich ist, auch nicht von einem Plagiat sprechen. Die kann jeder verwenden. Pachelbel hat die Quintfall-Sequenz auch nicht erfunden, gab es schon davor.
 
Erinnert ihr euch noch an Robin Thicke's 'Blurred Lines'? Ein eher mittelmäßiger Popsong von dem ich nie Notiz genommen hätte wäre da nicht der Copyright Skandal gewesen. Der Song basiert eindeutig auf Marvin Gaye's 'Got to give it up' incl. Instrumentierung, Falsetto Gesang und Tempo. Die Erben haben ihn auf 7 Millionen Dollar verklagt und recht bekommen.

Auf Grund dieser Nachricht wurde der Song aber mittlerweile 465 Millionen mal (auf seinem Kanal) angeschaut. Ich glaube die 7 Milliönchen bezahlt er nun locker aus der Portokasse. Und wie geht Youtube eigentlich damit um? Wurde der Song nach dem Urteil blockiert? Natürlich nicht, Der Knabe verdient sich weiterhin dumm und dämlich (und Youtube natürlich mit) denn der Song wird immernoch täglich angeschaut und kommentiert. (Die Links zu den Video erspar ich euch)

"You wanna be richt and famous? Well here's one way to do it"
smil51.gif
 
Auf Grund dieser Nachricht wurde der Song aber mittlerweile 465 Millionen mal (auf seinem Kanal) angeschaut.
Und was, wenn er nur 465 mal angeschaut worden wäre?

Will sagen, wenn man bescheisst, muss man sich seiner Sache sehr sicher sein.
 
Will sagen, wenn man bescheisst, muss man sich seiner Sache sehr sicher sein.

Ich glaub nicht, daß die ganze Sache geplant war. Aber ich glaub nachdem die Clicks exponentiell gestiegen sind, hat YouTube/Google nochmals kräftig nachgeholfen um den Trend zusätzlich zu forcieren. Virales Marketing halt. Der Rubel rollt nun für Robin und YouTube, die Gayes haben ihr Geld und die Botschaft wurde erfolgreich gesendet "Urheberrechtsverletzung kann teuer werden",

win win win (genial)
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
5
Aufrufe
6K
YogiX
Y
Can
Antworten
1
Aufrufe
10K
Ethersis
Ethersis
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Roland System 8
Antworten
6
Aufrufe
24K
Dr.moog
D
Can
    • Danke
  • Artikel
Antworten
11
Aufrufe
50K
oove
oove
moonbooter
Antworten
7
Aufrufe
28K
pitto
pitto

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben