Urheberrecht bei (ur)alten Texten

ronsei

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Hallo

Habe, da ich selbst nicht der große Texter bin, für meinem ersten Song das Gedicht "poison tree" von Wiliam Blake, geschrieben 1794, genommen.

Wie sieht es eigentlich bei solch alten Sachen aus?

Ist es da von vornherein ausgeschlossen daß da Ansprüche geltend gemacht werden falls ich den Titel mal ins Internet stelle?

Gruß

Ronald
 
Wenn das Urheberrecht keiner geerbt hat oder jemandem übertragen wurde oder jemand die Nutzungsrechte erworben hat ... ich weiß es nicht^^
 
Hallo

Habe, da ich selbst nicht der große Texter bin, für meinem ersten Song das Gedicht "poison tree" von Wiliam Blake, geschrieben 1794, genommen.

Wie sieht es eigentlich bei solch alten Sachen aus?

Ist es da von vornherein ausgeschlossen daß da Ansprüche geltend gemacht werden falls ich den Titel mal ins Internet stelle?
Wenn es ein Gedicht ist, das bisher nicht in vertonter Weise veröffentlicht wurde, dann frag einfach mal bei der VG-Wort ~> http://www.vgwort.de/ nach, ob dieses Gedicht mittlerweile frei verwendbar ist, denn für Sachen die bisher als reine Schriftveröffentlichungen existieren sind die in der Regel zuständig, oder aber sie können dich zumindest weiterleiten an den richtigen Ansprechpartner.
 
Wahrscheinlich ist der Text frei, es hängt von dem Urheberberrecht des Geburts- oder Aufenthaltsland des Künstlers ab (ich nehme an USA oder UK?)
 
William Blake (* 28. November 1757 in London; † 12. August 1827 (aus Wikipedia)
Da der Autor länger als 70 Jahre tot ist, ist das Werk selber gemeinfrei.
 
@Nordwest: das stimmt hier in D, unter anderen Rechtsnormen kann das schon anders aussehen.

Es gab da mal die Debatte dass der Roman "1984" im Internet veröffentlicht wurde weil er in den USA schon gemeinfrei war, hier in D aber noch nicht.
 
In Deutschland gilt bekanntlich: bis 70 Jahre nach dem Ableben des Dichters kann ein regulärer Erbe Ansprüche stellen: Dieser kann nur noch innerhalb dieser 70 Jahre und auch nur für diesen Zeitraum Rechte weiter vergeben. danach ist jeglicher Urheberanspruch erloschen. In anderen Ländern erlöschen die Ansprüche wenn, dann meistens früher. Später ist mir kein Land bekannt.

Aber Vorsicht wäre geboten bei der Veröffentlichung von fremden Notenmaterial. Auf die jeweilige Bearbeitung und das grafisches Design könnten (müssen nicht) spezielle Urheberrechte geltend gemacht werden. In der Regel sind dann Verlage Rechteinhaber dieser speziellen Rechte. - Das hab ich irgendwann in diesem Forum gelesen und erscheint mir auch durchaus logisch.

Gegen die formlose Veröffentlichung eines Textes von 1794 fällt mir allerdings nicht der kleinste Grund ein. Ich würde es bedenkenlos tun.
 
Danke vielmals

Ist für mich mein erster Versuch ein Lied aufzunehmen.

Wie sieht es eigentlich überhaupt aus mit freien Texten, die man in eigenen Liedern verwenden kann?

Bei Musik findet man ja einiges im Internet. Kennt jemand von euch auch in Richtung Songtexte etwas?
 
Och, du kannst einen Text von mir verwenden ... bei VÖ müssten wir dann noch mal drüber sprechen ... ;-)
 
Frei oder Gema ist ja zunächst nur eine Frage, in welcher Form sich der Texter um die Wahrnehmung seiner Rechte kümmert. GEMAfrei bedeutet ja nicht, dass der Autor gleichzeitig auf seine Rechte verzichtet.Deshalb muss der Texter sein OK gegeben haben, BEVOR Du veröffentlichst. Sonst kann es für Dich schnell sehr ungemütlich und teuer werden.,
 

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