Urheberrecht bei Personen des öffentlichen Lebens

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Hallo,

Mein erster Thread...Juhuu:)

OK, im Ernst: Wie ist das bei Zitaten von Personen des öffentlichen Lebens (Boris Becker und so...:)), bzw. Politikern, mit den Urheberrechten? Bei wem liegen die?

Konkret: Ich hab ein Zitat vom Stoiber, das ich gern verwenden würde. Darf ich das? Es handelt sich um den Mitschnitt einer Rede von ihm (K.A. ob das genemigt wurde:)) Muss ich dann den Urheber der Aufnahme kontaktieren, oder den Stoiber, oder gibt es eine Art von "Pressefreiheit" für Musik?


Benni.
 
hmm, ich mag jez komplett falsch liegen, aber zumindest musst du glaub ich wegen leistungsschutzrecht bei der sendeanstalt anfragen... herr earl grey wird da aber sicher mehr wissen.

lg
flox
 
Hi,

Danke für die Antwort:)

Sendeanstalt is nicht, weil Mitschnitt auf MD ausm Publikum. Quasi eiin Bootleg:).

hmmm. EARL GREY...HILFE!!! :)


Benni.
 
uff, so spontan muss ich passen :D

Schreibe aber trotzdem was dazu: Urheberrecht gibt´s bei Politikern nicht, die produzieren mit ihrem Gelaber nichts künstlerisch Wertvolles.

Die Leistungsschutzrechte sind den Urheberrechten verwandt. Ich habe in einem anderen Werk mal gelesen (naja, wenigstens nicht gehört ;)) , dass Leistungsschutzrechte nur der für sich in Anspruch nehmen kann, der an der Einspielung / Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes beteiligt war oder ein solches Werk als Tonträgerhersteller hergestellt hat. Kann natürlich auch ein Hörspiel sein. Ob das so stimmt, weiß ich nicht. Aber eigentlich dachte ich auch, dass grundsätzlich jede veröffentlichte Aufnahme geschützt wäre.

Sicherheitshalber google mal nach Leistungsschutzrechten bei Nachrichten oder Politikerreden. Vielleicht wirst Du da fündig.

Gruß Rainer
 
@Earl Grey: Danke!

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf man das Gerede von Politikern verarbeiten wie man will. Die Aufnahme an sich ist aber natürlich Urheberrechtlich geschützt.
D.h. wenn ich selber die Aufnahme mache, bzw. vom Urheber die erlaubnis habe, kann ich machen was ich will. Irgendwas falsch verstanden?

Leistungsschutzrecht ist ein gutes Stichwort, werd mal Googlen.

Benni.

PS: Mein Sohn (4) hat grad seine Erste Note geschrieben :):):) *STOLZ!!!*
Damit hat er seinem Papa was vorraus...:)

PPS: Googlen ist ein Schxxxx Ausdruck! Blöde Anglizismen!
 
Urheberrechte liegen immer beim Urheber und sind nicht übertragbar. Was Du meinst, sind die Nutzungsrechte. Grundsätzlich darfst Du natürlich Aussagen von Prominenten aufzeichnen und wiedergeben sofern du das nicht heimlich ohne deren Wissen gemacht hast. Insofern ist in diesem speziellen Fall die Sache zwispältig zu sehen denn einerseits war es wohl eine öffentliche Veranstaltung andererseits geschah der Mitschnitt ohne Wissen.

Keiner muß sich übrigens gefallen lassen, dass seine Aussagen in einer anderen, möglicherweise sinnentstellenden oder ihn lächerlich machenden Form verwendet werden. Allerdings kann sich der Promi auch nicht unbedingt dagegen wehren, ohne sich dem Vorwurf der Humorlosigkeit ausgesetzt zu sehen (siehe Raabs "Hol mir mal ne Flasche Bier").

Ich glaube, man betritt hier eine Grauzone und sollte sich schon überlegen, ob die Erfolgsaussicht in gesundem Verhältnis zum Risiko steht.

Oder man pfeifft auf all das und macht einfach - könnte sich zum Internet-Hit entwickeln, sowas. Allerdings würde ICH darauf verzichten, die Credits einzuheimsen ;-)

sc
 
O la la,

gut, dass Du noch geschrieben hast, dass Du das selbst heimlich mitgeschnitten hast. Dabei fällt mir natürlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein und davon das speziellere Recht am gesprochenen Wort.

Generell darf niemand ohne Einverständnis des Betroffenen heimlich Aufnahmen machen und diese veröffentlichen. Natürlich gibt es hier Ausnahmen: Berichterstattung durch Medien und Presse, dazu gehören auch Tonaufnahmen, dürfen veröffentlicht werden. Stichworte Pressefreiheit und Einwilligung der betroffenen Person. Wenn ich mir morgens auf NDR-Info z.B. die tägliche USA-Satire mit dem Folterminister Cheney und dem kleinen Philosophen Rumsfeld anhöre, kann das wiederum nur unter Presse-, Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit laufen. Einwilligung scheidet da aus. :D

Bleibt immer noch die Frage, ob Du eine heimliche Aufnahme von einer Person der Zeitgeschichte verwerten und veröffentlichen darfst. Genau DAS kann ich Dir spontan nicht beantworten. Tut mir leid. Aber da das ein öffentlicher Auftritt war, könnte es evtl. gehen. Bin mir aber nicht sicher.

Gruß Rainer
 
Ich glaub, der Stefan Raab hat damals bei "Hol mir mal 'ne Flasche Bier" auch nicht den Schröder gefragt. Der hätte da bestimmt nicht zugestimmt.
 
Ja, Personen der Zeitgeschichte genießen recht wenig Schutz. Bei Fotografien zum Beispiel konnte man lange nichts machen. Aber neulich hat ja der EuGH ein Urteil zum Schutz der Menschenrechte von Prominenten erlassen, was evtl. an den Grundfesten der Pressefreiheit rütteln könnte. Wie das nun mit heimlichen Tonaufnahmen aussieht, weiß ich auch nicht. Jedenfalls würde ich sehr darauf achten, dass das keine Beleidigung wird, sondern eine Satire. Dann steht einem wenigstens die Kunstfreiheit zur Seite. :D

Gruß Rainer
 
Moin Benni,
die genaue Regelung kenne ich auch nicht, aber klar ist, dass Du Dich auf glattem Eis bewegst.

Auch ich schlage vor, dass Du auf keinen Fall etwas machst, was dem Stoiber beleidigt bzw. ihm einen eindeutigen "Schaden" hinzufügen könnte. (Den er eh schon hat, aber das ist ein anderes Thema...)

Bei "Hol mir mal 'ne Flasche Bier" ist die Sache irgendwie witzig gemacht und man bekommt keinen 'unmenschlichen' oder besonders schlechten Eindruck von Gerhard Schröder. Zudem - und ich vermute, das ist ganz wichtig bei Politikern - stand das Zitat in keinem Sinneszusammenhang des Song-Autoren. Es lief nur Musik dahinter. (Soweit ich mich an die Nummer erinnere).

Solange Du NUR das Zitat von Stoiber abspielst und dazu Musik laufen lässt, vermute ich, wirst Du keine Probleme kriegen. - Kritisch wird es allerdings, wenn Du einen Text schreibst, der sich inhaltlich mit Aussagen von Stoiber vermischt und die Sachen dann anders darstellt, als er sie gesagt hat. Das würde ich an Deiner Stelle auf keinen Fall machen. Das riecht nach Ärger.

Ebenso solltest Du nicht seine Aussagen/Worte so zusammenschneiden, dass der Inhalt verfälscht wird. Auch das riecht nach Ärger.

Ansonsten, - solange es "witzig" ist und niemanden beleidigt, sollte es wohl klargehen. Das ist meine persönliche Einschätzung, keine rechtsverbindliche Aussage.

=> Vielleicht solltest Du mal das Zitat (in Schriftform) hier posten und genau beschreiben, in welchen Zusammenhang Du es setzen willst. Dann kriegst Du sicherlich genauere Aussagen dazu, als dieses "wenn, dann" Gemutmaße. ;)

Grüße
Nils
 
Moin,


Also, um das nochmal klarzustellen: ICH habe nichts heimlich mitgeschnitten. Nur damit keine Vorwürfe entstehen. :)

So, Ich habe einen kurzen ausschnitt einer Rede bekommen. Das niederzuschreiben, was er da redet dürfte eher müssig werden, weil er nicht in zusammenhängenden Sätzen redet, sondern ziemlich zusammenhangloses Zeug über den Flughafen München redet.
Ich habe nicht vor das Sinnentstellend, oder beleidigend zu verwenden. Wie genau, weiß ich noch nicht.
Eine Öffentliche Aufführung würde nur im "kleinen" Rahmen (50-150 Leute) bei einer Variete-show stattfinden.
Insgesamt sollte das ganze eher Satire Charakter haben. Ist wohl aber ein Schmaler Grat auf dem ich mich hier bewege.

Ansonsten find ich die Frage aber insgesamt recht interresant. Wie Frei ist die Kunst in diesem Zusammenhang? Wie hart ist das was Stefan Raab macht an der Rechtlichen Grenze? Dabei gehts ja nicht nur um Songs, sondern auch um die Spots. Bei denen sind ja auch immer mal wieder Privatpersonen dabei.

Google war übrigens nicht so wirklich hilfreich.

Benni.
 
ForeverAutumn schrieb:
Wie hart ist das was Stefan Raab macht an der Rechtlichen Grenze? Dabei gehts ja nicht nur um Songs, sondern auch um die Spots. Bei denen sind ja auch immer mal wieder Privatpersonen dabei.
Stefan Raab macht das sehr geschickt: Er benutzt nur Ausschnitte, die sowieso schon im Fernsehen liefen. Und jeder Mensch, der mal in eine Talkshow gegangen ist, unterschreibt - soweit ich informiert bin - eine Erklärung, dass er die Ausstrahlung des eigenen Abbildes befürwortet. (Laut Persönlichkeitsrecht braucht man dafür eine Einwilligung des Abgebildeten). Auch ansonsten gelten für Fernsehausstrahlungen komplett andere Regeln als für Tonträgerveröffentlichungen. Das sind zwei paar Schuhe.

Dass Stefan Raab sich dabei manchmal auch auf rechtlichen Grenzen / Grauzonen bewegt, wird ja spätestens klar, wenn man das Kapitel Klagen gegen Stefan Raab auf Wikipedia liesst. ;) Aber von sowas lebt der Mann ja. Sonst wäre der Typ ja langweilig bzw. wäre "nur" ein genialer und megaprofessioneller Musikproduzent.

Zum "Kunstgesetz" (wenn es sowas gibt), findet sicherlich Google eine Antwort. Aber ich vermute beinahne, das "Kunst"-gesetz = Urheberrechtsgesetz plus einige angrenzende Rechtsgebiete.

Ich bin kein Jurist, daher interessieren mich theoretische/allgemeine Fälle nicht so sehr. Ich finde sowas immer erst spannend, wenn es um einen konkreten - nicht erdachten - Fall geht.

Grüße
Nils
 
Da kanns sich wohl nur um den Text handeln :D Und der war ja - im Gegensatz zur "Flasche Bier" - auch glasklar als öffentliche Äußerung deklariert. Also, ich denke nicht, dass Du da bei einer Veranstaltung mit 150 Leuten Schwierigkeiten kriegst, wenn Du das nicht in einen beleidigenden Kontext stellst. Muß man bei dem Text ja auch nicht, der Unterhaltungswert stellt sich wie von selbst ein ;)

Ob Raabs "Flasche Bier" rechtlich gedeckt war, werden wir wohl nie 100%ig wissen, denn wo kein Kläger ... ich denke, Schröder hätte durchaus Chancen gehabt, bei dem Song gewaltigen Ärger machen, war aber besser beraten, dies nicht zu tun (das hätte den Song nämlich zusätzlich gepusht). Soweit ich mich erinnere, hat Raab an Schröder sogar einen netten Betrag für seine "Mitwirkung" überwiesen. Na ja, ob das rein freiwillig war... nennen wirs mal Vorbeugung.

Gruß
 
Mist, Erwischt :)

Also, das Ich da nicht beleidigend werde is ja klar. Brauch ich ja auch gar nicht, der spricht ja für sich selbst:)

Apropos pushen: Lustig, aber die Flasche Bier hab ich garnicht bewusst wahrgenommen bis ich hier davon gehört hab. Liegt wohl eher daran, das ich kaum Fernseh, aber so groß scheint der ja nicht gewesen zu sein.

Benni.
 

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