
EarlGrey
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wenn der genauso heißt und in Deutschland noch unbekannt ist, dann gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Gruß Rainer
Gruß Rainer
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Manfred_Ohr schrieb:
Ob man den Domainberechtigten kennt oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
Es gibt da einen schönen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Richtig Earlgrey ?![]()
D.h., sobald man durch sein Tun irgendwelche Kosten verursacht, muß man diese auch blechen. Natürlich kann man da auch verhandeln (siehe 1. Beitrag).
EarlGrey schrieb:
@chandalusia: Bin persönlich Deiner Meinung. Steht aber nirgendwo im Gesetz, dass Gutmütigkeit belohnt wird oder Blauäugigkeit vor Kosten schützt.
nilssternel schrieb:
..., wo die rechthabende Firma bei ihrem Vorgehen... sagen wir mal "trampelig" war.
Es gab gar keine Forderung. Es ging nur darum, die Anwaltskosten zu decken. Und Anwaltskosten staffeln sich nunmal (manchmal, oder immer?) nach dem Streitwert der Angelegenheit. Und dass der externe ANWALT sein Geld haben will, steht für mich völlig ausser Frage. DER hat alles richtig gemacht! Auftrag bekommen, ausgeführt. Will natürlich bezahlt werden.RockIngenieur schrieb:
... also "trampelig" war das nicht mehr - mit so einem Verhalten werden immerhin Existenzen zerstört. Hier geht es um die Frage, ob es nicht im Gesetzeswerk irgendwo eine Regelung gibt, mit der man sich gegen unangemessene Forderungen der beschriebenen Art schützen kann.
Viele Grüße,
Ulrich
Das halte ich für ein Gerücht. Ich vermute ganz stark, dass Du hier einige entscheidende Details nicht aufgeführt hastschoerschken schrieb:
T-Online hat sogar mal einen "Privatmann" verklagt, weil er in seinem Firmennamen ebenfalls ein "T-" benutzt hat. Daraufhin wurde er vor Gericht gezogen. T-Online wolle sich den Buchstaben "T" schützen lassen!![]()
von stevo an 09.02.2006 17:03
Guter Artikel, leider nicht online zu bekommen, bei Interesse PM an mich: c't 9/2005, Seite 82.
Gruß stevo
stevo schrieb:
von stevo an 09.02.2006 17:03
Guter Artikel, leider nicht online zu bekommen, bei Interesse PM an mich: c't 9/2005, Seite 82.
Gruß stevo
Immer noch guter Artikel, leider immer noch nicht online zu bekommen (...)