FredTadge
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Ich weiß, die Frage steht hier tausendfach im Forum aber ganz einleuchtend sind mir die Antworten nicht.
Mir ist klar, dass wenn ich auf einer eigenen Veröffentlichung ein kurzes Sample aus einem Film, einer Serie, einer Werbung o.ä. verwende, ohne eine Erlaubnis des Rechteverwerters oder -inhabers zu haben, Rechte verletze. Soweit klar!
Die Schlussfolgerung daraus für mich: Ohne erheblichen Aufwand (Auffinden des Rechteinhabers, -verwerters, ggf. finanzieller Ausgleich/Umsatzbeteiligung, komplexes Vertragswerk) kann man sowas eigentlich gar nicht machen.
Jetzt spricht aber ein Punkt dagegen: Ganz viele Künstler machen sowas. Mir fallen spontan diverse "...But Alive"- und "Rantanplan"-Alben ein, bei denen Samples aus Filmen (Snake Plissken, Monty Python,...) genutzt werden.
Natürlich könnte man darauf entgegnen: "Wer sind denn die? Das interessiert doch eh keinen, wenn so eine unbekannte Band sowas macht."
Okay, einverstanden. Aber was ist z.B. mit den Ärzten (Sample aus "Die nackte Kanone" in "Friedenspanzer", Album knapp eine Mio. mal verkauft), Fanta4 (Sample aus "Star Wars" in "Die da", knapp eine Mio Verkäufe) oder Kettcar (Sample aus "Fight Club" in "Ich danke der Academy", keine Ahnung, wieviele Verkäufe, aber sicherlich mehr als 100k)?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei solch erfolgreichen Songs die Rechteinhaber einfach gesagt haben sollen "Ach, watt soll's? Hört sich doch eh keiner an." Genausowenig werden die Labels es "einfach darauf ankommen lassen":
Da es sich jedoch auch nicht um megareiche Topstars handelt (gerade zu dem Zeitpunkt noch nicht), kann ich mir kaum vorstellen, dass sie ein Vermögen gezahlt haben, um die Samples zu benutzen.
Also, gibt's ne Grauzone?
Mir ist klar, dass wenn ich auf einer eigenen Veröffentlichung ein kurzes Sample aus einem Film, einer Serie, einer Werbung o.ä. verwende, ohne eine Erlaubnis des Rechteverwerters oder -inhabers zu haben, Rechte verletze. Soweit klar!
Die Schlussfolgerung daraus für mich: Ohne erheblichen Aufwand (Auffinden des Rechteinhabers, -verwerters, ggf. finanzieller Ausgleich/Umsatzbeteiligung, komplexes Vertragswerk) kann man sowas eigentlich gar nicht machen.
Jetzt spricht aber ein Punkt dagegen: Ganz viele Künstler machen sowas. Mir fallen spontan diverse "...But Alive"- und "Rantanplan"-Alben ein, bei denen Samples aus Filmen (Snake Plissken, Monty Python,...) genutzt werden.
Natürlich könnte man darauf entgegnen: "Wer sind denn die? Das interessiert doch eh keinen, wenn so eine unbekannte Band sowas macht."
Okay, einverstanden. Aber was ist z.B. mit den Ärzten (Sample aus "Die nackte Kanone" in "Friedenspanzer", Album knapp eine Mio. mal verkauft), Fanta4 (Sample aus "Star Wars" in "Die da", knapp eine Mio Verkäufe) oder Kettcar (Sample aus "Fight Club" in "Ich danke der Academy", keine Ahnung, wieviele Verkäufe, aber sicherlich mehr als 100k)?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei solch erfolgreichen Songs die Rechteinhaber einfach gesagt haben sollen "Ach, watt soll's? Hört sich doch eh keiner an." Genausowenig werden die Labels es "einfach darauf ankommen lassen":
Da es sich jedoch auch nicht um megareiche Topstars handelt (gerade zu dem Zeitpunkt noch nicht), kann ich mir kaum vorstellen, dass sie ein Vermögen gezahlt haben, um die Samples zu benutzen.
Also, gibt's ne Grauzone?