TV- oder Filmsamples - Was darf man? Was wird geduldet?

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FredTadge

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Ich weiß, die Frage steht hier tausendfach im Forum aber ganz einleuchtend sind mir die Antworten nicht.

Mir ist klar, dass wenn ich auf einer eigenen Veröffentlichung ein kurzes Sample aus einem Film, einer Serie, einer Werbung o.ä. verwende, ohne eine Erlaubnis des Rechteverwerters oder -inhabers zu haben, Rechte verletze. Soweit klar!

Die Schlussfolgerung daraus für mich: Ohne erheblichen Aufwand (Auffinden des Rechteinhabers, -verwerters, ggf. finanzieller Ausgleich/Umsatzbeteiligung, komplexes Vertragswerk) kann man sowas eigentlich gar nicht machen.

Jetzt spricht aber ein Punkt dagegen: Ganz viele Künstler machen sowas. Mir fallen spontan diverse "...But Alive"- und "Rantanplan"-Alben ein, bei denen Samples aus Filmen (Snake Plissken, Monty Python,...) genutzt werden.

Natürlich könnte man darauf entgegnen: "Wer sind denn die? Das interessiert doch eh keinen, wenn so eine unbekannte Band sowas macht."

Okay, einverstanden. Aber was ist z.B. mit den Ärzten (Sample aus "Die nackte Kanone" in "Friedenspanzer", Album knapp eine Mio. mal verkauft), Fanta4 (Sample aus "Star Wars" in "Die da", knapp eine Mio Verkäufe) oder Kettcar (Sample aus "Fight Club" in "Ich danke der Academy", keine Ahnung, wieviele Verkäufe, aber sicherlich mehr als 100k)?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei solch erfolgreichen Songs die Rechteinhaber einfach gesagt haben sollen "Ach, watt soll's? Hört sich doch eh keiner an." Genausowenig werden die Labels es "einfach darauf ankommen lassen":
Da es sich jedoch auch nicht um megareiche Topstars handelt (gerade zu dem Zeitpunkt noch nicht), kann ich mir kaum vorstellen, dass sie ein Vermögen gezahlt haben, um die Samples zu benutzen.

Also, gibt's ne Grauzone?
 
also ich habe durch Zufall bei einem SALE mal Samplelibs gesehen, die mit Vocals aus alten Filmen vollgestopft waren, wo es mehrere Ausgaben gab und somit scheint da irgendwas einfach zu sein
desweiteren habe ich auch schon in CD-Booklets gesehen, daß da stand: *enthält einen Ausschnitt aus dem Film XyZ, Courtesy (c)2023 by SuperFilm

aber mal gespannt, was unsere vollwertigen Rechte-Leute schreiben :showgeniess:
 
Die Schlussfolgerung daraus für mich: Ohne erheblichen Aufwand (Auffinden des Rechteinhabers, -verwerters, ggf. finanzieller Ausgleich/Umsatzbeteiligung, komplexes Vertragswerk) kann man sowas eigentlich gar nicht machen.

Kann schon, birgt aber die Gefahr von rechtlichen Problemem (Beseitigen, Unterlassen, Schadensersatz).

Aber was ist z.B. mit den Ärzten (Sample aus "Die nackte Kanone" in "Friedenspanzer", Album knapp eine Mio. mal verkauft), Fanta4 (Sample aus "Star Wars" in "Die da", knapp eine Mio Verkäufe) oder Kettcar (Sample aus "Fight Club" in "Ich danke der Academy", keine Ahnung, wieviele Verkäufe, aber sicherlich mehr als 100k)?

Bin mir sicher, dass ein Label diese Samples vorher cleared, wenn es o.g. Stress entgehen will.


Die Haltung dazu, respektive die Neigung zur Duldung hat sich aber auch in den letzten Jahren etwas gewandelt. In den 80er und 90ern hat man ja wie irre gesampled, z.B. "19" oder "Okay" - da war die Freude, dass es ging, schon groß.

Dann kamen die 2000er und mit ihnen die Hardline-Attitude was Urheberrecht angeht, siehe Abmahnindustrie. Nachdem Sampling Urteil vom BVerfG ist klar: ein bisschen was muss gehen dürfen - aber immer noch nicht wie viel.

Alleine aus Lästigkeitsvermeidungsstrategie würde ich persönlich die Samples weglassen.
 
Die Schlussfolgerung daraus für mich: Ohne erheblichen Aufwand (Auffinden des Rechteinhabers, -verwerters, ggf. finanzieller Ausgleich/Umsatzbeteiligung, komplexes Vertragswerk) kann man sowas eigentlich gar nicht machen.
Doch, das mit dem Auffinden kann man ohne viel Aufwand machen.
Einfach die Verwertungsgesellschaft für Filmrechte die https://www.guefa.de/impressum.html anschreiben und nach den Namen und Kontaktdaten der Rechteinhaber fragen, oder ggf. die auch bitten eine Anfrage weiterzuleiten (falls die Rechteinhaber die Freigabe zur Datenweitergabe untersagt haben)..
 
Hi,
vielleicht erinnert ihr euch an den damaligen Rechtsstreit zwischen Sabrina Setlur (Prod. Moses P.) und Kraftwerk.
Damals gab es folgende Rechtssprechung:
https://www.heise.de/newsticker/mel...siert-Rechte-beim-Musik-Sampling-1768817.html

Ich handhabe das mittlerweile so:
Für unsere Underground Produktionen werden Schnipsel gesampelt frei nach belieben... oft macht man sich ja auch schon strafbar, wenn man Audioschnipsel über eine browserfähige Aufnahmesoftware verfügt...
Im Underground schert sich nicht wirklich jemand über die teilweise Nutzung von "eigentlich" urheberrechtlich geschütztem Material.
Viele kennen noch nicht einmal den Unterschied zwischen Urheber-, Nutzungs- und dergleichen-Recht...
In dem Fall: Wir wecken keine schlafenden Hunde.

Wenn es dann in den Mainstream geht, sollten prinzipiell die Tantiemen da sein, um mit anderer Künstler Ideen sein eigenes Brot verdienen zu wollen.

Z.B. hat Madonna auch warten müssen, bis die Dauer der Nutzung (Nutzungsrecht) von ABBA Liedern bei dem entsprechenden Label abgelaufen war, um letztendlich eine sehr markante Songstelle in eines ihrer Charterfolg-Popliedchen einzubauen.

Es gab irgendwann mal das Gerücht, dass man bis zu 20 sec. samplen darf...aber in der Regel auch wieder Auslegungssache.
Ich persönlich würde mich geehrt fühlen, wenn jmd. meine Songs in Schnipselform verbauen wollte. Aber das tut hier nichts zur Sache.

Auch noch interressant:
https://www.schneideranwaelte.de/mu...duktion-urteil-des-bundesverfassungsgerichts/
 
also ich habe durch Zufall bei einem SALE mal Samplelibs gesehen, die mit Vocals aus alten Filmen vollgestopft waren, wo es mehrere Ausgaben gab und somit scheint da irgendwas einfach zu sein
Na, das wär doch mal ein Hammer, wenn sich sowas finden würde...

Dann kamen die 2000er und mit ihnen die Hardline-Attitude was Urheberrecht angeht, siehe Abmahnindustrie. Nachdem Sampling Urteil vom BVerfG ist klar: ein bisschen was muss gehen dürfen - aber immer noch nicht wie viel.
Wären meine o.g. Fälle aber illegal bzw. hätten die Rechteinhaber eine hohe Chance auf eine signifikante Vergütung gesehen,hätte es doch dort sicherlich auch Gerichtsurteile gegeben. Wenn auch erst im Nachhinein.

vielleicht erinnert ihr euch an den damaligen Rechtsstreit zwischen Sabrina Setlur (Prod. Moses P.) und Kraftwerk.
Damals gab es folgende Rechtssprechung:
https://www.heise.de/newsticker/mel...siert-Rechte-beim-Musik-Sampling-1768817.html
Nein, das kannte ich nicht. Aber es bringt doch etwas Licht ins Dunkel. Interessant ist dabei §24 UrhG:
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Dies gilt nicht, wenn ich eine signifikante Melodie entnehme:
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Im o.g. Rechtstreit ist jedoch anders geurteilt worden. Die Komponisten des Setlur-Songs haben nicht eine Melodie entnommen sondern eine "zweisekündige Rhythmussequenz". Das BGH urteilte, dass das "Leistungsschutzrecht" verletzt wurde. Soweit verständlich.

Unverständlich ist für mich, dass das BGH als Grund für das Verbot ansah, dass die Künstler diese Rhythmussequenz einfach selbst hätten anfertigen können.

Das heisst: Weil ich etwas nachbauen kann, darf ich das Ursprüngliche nicht verwenden?! Was für ein Quatsch! Ich könnte also die Rhythmussequenz von "We will rock you" für einen Song von mir nutzen, wenn ich sie selber nachstelle?
Die Juristerei ist für mich unverständlich.
 
@blackout
zwar eine schöne Ausführung, aber dem TE geht es um Ausschnitte aus TV & Film
so wie es bei Madonna und Vanilla Ice war, ist logisch und einfach was entsprechendes zu finden, besonders nach dem Urteil welches in diesem Jahr gefällt wurde
aber bei TV & Film scheint da was anderes zu sein, denn sonst gäb es z.B. nicht so viele Tracks mit "NASA Apollo"-Sprüchen, Martin Luther King, J.F.Kennedy usw. - glaube nämlich nicht, daß da jedes Mal Anfragen an die NASA bzw. das Weisse Haus waren ;)
 
Na, das wär doch mal ein Hammer, wenn sich sowas finden würde...
öhm, muß ich Dir wirklich den Link machen? also ich bin da bei den üblichen Verdächtigen Seiten wie Loopmasters usw. zufällig drüber gestolpert :schaem:

Es gab irgendwann mal das Gerücht, dass man bis zu 20 sec. samplen darf...aber in der Regel auch wieder Auslegungssache.
nein, ist keine Auslegungssache!
sondern es ist der Unterschied zwischen Rechtsprechung in USA im Vergleich zu Deutschland bzw. EU: hier gilt diese Sekundenregel nicht, in USA gibt es da einen Wert, den ich aber gerade nicht mehr auf dem Schirm habe (aber eben nochmal davon gelesen) war was an die 6 Sekunden oder so - lieber slebst nochmal googlen ;)
 
denn sonst gäb es z.B. nicht so viele Tracks mit "NASA Apollo"-Sprüchen, Martin Luther King, J.F.Kennedy usw. - glaube nämlich nicht, daß da jedes Mal Anfragen an die NASA bzw. das Weisse Haus waren

Das sind im Zweifel freie (Ton) Dokumente der Zeitgeschichte.
 
aber bei TV & Film scheint da was anderes zu sein, denn sonst gäb es z.B. nicht so viele Tracks mit "NASA Apollo"-Sprüchen, Martin Luther King, J.F.Kennedy usw. - glaube nämlich nicht, daß da jedes Mal Anfragen an die NASA bzw. das Weisse Haus waren ;)
Bei den Punkten vermute ich, dass diese Zitate "Allgemeingut" sind. Ist jetzt nur mein Rechtsempfinden, aber z.B. Armstrongs "That's one small step for man, one giant leap for mankind" wird vermutlich nach der Ausstrahlung so oft zitiert worden sein (von Zeitungen und Berichterstattern), dass es danach zum Allgemeingut wurde, das man frei benutzen kann. Ähnlich wird's mit "Ick bin ein Berliner" oder "I have a dream" aussehen.

Anders ist es sicherlich, wenn man z.B. ein Zitat von Homer Simpson sampled. Damit verstößt man vermutlich gegen das Urheberrecht des Drehbuchautoren sowie gegen das Leistungsschutzrecht des Synchronsprechers.
 
ergo dürften ja dann frei empfangbare Sendungen (wie Nachrichtensprecher u.ä.) gesampelt werden, aber Ausstrahlungen von Serien und Filmen hingegen nicht :kratzamkinn:
unser Angie "wir schaffen das"....
 
Vielen Dank euch beiden.
 
Die Kommunikation der NASA die hier angesprochen wurde ist wohl tatsächlich frei, Samples/Ausschnitte davon gab's auch schon auf kommerziellen Sample-CDs und finden sich auf (legalen) Free-Sample-Download-Websites.

Rundfunkempfang ist ja grundsätzlich nicht frei, da gibt's doch diese eine Institution, die gerne mal Leute von Haus zu Haus schickt, um abzukassieren... :D
 
Die NASA veröffentlichte oder veröffentlicht immer noch auf ihrer eigenen Webseite die Kommunikation der Weltraumflüge. Also diese Sachen sind frei. Wird auch darauf hingewiesen.

Bei politischen Reden ist es wohl auf die Historie zurück zu führen das vieles frei nutzbar veröffentlicht wird. Auch da gibt es aber minimale Einschränkungen.
So ne Rede von "Trump" z B darfst du nicht nutzen um ihn zu beleidigen.
 
So ne Rede von "Trump" z B darfst du nicht nutzen um ihn zu beleidigen.
Sonst fängt Mr. Präsident nämlich an, im Minutentakt wie ein Geistesgestörter zu twittern: "Dieser Recordingaffe hat mich ungefragt zitiert (more than 6 seconds). Will er mich etwa beleidigen? Er ist ein impotenter homosexueller Wicht." Und ähnliches...
 

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