Tontechniker - Freiberufler oder 400Eur-Job?

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gwapa

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Hallo Leute


Ich habe zur Zeit folgendes Problem:
Ich arbeite schon seit einiger Zeit (mehr oder weniger aus Spass) als Tontechniker bei einem PA-Verleih, nebenbei betreue ich auch noch ein kleines Tonstudio unserer Stadtjugendpflege.

"Hauptberuflich" bin ich allerdings Schüler.

Bis jetzt habe ich noch nicht wirklich was eingenommen, allerdings wird sich das in der nächsten Zeit ändern so wie's aussieht, es werden insgesammt aber sicher keine 400Eur/Monat im Jahresschnitt.

Ich bin jetzt eben am überlegen, ob ich mich von beiden Firmen als 400Eur-Jobler anstellen lassen soll, oder freiberuflich arbeiten soll.

Freiberufler hätte für mich eben noch den Vorteil, dass ich (gelegentlich) auf Konzerten anderer PA-Verleihe mischen könnte (wurde schon einige male gefragt) und einfach eine Rechnung schreiben könnte.

Was mir noch besonders wichtig ist:
Ich bin Schüler, 17 Jahre alt, und deshalb wäre es für mich wichtig dass die Sache keinen Einfluss auf das Kindergeld/Bafög hat, und dass ich Familienversichert bleiben kann.


Hat hier schon jemand Erfahrung mit soetwas?


Viele Grüße


simon
 
Soweit ich weiß musst du im Jahr unter 4800 Euro bleiben
um dein K-Geld und Bafög weiterhin zu bekommen.

Mit der Familienversicherung weiß ich nicht genau, doch ich
glaube das es kein Problem damit gibt wenn du im oben
genannten Rahmen bleibst.

Schönen Tag noch,

Wizard
 
Hi,

"Freiberufler" kannste nach meinem Verständnis mit der Tätigkeit nicht sein, siehe Definition:

Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

Wenn du z.B. als Nachhilfelehrer arbeitest oder freier Journalist bist...oder z.B. als Songwriter tätig bist....dann kannste schon eher auf Freiberufler machen. Aber als Toni im Studio oder beim PA-Verleih.....das is meines Erachtens in erster Linie ne Dienstleistung, die wenig mit künstlerischem Schaffen zu tun hat......Probiern geht natürlich über studiern. Nach meinem Verständnis müsstest du aber eigentlich ein Einzelunternehmen anmelden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmer

Oder aber du bindest dich an einen PA-Verleih und machst mit dem nen Anstellungsvertrag irgendeiner Ausartung.
 
Als 400 Euro jobber machts keinen Unterschied auf KiGeld/ Bafög genauso wenig auf Familienversicherung. Wie das als Freiberufler aussieht weiß ich nicht, allerdings muss auch für nen 400 Euro Jobber Sozialabgaben gezahlt werden (glaub gut 100 Euro), die der Arbeitgeber übernimmt, ob es da als Freiberufler nen Ausgleich gibt weiß ich allerdings nicht... kann mir aber Vorstellen, dass die Krankenkasse bei Freiberuflern Blut leckt und ne eigenständige Versicherung fordert. Dazu aber bei der KraKa nachfragen, die sind in solchen Sachen meistens sehr kompetent in der Beratung.
 
Hallo


Vielen Dan für die bisherigen Antworten!

Ich bin mir ziemlich sicher dass man als Tontechniker Freiberufler sein kann, habe das schon oft gelesen, auf der ein oder anderen Info-Page wird der "Beruf" Tontechniker auch extra angegeben...


Ist denn hier niemand selbst Freiberufler?
 
Moin,

die allermeisten Finanzämter sind leider der Ansicht, dass Tontechniker ein gewerblicher Beruf ist.

Einzige Möglichkeit: du verdienst mehr als 50% deiner Kohle als Spieler, Arrangeur etc.

Gruß
...splonk...
 
Und wenn ich mich nicht Tontechiker, sondern "creative Audio Artist" oder sowas nenne?;-)

Sowas braucht man bei Produktionen dringend, der haucht den Aufnahmen dann noch "das Leben" ein...^^


Ich bilde mir aber ein, gelesen zu haben dass Tontechniker mit zu den typischen Freiberufler-Berufen gehört...
 
Ja, das habe ich auch schon des öfteren gelesen...

Hilft dir leider nix. Wichtig ist, was deine Tätigkeit umfasst. Wenn da halt viel Mischen und Aufnehmen steht, hast du verloren.

Gruß
...splonk...
 
also der Freibetrag fürs Kindergeld ist der gleiche wie für die Lohnsteuer und betrug im Jahr 2006 € 7680,- . Wenn Du da darunter bist müssen deine Eltern nicht auf's Kindergeld verzichten und Du musst keine Lohnsteuer zahlen.

Für's BAföG kenne ich die Freibeträge nicht.

Warum willst Du denn unbedingt als Freiberufler arbeiten und nicht ein Gewerbe oder Nebengewerbe anmelden? Das würde doch genau deinen Zweck erfüllen.

Mir scheint Dir ist die Differenzierung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender (in deinem Fall als Einzelunternehmer) nicht ganz klar
 
Stimmt, mir ist es echt nicht klar!


Ich habe eigentlich wirklich gar keine Ahnung von der Materie.

ich habe allerdings auf diversen Seiten gelesen, dass Freiberufler "besser" ist als Selbstständiger. Warum weiß ich nicht, aber sonst wären ja die Berufe bei einem Freiberufler nicht so streng limitiert.

Was wären denn für ein Gewerbe notwendig?


Ich habe gerade folgendes gefunden:

Wird eine Tätigkeit bis zu 1.848€ pro Jahr als Übungsleiter im Sportverein, als Jugendleiter, als Betreuer, als Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen, oder Ähnliches ausgeübt?
Nebentätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (z. B. Trainer und Betreuer in Vereinen, Referenten für Volkshochschulen u. a.) sind bis zur o. g. Grenze (bzw. bis 154€ pro Monat) steuerfrei. Solch eine Nebentätigkeit kann auch mit einem Minijob bis 400€ kombiniert werden. Eine Kombination aus Hauptberuf, 400€-Minijob und Nebentätigkeit ist ebenfalls möglich.

(gefunden hier)

Damit könnte ich doch bei einer "öffentlichen Einrichtung" arbeiten (Stadtjugendpflege), und die könnten doch an die PA-Verleiher rechnungen schreiben, oder?
Ich bin dann eben Btreuer für Nachwuchsbands oder soetwas....
 
Beim BaföG musst du den Nebenverdienst auf jeden Fall angeben und wenn du da monatlich 400 Euro reinbekommst, dann siehts ganz schlecht aus. Meine Schwester ohne Nebenjob bekommt monatlich gut 200 Steine ich bekomme wg nem 400 Euro Job nix... Miete etc sind plus minus 10 Euro gleich...


Bevor du hier lange rumspekulierst, geh aufs Finanzamt und frag nach...
 
Gewerbe von Studenten und Schülern Auch Schüler und Studenten können ein Gewerbe anmelden. Bei Minderjährigen (unter 18) gilt vor Anmeldung des Gewerbes § 112 BGB:

Der gesetzliche Vertreter ermächtigt mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts. Diese Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden. Schüler und Studenten sollten unbedingt dafür sorgen, dass sie mit dem Gewerbegewinn plus ihren sonstigen Einkünften unter den Grenzen für das BAföG, bzw. das Kindergeld bleiben:

Ab etwa 4.206 € pro Bewilligungszeitraum mindert sich das BAföG (Stand ab 1/2004; vorher waren es 4.330 €). Genauer: Vom Gewinn des Gewerbes zieht das BAföG-Amt eine Sozialpauschale von 21,5% ab. Wenn dieser Betrag über den 12 * 215 € Freibetrag (für Studenten) liegt, wird das BAföG-Geld gekürzt. Die Einkünfte müssen rechtzeitig an das BAföG-Amt gemeldet werden. Zuviel gezahltes BAföG-Geld muss zurückgezahlt werden. Ab 7.680,00 € Einkünften pro Kalenderjahr (Stand ab 2004) entfallen das Kindergeld und davon abhängige Gelder, z. B. Eigenheimförderung oder Ortszuschlag komplett!

Bereits für das Kalenderjahr gezahlte Gelder müssen zurückgezahlt werden (mehr zu Kindergeld und BAföG).

Krankenkasse:

Ein Student ist, wenn er während des Semesters bis 20 Wochenstunden arbeitet, i. d. Regel bei den Eltern mitversichert, sofern er "nach seinem Erscheinungsbild als Student anzusehen ist". Für die Einkünfte aus Gewerbe (Gewinn) oder andere Einkünfte (z. B. Zinsen) gilt eine Grenze von 345,00€/Monat (ab 1.1.2006: 350,00 €/Monat). Für einen Minijob gilt die Grenze von 400,00€/Monat. Wenn der Student Minijob plus andere Einkünfte hat, dürfen alle Einkünfte zusammen nicht mehr 400,00€/Monat einbringen. Welche Grenzen während der Semesterferien (Werkstudent oder 50-Tage-Job) gelten, sollte zur Sicherheit mit der Krankenkasse besprochen werden. Lasen Sie sich die Ergebnisse dieses Gesprächs bzw. die Vorschriften der Krankenkasse schriftlich geben! Für Studenten kann aufgrund Ihres angesammelten KnowHows statt Gewerbe auch eine Tätigkeit als Freiberufler in Frage kommen.


Wieder von hier
 
Beiträge für familienversicherte Mitglieder


Wer mit Ehepartner oder Eltern bei einer Krankenkasse kostenfrei mitversichert ist, darf ein Gesamteinkommen von 350 €/Monat (bis 2005 waren es 345,00 €/M.) nicht überschreiten.

Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 €. Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit oder der geringfügigen Beschäftigung; außerdem die Einnahmen aus aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden Werbungskosten, der Sparerfreibetrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, Abschreibungen sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten berücksichtigt. Der Gewinn aus der Selbstständigkeit und die anderen Einkünfte werden von der KK regelmäßig abgefragt.

Der Zeitaufwand für die selbstständige Tätigkeit darf außerdem nicht über 18 Stunden pro Woche liegen. Außerdem darf kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Wenn man einen Minijob und eine kleine selbstständige Tätigkeit hat, gilt für alles zusammen ebenfalls die 400€-Grenze.

Wenn die genannten Grenzen überschritten werden, muss man sich selbst krankenversichern. Genaueres kann man bei der zuständigen KK erfahren. Wenn das Gewerbe aber nicht im Vordergrund der Tätigkeit steht, kann beantragt werden, dass die KK dies feststellt. Das trifft z. B. bei einer Hausfrau zu, die nebenher ein kleines Gewerbe betreibt. Der KK-Beitrag wird dann auf einer Basis von 816,67 €/Monat berechnet und beträgt ca. 120 €/Monat.

Von hier
 
Ich hab mal irgendwo gehört, daß es Probleme geben kann, wenn man 2 Mini Jobs hat. Weiß allerdings nicht, ob das auch auf Studenten zu trifft, aber da würd ich mal nachhaken. Wenn das so ist, fällt der Punkt ja schon mal weg. Erkunde dich vor allem bei der Krankenkasse, wie viele Stunden du wie lange wo arbeiten darfst. Wenn du da nicht Vorsichtig bist und zu viel neben deinem Studium machst, sagen die dir nämlich, du seist nicht mehr Hauptberuflich Student und dann kann die Krankenkasse mal ratz fatz richtig teuer werden.
Grüße,
Randy
 
Als Freiberufler musst Du keine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen, sondern einfach Dein eingenommenes Geld über die normale Einkommenssteuererklärung abrechnen. Beim Finanzamt musst Du aber glaub bescheid geben, dass Du nun eine Freiberufliche Tätigkeit ausübst und Dir eine Steuernummer geben lassen. MwSt musst bzw. darfst Du wohl keine auf den Rechnungen ausweisen, das kann ein Vor- aber auch ein Nachteil sein. Freiberufler kann man aber nur mit bestimmten Berufen werden. Ich weiss auch nicht ob man eine Freiberufliche Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben darf.

Im Endeffekt erspart Dir eine Freiberuflichliche Tätigkeit eine Menge an Bürokratie im Vergleich zum Gewerbe, sowohl bei der Anmeldung, als auch später bei den Abrechnungen und Steuererklärungen.

Auf Grund der Definition im Einkommenssteuergesetz (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit) würde ich da Tontechnik eigentlich nicht einschliessen.
Hier gibt's allerdings ein gutes PDF zum Vergleich Freiberufler vs. Gewerbetreibender:

http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/r41.pdf

Da wird weiter unten bei den Beispielen für Freiberufliche Tätigkeiten auch "Tontechniker, der aus Darbietungen einzelner Musiker ein bestimmtes
Klangbild herstellt" aufgeführt.

In dem Fall würde ich an deiner Stelle direkt zum Finanzamt gehen (ggf. zur Sicherheit das PDF mitnehmen) oder anrufen und die Sachlage, dass Du eine Freiberufliche Tätigkeit als Tontechniker neben der Schule ausüben willst vortragen, die Sagen Dir dann schon ob/wie das geht. Dann kannst Du auch gleich Deine Steuernummer beantragen Das müsste aber dann schon durchgehen denke ich. Bei solchen ich sag mal "geringen" Einkünften sehen Die das manchmal ohnehin nicht so eng
 
ich habe allerdings auf diversen Seiten gelesen, dass Freiberufler "besser" ist als Selbstständiger. Warum weiß ich nicht, aber sonst wären ja die Berufe bei einem Freiberufler nicht so streng limitiert.
wie schon gesagt: freiberufler kann nicht jeder werden / sein. ich habe dir oben die definition zitiert und daran kannst du dich orientieren.
beispiel: ich war vor ein paar jahren IT-einzelunternehmer. habe IT-dienstleistungen (z.b. webdesign) angeboten und damit sehr wenig verdient. das finanzamt sagt aber "dafür müssen sie ein einzelunternehmen anmelden, das fällt nicht in den bereich der freiberuflichen tätigkeiten". und so ist es nach meinem verständnis auch beim tontechniker. das hat nichts mit künstlerischem, wissenschaftlichem, erzieherischem, unterrichtendem oder schriftstellerischem schaffen zu tun. natürlich hängt das vom mitarbeiter auf dem finanzamt ab und natürlich krähen da auch wenige hähne nach, solange du nicht viel geld damit verdienst.
du kannst aber nicht einfach sagen "ich habe gehört, das geht" und dann davon ausgehen, dass du jetzt einen auf freiberufler machst. du solltest dich schon "handfest" informieren / absichern - zumindest würde ich dir das raten, wenn es ums finanzamt geht, denn die können dir das leben ganz schön schwer machen, wenn sie lustig sind.

wenn ich mich auf alles verlassen würde, was ich an verschiedener stelle gelesen / gehört hab, hätte ich mir selbst schon 30 einschreiben geschickt (das gerücht vom urhebernachweis per selbst-einschreiben), meine ganzen songs bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet (das gerücht von der [g=119]GEMA[/g], die deine urheberrechte wahrt) und würde täglich spinat essen (das inzwischen überholte gerücht vom eisenhaltigen spinat).

-----> telefonhörer in die hand nehmen, beim finanzamt anrufen, sachlage erklären und fragen, wie's ausschaut. sofern dir der mitarbeiter sagt "ja - das geht in ordnung", lässt es dir am besten in irgendeiner form schriftlich bestätigen. (für den fall sollte da auch eine email ausreichen)
 
... genau das wollte ich Dir nach dieser heillosen und z. T. undurchsichtigen Diskussion auch vorschlagen. So richtig weiß hier keiner Bescheid und ich kann es Dir auch nicht genau sagen. Als selbständiger freier Mitarbeiter, mit dem Satus eines Freiberuflers, bist Du aber auf der sicheren Seite. Das macht Dich in einer gewissen Weise unabhängig - Du kannst Deine Kunden, Jobs und Preise selber bestimmen. Darfst dabei natürlich das Geldverdienen und Steuern zahlen nicht vergessen;-)

Um die eventuelle Verwirrung aufzulösen, rate ich Dir, einfach mal die entsprechenden Ämter, Behörden und Kassen zu befragen. In der Regel sind die alle nicht so schlimm wie manch einer denkt und geben gerne Auskunft. Erzähle denen einfach, was Du vorhast. Vielleicht hast Du auch im Bekannten- oder Freundeskreis auch noch einen Steuerberater - oder jemanden, der einen kennt. Das hilft.

Und - mach Dir bei den Gesprächen mit den Behörden, Ämtern und Kassen kurze Notizen zum Sachverhalt. Notiere Dir vor allem, wann Du mit wem gesprochen hast. Einfach freundlich nach dem Namen Fragen. Das hilft sehr bei späteren Rückfragen oder eventuellen Problemen. Denn im Ernstfall sind es dann doch wieder nur Kassen, Ämter und Behörden - ... und keiner hat das jemals gesagt;-)

Viel Erfolg !

Mixmawat
 
Hallo!

Ich würde einfach zur Gemeinde gehen, einen Gewerbeschein beantragen, der kostet Dich 20€ und fertig ist die Laube. Krankenversichert bist du eh über Deine Eltern, und solange Dein Einkommen den Freibetrag nicht übersteigt ist doch alles toll. Das Einkommen kannst Du ja dann noch etwas regeln indem Du die Dir entstehenden Kosten alle über Dein Gewerbe laufen lässt.


Gruß

Sebastian
 
... blödsinn - das würde ich nicht tun. Mit Gewerbeschein bist Du Gewerbetreibender und verlierst Deinen Status als Freiberufler mit vielen Vorzügen. Dann wirst Du früher oder später auch Gewerbesteuer zahlen müssen und musst der IHK beitreten - mit z.T. saftigen Jahresbeiträgen. Dann kommt noch die Berufsgenossenschaft. ... mach das nur nicht !!!

Dann lade für die 20,- Euro lieber mal eine Steuerberater zum Essen ein und lass Dich etwas beraten. Da ist die Kohle sinnvoller investiert.

Gruß,

Mixmawat
 
Das was mixmawat geschrieben hat ist aber auch Bloedsinn.
Du bist da zwar ueberall "Mitglied" musst aber erst ab einem bestimmten Mindestumsatz Gebuehren und Steuern zahlen.

Ein Freiberufler darf keine eigenen Anlagen besitzen sprich er darf nur sich und seine Faehigkeit vermieten.
Sobald er nur ein Mikro gegen Rechnung vermietet oder ein eigenes Studio besitzt in dem nicht nur er "arbeitet", ist er Selbststaendiger.

Aber mal ne ganz andere Frage: Wie willst du´s eigentlich schaffen unter der 400€ Grenze zu bleiben?
Selbst wenn man dich als Azubi bezahlt bist du schon mit 3 Jobs pro Monat drueber.
 

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