Ethersis
Individualist
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Bei der EU-Richtlinie geht es ja in erster Linie darum, Deepfakes und Identitätsdiebstahl einen Riegel vorzuschieben. Von daher bezweifele ich auch, dass Synth V unter die Kennzeichnungspflicht kommt. So ganz sicher bin ich mir da aber nicht, da man immer wieder von real wirkendem synthetischem Audio liest. Ich bin mir aber ziemlich sicher, bis sich die Juristen darauf geeinigt haben, was das wirklich bedeutet, liegen wir alle schon in der Kiste.Am Ende ist es ein spezielles Instrument und ich wage zu bezweifeln, dass die offizielle Richtlinie Tools wie Synth V im Blick hat. Da geht's sehr wahrscheinlich um komplexe KI Geschichten, die mit humaner Kreativität kaum was zu tun haben. Meine Sichtweise.