Synthesizer V Studio 2: Für mich als Nicht-Sänger ein Heilsbringer?

  • Ersteller Ersteller Manschy
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  • #61
Am Ende ist es ein spezielles Instrument und ich wage zu bezweifeln, dass die offizielle Richtlinie Tools wie Synth V im Blick hat. Da geht's sehr wahrscheinlich um komplexe KI Geschichten, die mit humaner Kreativität kaum was zu tun haben. Meine Sichtweise.
Bei der EU-Richtlinie geht es ja in erster Linie darum, Deepfakes und Identitätsdiebstahl einen Riegel vorzuschieben. Von daher bezweifele ich auch, dass Synth V unter die Kennzeichnungspflicht kommt. So ganz sicher bin ich mir da aber nicht, da man immer wieder von real wirkendem synthetischem Audio liest. Ich bin mir aber ziemlich sicher, bis sich die Juristen darauf geeinigt haben, was das wirklich bedeutet, liegen wir alle schon in der Kiste.
 
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  • #62
So ganz sicher bin ich mir da aber nicht, da man immer wieder von real wirkendem synthetischem Audio liest.
yes, da kann man viel Unfug treiben, aber wird die Zielgruppe der Hobby- oder Semiprofessionelle Musiker sein, der ein KI-Tool nutzt, um seine Produktion rund zu kriegen?
Letztlich ist das eine Frage für die Juristen, aber ich kann mir schon vorstellen, dass der Fokus auf DeepFakes liegt, weil damit richtig viel Schaden verursacht werden kann.

Wie werden es sehen.

Ach übrigens: bei Cubase ist jetzt ja auch ne Vocal Software inklusive, noch ohne KI-Werbung, könnte aber passieren im Rahmen der Weiterentwicklung. Muss man bald alle mit Cubase erstellten Produktionen mit KI flaggen? 🤔
 
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  • #63
So ganz sicher bin ich mir da aber nicht, da man immer wieder von real wirkendem synthetischem Audio liest. Ich bin mir aber ziemlich sicher, bis sich die Juristen darauf geeinigt haben, was das wirklich bedeutet, liegen wir alle schon in der Kiste.
Aber man ist eben möglicherweise rechtlich angreifbar, wenn man solche Tools ohne Kennzeichnung nutzt, falls der Nachweis gelingt.
 
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  • #64
Aber man ist eben möglicherweise rechtlich angreifbar, wenn man solche Tools ohne Kennzeichnung nutzt, falls der Nachweis gelingt.
Das halte ich - mit Verlaub und ohne vom Fach zu sein - eher für unwahrscheinlich. Also nicht das mit dem Nachweis, sondern das der Einsatz eines solchen Tools für Gesang als "KI" gewertet wird. Wie schon vorher von @Ethersis angemerkt geht es ja viel mehr um "Deepfakes und Identitätsdiebstahl". Ich würde es natürlich begrüßen, wenn eine Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Kunst käme, grad für Sachen, die in nicht unerheblichen Teilen durch reines Prompting entstanden sind (da schließe ich auch meine Verwendung von gecoverten Suno-Vocals mit ein)
 
  • #65
Aber man ist eben möglicherweise rechtlich angreifbar, wenn man solche Tools ohne Kennzeichnung nutzt, falls der Nachweis gelingt

Für reine KI-Generierungen ist der Nachweis technisch mit Tools möglich..... (es gibt da Ansätze....) Ich bezweifle aber, dass alle KI-Tools damit erfasst werden können
 
  • #66
Aber man ist eben möglicherweise rechtlich angreifbar, wenn man solche Tools ohne Kennzeichnung nutzt, falls der Nachweis gelingt.

Aber es hält dich doch nichts davon ab das zu kennzeichen, wenn du Sorge hast angegriffen zu werden?
 
  • #68
Aber man ist eben möglicherweise rechtlich angreifbar, wenn man solche Tools ohne Kennzeichnung nutzt, falls der Nachweis gelingt.
Mal geht es Dir um Verarsche des Hörers, dann um rechtliche Belange, entscheide dich mal. Und erklär dem staunenden Publikum mal, wo sich jemand rechtlich angreifbar macht.
Du suchst das Haar in der Suppe, bist du Beamter?
 
  • #69
In
Mal geht es Dir um Verarsche des Hörers, dann um rechtliche Belange, entscheide dich mal. Und erklär dem staunenden Publikum mal, wo sich jemand rechtlich angreifbar macht.
Du suchst das Haar in der Suppe, bist du Beamter?
In dem Ton diskutiere ich nicht weiter
 

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