Der Witz ist: Er muss sogar die Hand aufhalten.
Erstens liegen die Urheberrechte bestimmt nicht bei dem Kleinen. Ziemlich sicher hat jemand anders den Text und die Musik verfasst. Diese Personen haben das
Urheberrecht. Davon zu unterscheiden sind die
Nutzungsrechte, die die Urheber wahrscheinlich an die Plattenfirma übertragen haben. Dem Urheber steht für die Einräumung dieser Nutzungsrechte eine angemessene Vergütung zu. Das gilt aber auch für Dich, wenn Du eine Coverversion öffentlich zugänglich gemacht wird.
Und jetzt kommt's: Die Urheber können darauf nicht verzichten! Ich meine nicht, dass die das nicht machen werden, weil ihnen dann ja Einnahmen entgehen. Nein, die Rechtslage in Deutschland ist so, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen ist, ob dieser sich zum Verzicht bereit erklärt oder nicht.
Die Gebühren werden in Deutschland über die GEMA eingezogen. Viele drücken sich erfolgreich darum, immer wieder mussten einige aber auch kräftig zahlen. Je nachdem, was Du vorhast, findest Du hier den für Dich passenden Tarif:
https://www.gema.de/musiknutzer/liz...samtvertragspartner/tarife-im-ueberblick.html