Studiomusiker: Rechte?Vertrag?

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Triggerman

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Ich hab mal eine Frage bezgl. folgender Situation:

ein Homerecordler nimmt 7 Songs in Eigenregie auf und muss auf Grund von fehlendem Talent für die Gitarrenspuren einen Studiomusiker engagieren.
Für 3 Songs gibts genaue Vorgaben, für 4 Songs nur ein "da hätte ich gerne ein So&sO".
Die Songs werden definitiv nicht grade direkt Platin bekommen;) Es ist nur Hobby.

Der Homerecordler hat jetzt gaaanz viele mails erhalten wo sich erstmal alles nur um Gage, Beteiligung, Rechte und Anteile dreht und er ist dadurch ziemlich verwirrt.

Welche Rechte/Urheberrechte hat ein Studiomusiker an fertig arrangierten Songs wofür er nach Vorgaben eine Gitarrenspur anfertigen soll?

Kann man das Einspielen als eine Art Dienstleistung sehen? Also einmal für bezahlen und dann ist Ruhe? Wie müsste man sowas vertraglich festhalten?

Welche weiteren Fettnäpfchen sollte man vor der Veröffentlichung aus dem Weg geräumt haben?

Ich hab so das Gefühl ich könnte auf Grund meiner Unwissenheit Probleme bekommen, deswegen bin ich für alle Tips und Anregungen dankbar.
 
Ich würde das auch als Auftragsarbeit sehen: Dienstleistung geliefert bekommen, Einmal bezahlen, gut is'.

Es soll aber schon vorgekommen sein, dass im Forenbereich "Music Cooperation" Leute bereit waren aus Spaß an der Freude zu helfen ;-)
 
Ich kenne aus meiner früheren Praxis zwei Möglichkeiten was die Honorierung betrifft:

1)
Pauschalhonorar. Studiomusiker spielt die Spuren ein und bekommt dafür ein vorher vereinbartes Honorar, egal was später mit dem Material passiert (also "Dienstleistung" vgl. #2). Iss einfach zu handlen für die Beteiligten, der Musiker geht das Riskio ein, dass es in die Röhre schaut, falls der Tonträger sich gut verkaufen sollte.

2)
Finanzielle Beteiligung an den späteren Tonträgerverkäufen (die Anzahl verkaufter Einheiten). Halte ich für kompliziert(er). Wie soll der Musiker das nachvollziehen können, wieviele einheiten verkauft wurden?

Gibt auch noch ne Mischung aus 1) und 2), also zunächt eine Grundpauschale und sollten die Verkaufszahlen der Tonträgers über ne bestimmte Anzahl hinausgehen, gibts zusätzlich ne Beteiligung an den verkauften Stückzahlen.


Was die Rechte betrifft, kenne ich persönlich das so, dass der Studiomusiker keine Urheberrechte hat, auch wenn er nicht nach Vorgabe spielt, sondern auch mal den ein oder anderen kreativen Beitrag dazugetan hat. Das (Gage/Rechte) wird auch vorher alles besprochen und vertraglich schriftlich fixiert.

Ich kann hier nur von meinen Erfahrungen sprechen und war im "ambitionierten Hobbybereich/Semiprofessionell" tätig. Kann durchaus sein, dass es in der echten Profiliga (also bei den Musikern, die tatsächlich und ausschließlich davon leben) andere Regelungen gibt....

PS:
Es gab vor längerer Zeit (1/2 bis 3/4 Jahr vielleicht) schon mal nen Fred zu dem Thema, also evtl. nochmal stöbern, was da so für Erfahrungen kundgetan wurden....
 
Hallo Triggerman,

auch hier ist grds. zu unterscheiden zwischen Urheberrechten im engeren Sinne (Rechte des Komponisten / Texters) und den Rechten des ausübenden Künstlers an seiner Aufnahme.


Urheberrechte richten sich nach der Schöpfungshöhe bei dem Anteil, den jemand zu einem Werk beisteuert.

Wenn ich einen Studiomusiker engagiere, um mein Werk mit zu vertonen, wird er dadurch grds. nicht zum Miturheber. Wo die Grenze zur Miturheberschaft liegen, ist schwierig zu sagen, weil das immer eine Entscheidung im konkreten Einzelfall betrifft.
Der Normalfall wäre aus meiner Sicht: Ich engagiere den Studiomusiker, gebe ihm, weil er sein Instrument sehr gut beherrscht (das erwarte ich ja schließlich), nur grob vor, wie ich mir das vorstelle, und er kann die Begleitung oder das Solo in dem vorgegebenen Rahmen frei umsetzen und einspielen. Oder ich habe eine genaue Vorstellung und gebe ihm genau vor, was er machen soll.

Bei Fragen der Umsetzung der Begleitung kann er so frei sein, wie er will, Urheberschaft bekommt er dadurch nicht.

Beim Solo nach vorgegebenen Harmonien und Rhythmik ist er grds. auch kein Miturheber. Die Grenze zur Urheberschaft kann aber u.U. erreicht sein, wenn ihm eine neue, tolle Melodie für das Solo einfällt. Spätestens dann, wenn er dazu noch eigene Harmonien vorschlägt und die umgesetzt werden, würden bei mir die Alarmglocke läuten und ich mir ernsthafte Gedanken machen (s. z.B. den Fall Gary Moore, da ging es "nur" um ein Gitarrensolo).


Diese Grenze muss man im Hinterkopf haben, auch wenn sie unscharf ist und selten erreicht wird. Natürlich wird ein Studiomusiker, der mitkomponiert, zum Miturheber. Nur in den normalen Fällen komponiert er eben nicht mit oder zeigt sich in dieser Hinsicht bescheiden. Ich gehe nämlich davon aus, dass in der Praxis solche Grenzfälle nicht ausgefochten werden, weil ein Studiomusiker, der plötzlich Urheberrechte beansprucht, wohl nie wieder einen Job als Studiomusiker bekommen wird.


Wenn wir die Miturheberschaft als Komponist (texten wird der Studiomusiker dann wohl doch nicht) verneinen können, kommen wir zum wesentlich wichtigeren Punkt, den Rechten an der Aufnahme.

Jeder ausübende Künstler (so ordnet man den Studiomusiker als Dienstleister rechtlich ein) hat die Rechte an seiner Aufnahme. Die Verwertung dieser Rechte muss er Dir in vollem Umfang gestatten. Sonst darfst Du die Aufnahme nicht verwerten.

Seine Gage ist dementsprechend die Gegenleistung fürs Einspielen und die Einräumung der exklusiven Verwertungsrechte an der Aufnahme.

Wie oben geschrieben, kann man Art und Weise der Bezahlung aushandeln.
 

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