Sting nachgespielt. Rechtliche Probleme?

  • Ersteller djatzmo
  • Erstellt am
D

djatzmo

Registriert
07.01.06
Beiträge
194
Reaktionen
0
Punkte
239
hi,
mein kumpel hat mir eine gitarren-line von sting eingespielt, ich habe den rest gemacht.
diesen track will ich nun bei einer design-agentur, wo ich für die musik zuständig bin, verkaufen.
mache ich mich strafbar, weil die melodie von sting ist? es nicht gesampelt, sondern selber eingespielt.


danke...
 
hi

bei verkauf und veröffentlichung
du brauchst die genehmigung vom urheber, um ein nachgespieltes stück zu veröffentlichen.
liegt idese nicht vor und du machst es trotzdem, machst du dich strafbar.

privat, zb bei geburtstagsparty kannst du nachspielen, was du willst., ohne rechtlich belangt zu werden

LG
Petra
 
ist es ein cover musst du nur an die [g=119]gema[/g] zahlen, die vertritt die aufführungs- und vervielfältigungsrechte.

hast du nur die melodie genommen und was anderes außen rum gebastelt brauchst du die bearbeitungsrechte des urhebers.

das auf der webseite ist ja nur nachgespielt, also würde ichs als cover einschätzen, sollte keine probleme geben.

aber für die benutzung als werbemusik etc ist die [g=119]gema[/g] nicht zuständig, das ist aber dann das problem von den werbenden.



mal ganz nebenbei finde ich es merkwürdig, wenn oben steht "exklusiv für sie komponiert" und dann kommt ein sting-song. da frage ich mich als kunde natürlich, können die das nicht selber?
 
Moin.

Na, wenn jemand, der in einer 'design-agentur' (was auch immer das ist) für die Musik zuständig ist, so etwas nicht weiß, oder im Zweifel nicht selbst entscheiden kann, wie nah seine Nummer am Plagiat ist, dann gute Nacht.

kopfschüttelnd,

T.
 
was ich mich immer frage, wie machen es den die hip-hop-typen? die sampeln doch ohne ende. kann mir abe rnicht vorstellen, das die irgendwelche gebühren zahlen. die spielen meist ja noch nciht mal nach.
 
djatzmo

du hast post, guck mal in deine pm

LG
Petra
 
ja, laut letztem bgh-urteil ist es verboten. aber samples gehören zum leistungsschutzrecht, nicht zum urheberrecht.

deswegen weiß ich aus eigener erfahrung, dass viele labels bedenken haben solche künstler unter vertrag zu nehmen, da es evtl. rechtliche probleme geben könnte
 
wurde nicht bushido letztens für paar geklaute samples verklagt ?
 
@aggrotroll

bei "zerschnittenen" samples ist auch der urheber gefragt der bearbeitung zuzustimmen...neben den leistungschutzrechten
 
@gincool: du meinst 54 komplette songs? ja :D

@reinerreibach: rein urheberrechtlich gilt imho §24 "freie benutzung" für die meisten samples, die keine melodie enthalten und im betreffenden titel nicht im vordergrund stehen (inspiration, selbständigkeit, schöpfungshöhe, ... bla).

ich weiß dass im bgh-urteil von urheberrecht die rede ist, aber das liegt imho daran dass im UrHG nicht großartig zwischen leistungsschutzrecht und dem, was man allgemein in der musikbranche als urheberrecht bezeichnet, unterschieden wird.

deswegen bezieht sich dieses urteil meiner auffassung nach rein auf die leistungsschutzrechte, besonders da explizit der unternehmerische aufwand des tonträgerherstellers erwähnt wird.
 
was ich mich immer frage, wie machen es den die hip-hop-typen? die sampeln doch ohne ende. kann mir abe rnicht vorstellen, das die irgendwelche gebühren zahlen. die spielen meist ja noch nciht mal nach.
sample clearing nennt sich das ganze. leute die keinen stress haben wollen (also alle ausser bushido :D) klären vorher die verwendung der samples bei den leistungsschutzträgern (musiker bzw. tonträgerhersteller) und den urhebern (texter, komponist bzw. verlag) ab.

urheberschaft fällt für mich genauso drunter... siehe "ice ice baby" von vanilla ice... da ist das bassriff so eigenständig und originell, dass beim hören nach einem [g=253]takt[/g] ein wiedererkennungswert zu "under pressure" von queen gegeben ist.

lg
flox
 
Die Frage ist meiner Meinung nach mit etwas eigenständigem Denken und Logik selbst beantwortbar.

Ich habe von Tolstoi "Krieg und Frieden" abgeschrieben...ich habe es nicht kopiert, sondern anderes Papier verwendet und eine andere Schriftart...Darf ich das jetzt bei Hugendubel verkaufen?
 
floxe schrieb

urheberschaft fällt für mich genauso drunter... siehe "ice ice baby" von vanilla ice... da ist das bassriff so eigenständig und originell, dass beim hören nach einem [g=253]takt[/g] ein wiedererkennungswert zu "under pressure" von queen gegeben ist.

@aggrotroll

so habe ich das gemeint. denn sobald du etwas aus einem kompletten kontext heruasnimmst und es in einen anderen einbettest, wie in dem beispiel von floxe, und es besitzt einen wiedererkenneungswert (davon gehe ich jetzt bei der mehrheit der hiphop samples aus...da zumindest früher viel auf orginalpassagen beruhte), dann ist das mit sicherheit mit dem urheber (komponist, womöglich auch texter) abzuklären. die leistungschutzrechte soweiso.
 
achso, ja natürlich, melodien sind laut UrHG sowieso von freier benutzung komplett ausgeschlossen. ich dachte bei samples an einzelne geräusche, ein [g=149]snare[/g]-schlag, oder andere kleine audiofetzen, so wie in dem fall von moses-p.

da geht es dann um fragen inwiefern es sich vom original unterscheidet, ob es eine eigene geistige schöpfung ist, ob es zwar inspiriert vom original ist, sich aber in eine ganz andere richtung entwickelt, wie weit die merkmale des originals im vergleich zum neuen verblassen und ob es selbstständig ist und genug eigenart besitzt (schöpfungshöhe).
also eine sehr dehnbare auslegung, im zweifel entscheidet das wohl ein musikgutachter.
 
@aggrotroll:
Was war denn da bei Moses P.?
Hilf mir doch bitte mal auf die Sprünge.

...

Für einen Musiker dürfte es doch wohl nicht allzu
schwer sein, eigene Musik zu erschaffen, oder?
Das Sampling das wichtigste Stilmittel im HipHop ist,
ist ja hinlänglich bekannt, aber dann muss dem Musiker,
der sich ursprünglich die Arbeit gemacht hat, das
Original zu erschaffen, auch ein angemessener Anteil
abgegeben werden.
Und um genau diesen Anteil geht es.

Solche Gestalten wie Buschido gehören bestraft.
Theoretisch kann man verlangen, dass die komplette
Auflage all seiner CDs vollständig vernichtet wird.
Ab in den Schredder und zurück in die Gosse!

Sammy Deluxe musste von seinem Debütalbum
sämtliche Einnahmen abtreten, weil sich auf dem
Album ein einziges nicht gecleartes Sample befand.

Es kann kein Recht auf Diebstahl geben.

@Andre77:
Meine volle Zustimmung!

Wer von anderen Musikern stehlen muss,
kann selbst garkein richtiger Musiker sein,
sondern einfach nur ein Dieb.
 
aber wieso wird Bushido nicht belangt, wenn er offensichtlich Samples nicht gecleart hat!?!

Schönen GRuss!
 
Mit einigen Bands hat Bushidos Management im nachhinein
Vereinbarungen getroffen, mit anderen steht er vor Gericht.
Es sieht so aus als würde gegen ihn entschieden.

Hier ist der Fall anders gelagert, wenn die Sting-Melodie
verwendet wird gibt es wahrscheinlich zuerst eine Abmahnung. Ich weiß
nicht genau wofür das "Jingle" verwendet werden soll, aber
wenn bspw. aufgrund dessen ein Werbespot nachträglich zurückgezogen werden muß, bekommt der Threadsteller massiv Ärger von seinem Auftraggeber - allein das kann bez. Schadensersatzforderungen im Zweifelsfall richtig teuer werden!

Daher vorher unbedingt die Nutzung mit den Rechteinhabern klären!
 
@aggrotroll

das ist mir wohl bekannt. nur wie gesagt bezog ich es eben auf sachen die halt einen wirklichen wiedererkennungswert haben. und ja, wie du schon sagst, ein teil ist eben auslegungs bzw. ansichtssache.

btw.
ich glaube bei bushido ist es so dass wohl eben nicht gesampled wurde, sondern bestimme sachen nachgespielt...meine ich mal irgendwo gelesen zu haben...kann mich aber uach täuschen
 
@HipHopMacher: das hier http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=111676

ob bushido die sachen gesamplet oder nachgespielt hat wird sich kaum nachweisen lassen, mittlerweile kann man ja sogut wie alles mit genug zeit und geld reproduzieren, zumindest von den labels her kann er sich so wahrscheinlich rausreden.

dass es aber auch ohne geht, beweist diese band hier: http://www.myspace.com/theyoungpunx
alle samples die dort zu hören sind, sind selbst gemacht und neu eingespielt
 
Hier zum Thema n paar Hörproben:

-EwYVaQuEU

&feature=related

&feature=related


Man höre die Worte:

"Wenn man ein ernsthafter Künstler ist, gehört es einfach dazu seine eigenen Sachen zu schreiben. So war es schon immer und so sollte es sein!"....

Kopieren oder nachspielen kann jeder Armleuchter...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
    • Gute Antwort
  • Artikel
Antworten
7
Aufrufe
4K
moonbooter
moonbooter
tim_heinrich
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
2K
tim_heinrich
tim_heinrich

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben