Steuer-Fragen

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fantomas28

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Hallo,
ich bin ein steuerrechtlicher Anfänger und hätte da mal zwei Fragen:

1. kann ich meine zu versteuernden Einkommen aus a) Unterrichtstätigkeit und b) Musikergagen in einer Steuererklärung zusammenfassen??

2. wenn ich (wg Fahrtkosten) meine gefahrenen km errechne, wird da nur "einfach" gerechnet (Wohnung - Arbeitsplatz, z Bsp 25km), oder Hin- und Rückfahrt (dann 2x 25km = 50km)??

Danke

ftom
 
Ohne dich nun ärgern zu wollen, aber ich würde sagen - ruf einfach mal beim Finanzamt an und frag dort ganz gezielt nach (ist zudem der sicherste und genaueste Weg und die geben auch bereitwillig Auskunft), denn hier in einem Forum weiß ich nicht in wieweit das zu riskant ist und ab wann solche Tipps in den Tatbestand der "unerlaubten Hilfe in Steuersachen" ausartet (und diese wäre leider dann strafbar).
Tut mir leid, wenn ich da nichts anderes raten kann,aber wenn man hier etwas in diese Richtung mit Steuertipps macht, dann kann es passieren, dass Finanzämter da keinen Spaß verstehen.



Gruß...

Jörg
 
Ich hab hier ja schon ewig nix mehr gepostet, aber hier muss ich doch mal, ich arbeit ja schließlich bei dem Verein:

1. Besorg dir nen Steuerberater! Das hat kein Zopf, wenn du nicht mal die einfachsten est-lichen Grundlagen kennst. Da kann man ganz schön auf die Nase fallen, wenn mal ne Außenprüfung kommt. Wenn du nämlich freiberuflich richtig was verdienst und deine Erklärungen und EÜRs sehen aus wie von nem 15-Jährigen, dann könnten die da Interesse bekommen, ob das alles so passt.

2. Um deine Fragen zu beantworten: Jede Person hat nur ein zu versteuerndes Einkommen und das setzt sich aus ALLEN Einkünften zusammen. Dafür gibt's zig Anlagen zum Mantelbogen. Die beiden genannten Tätigkeiten sind jedoch, wenn korrekt angemeldet, beide freiberuflich. Kommt dann in der Anlage GSE in der Rückseite in die Spalten. Dazu musst du aber noch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) beifügen.
Fahrtkosten zur regelmäßigen Arbeitsstätte sind nur einfach anzugeben. Andere Fahrten können Dienstreisen sein und somit mit der tatsächlichen Strecke angesetzt werden. Ellenlanges Thema, kann man nicht alles kurz erklären, da hilft nur das dicke ESt-Gesetzt oder eben ein Steuerberater.

3. McCoy hat Recht! Unerlaubte Hilfe in Steuersachen kostet nen Arsch voll Bußgeld. Deshalb kann dir keiner wirklich in den Fragen hier helfen. Für technische Fragen (wo muss ich was eintragen) kannst du einfach in dein Finanzamt gehen, da gibt's ein Service-Center und die helfen gerne weiter. Wenn du nen netten Bearbeiter erwischt, beantwortet der dir auch einfache steuerliche Fragen. Darf er zwar genau genommen auch nicht, aber da gibt's so nen Ausnahmesatz von wegen "...bei groben Lücken...".
Für steuerliche Fragen bleibt dir ansonsten echt nur ein StB oder ein Finanzbeamter, der dein Angehöriger ist, der darf dich dann nämlich unentgeltlich beraten.

Hoffe, es klingt nicht allzu hart und dir konnte auf deine Fragen weitergeholfen werden.

Grüßlich!
 
Gewerbeschein brauchst du nicht-geh zum finanzamt die können es dir bestättigen, es zählt unter musikalische tätigkeit und ich glaube ist bis 5000€ umstatz im jahr steuerfrei...
du musst dir aber trotzdem eine Steuernr. beim finanzamt besrogen (kostenlos) und da kannst dir das ja auch nochmal bestättigen lassen ;-)
[g=119]Gema[/g] ist nur von bedeutung wenn du unterstüzung zum thema copyright haben willst (hab mich damit nur kurz befasst)-ist qauchnet sooooooo teuer.... glaube es fängt bei 16€ im monat an->bei fragen imemr direkt bei den behörten anrufen da bekommst das meiste raus ;-)
 
[g=119]Gema[/g] ist nur von bedeutung wenn du unterstüzung zum thema copyright haben willst (hab mich damit nur kurz befasst)-ist qauchnet sooooooo teuer.... glaube es fängt bei 16€ im monat an->bei fragen imemr direkt bei den behörten anrufen da bekommst das meiste raus

die [g=119]GEMA[/g] kümmert sich um gewisse bereiche des urheberrechts - aber was hat das mit dem thema hier zu tun?

lg
flox
 
um deine Fragen mal zu beantworten: Unterricht wird anders besteuert als Gage!

Wende dich dazu unbedingt an einem Steuerberater oder direkt an das Finanzamt deiner Region. Da wird dir geholfen.


Gruss Hartmut
 
Käse!
- Nix 5000,- Euro Umsatz frei! Warum auch?!
- Nix Unterricht wird anders besteuert als Gage!
 

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