Schutzfristverlängerung vor EU-Beschluss

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Dann dürfen bald nur noch Aufnahmen aus der NS-Zeit gesamplet werden? :heul: :D
 
Kein Wunder, dass die EU von ihren Bürgern zunehmend als Ärgernis betrachtet wird. Was im Bereich der Wirtschaftspolitik so an lobbygeleitetem Unfug durchgebracht wird...
 
Kein Wunder, dass die EU von ihren Bürgern zunehmend als Ärgernis betrachtet wird.

Die Schutzfristverlängerung ist mal gerade ein Detail (unter vielen), das "die Bürger" gar nicht wahrnehmen. Die Cash Cows bleiben ja auf dem Markt, da kümmern sich die Verlage schon drum.

Was im Bereich der Wirtschaftspolitik so an lobbygeleitetem Unfug durchgebracht wird...
Keine Angst, der Bundestag hat auch eine Lobby.
 
Keine Angst, der Bundestag hat auch eine Lobby.

Das ist ein Missverständnis - der Bundestag IST die Lobby der Wirtschaftsunternehmen ...
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was ändert sich durch die abgelaufene schutzfrist der tonaufnahme?
 
was ändert sich durch die abgelaufene schutzfrist der tonaufnahme?


Von einer Schutzfristverlängerung würden nicht die Urheber selbst profitieren, sondern die Musikindustrie. Laut einem Dossier zur Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen (PDF) von iRights.info würden 80 Prozent der an den Werken beteiligten ausübenden Künstler leer ausgehen.
Aus dem Artikel, den kickback oben verlinkt hat.

Noch ein Artikel zum Thema, der sich auch auf iRights.info bezieht: Digitale Musik: EU will Tonaufnahmen 70 statt 50 Jahre schützen - Golem.de

Wissenschaftler kritisieren an dem Vorhaben vor allem, dass die Verlängerung der Schutzrechte auf zwei Jahrzehnte die Diskussion um den Umgang mit kommerziellen Medien in der digitalen Welt behindern würde. Zudem nehme eine Verlängerung der Schutzfristen kleinen Labels die Möglichkeit, Neuauflagen zu veröffentlichen, sagte etwa der niederländische Rechtswissenschaftler Bernt Hugenholtz in einem Vortrag (PDF).

Wie wertvoll die Wiederveröffentlichung alter Aufnahmen sein kann, zeigten im Jahr 2009 die Beatles, deren Gesamtwerk digital überarbeitet erschien und prompt weltweit die Charts anführte. Für eine Sonderausgabe der 14 Alben auf einem USB-Stick verlangte das Beatles-Label Apple Corps umgerechnet rund 220 Euro.

Am härtesten trifft es ausübende Künstler, deren Aufnahmen nicht mehr aufgelegt werden. So lange die Verwertungsrechte bei den Labels bleiben, die sie aber nicht nutzen, haben sie keine Möglichkeit, selbst für eine Zweitverwertung zu sorgen und so noch mal ein paar Cent damit umzusetzen.
 
Am härtesten trifft es ausübende Künstler, deren Aufnahmen nicht mehr aufgelegt werden. So lange die Verwertungsrechte bei den Labels bleiben, die sie aber nicht nutzen, haben sie keine Möglichkeit, selbst für eine Zweitverwertung zu sorgen und so noch mal ein paar Cent damit umzusetzen.

Wenn ein Musiker einen Vertrag mit einem Label macht, dann doch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu dem Zeitpunkt des Vertragabschlusses galten (also 50 Jahre Verwertungsrecht). Wieso gilt die Änderung auf 70 Jahre auch für solche Verträge? Eigentlich dürften sie doch dann nur für künftige Verträge gelten.
 
@chrk
Am härtesten trifft es ausübende Künstler, deren Aufnahmen nicht mehr aufgelegt werden. So lange die Verwertungsrechte bei den Labels bleiben, die sie aber nicht nutzen, haben sie keine Möglichkeit, selbst für eine Zweitverwertung zu sorgen und so noch mal ein paar Cent damit umzusetzen.

ja, allerdings ist dafür schon die aktuelle regelung starker tobak. hätte ich mit anfang 20 eine platte aufgenommen, dürfte ich mir zum 70sten langsam überlegen, ob eine wieder-vö bei einem anderen label sinn macht?
zwei jahrzehnte später hat sich das thema logischerweise dann erst recht erledigt.
 

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