Schutz von eigenen Liedern

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Woodstock

Woodstock

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Nabend!

Damit wirst du wohl keine Chance haben.
Zumindest bei einem Windows XP System kanst du relativ einfach die Systemzeit ändern... und damit kannst du auch Dateien erstellen, die z.B. vom 1.1.1980 sind. Insofern ist das bestimmt kein gültiger Rechtsschutz.
 
Deshalb würde ich dir auch raten, wenn du genau weißt das der beat n burner ist das Arrangerprojekt niemals zu löschen sondern auf ner cd burnen oder so.
 
Hi!

Es gibt zu diesem Thema schon viele Beiträg im Forum.

Die wirksamste Methode, ohne extra Notare, Anwälte usw. einzuschalten ist:

Pack die CD mit Deinem Song/ Deinen Songs in einen umschlag, dann versiegeln, auf welche Weise auch immer und dann per Anschreiben an Dich selbst senden und den Brief natürlich ungeöffnet lassen...
 
Moin

das mit den Notaren ist aber gar nicht so aufwendig bzw. teuer. Es handelt sich um eine sog. Prioritätsverhandlung. Man macht beim Notar Termin, gibt ihm seine CD plus ein Dokument mit Inhaltsangabe (Titel, Länge, Genre, ...was auch immer), legt, wenn man das möchte, die Noten dazu (ist aber nicht notwendig), zeigt seinen Ausweis und kann nach Zahlung von ca. €20 beruhigt wieder gehen. Damit ist bzgl. Urheberrecht alles in trockenen Tüchern.

Falls dann noch Veröffentlichungen geplant sind, kann man die Siachen bei der GEMA anmelden. Das hat aber mit Nachweis Deiner Kompositionen nichts zu tun. Bei der GEMA, geht es darum, dass beim Spielen von bei der GEMA angemeldeten Songs bei Dir die Kasse klingelt. Die treiben also grob gesprochen die Lizenzen für Dich ein. Alternativ-Veranstaltung zur Gema ist die GVL ...

... das in groben Zügen.

Gruss
Jorgos
 
Yoh! Und das mit dem "an sich selbst schicken" von Zeug bietet definitiv KEINEN ausreichenden Schutz!
 
...nachdem hierzu kaum Antworten kamen ...
heisst das, dass ich der einzige bin, der das Absichernn der Urheberechte mit einem Notar macht?!

Kann ich nicht glauben.
 
Hi jorgos,

daran kannst du sehen, wo die Prioritäten hier liegen. Die 20,- EUR für einen sicheren zeitlichen Nachweis sind den allermeisten Leuten hier zu teuer. Woran´s liegt, lässt sich nur spekulieren ;-) :-D

Gruß Rainer
 
Hi,


@Paul
warum reicht das an sich schicken nicht aus?
Ein Brief mit Einschreiben Rückschein....

Aber da kann man ja wirklich bald für 20 € zum Notar gehen.


Gruß Ruby ;-)
 
Ja, sehe ich auch so, habe Anfang dieser Woche eine PrioVerhandlung gehabt und dafür exakt € 17,- bezahlt - für eine randvolle CD. Was die Sache teuer machen kann, ist, wenn viel Papier, also z.B. ausgedruckte Noten, der PrioVerhandlung beigelegt werden sollen/müssen. Dann ist es besser, das Kopieren in zweifacher Ausfertigung selbst zu übernehmen, da der Notar pro Kopie 0,60 € verlangt hätte (=Schreibauslagen).

Also ich finde, das lohnt im Vergleich zum An-sich-selbst-schicken.

Und ein gutes Gefühl gibt das mehrfach ge-sigel-te Dokument und CD allemal.

Gruss
Jorgos
 
Oh das war auch mal ne frage für mich -

Bis ich das mit dem an sich selbst schicken mal gehört habe -

Aber so wie es aussieht taugt das nix...!

Na ja und 17 Euros..mmh...Da kann man ja nix verkert machen!
 
wie ist das nun mit den noten usw. gibt es irgendwo ne art anleitung welche infos minimal zu genügender sichherheit der cd auf papier beiligen müssen ?

anwalt hab ich schon :-D
 
kann man auch die Noten z. B. als PDF-File auf die CD mitbrennen und somit die Zusatz-Notarkosten sparren??

Reicht eine Veröffentlichung z. B. bei mp3.de oder myownmusic...etc. nicht aus, um einen ausreichenden Beweis zu haben, dass der Titel vom Künstler X zum Zeitpunkt Y schon online war uns somit auch "geschützt" ist??

Gruß
PaNic
 
mich würde es auch brennend interessieren ob das funktionniert wie das der Boris666 meinte mit pdf auf cd dazu packen...

danke
 
@Woodstock:

Stimmt! Am besten, du kopierst den Song auf eine CD und steckst diese in einen Umschlag, den zu zuklebst und dir selbst zuschickst. Im Fall des Falles kannst du dann beweisen, dass du den Song zuerst gemacht hast.
Sollte dir jemand deine Idee klauen, würde ich persönlich als Rache meinen Original-Song frei geben und hier und sonst überall veröffentlichen mit dem Hinweis, dass Act xyz sich ohne Erlaubnis von mir daran vergriffen hat.
Das bringt mir zwar keine Kohle, dem Act aber auch nicht - zumindest nicht genug, wenn es sich rumspricht, dass mein Original für lau zu bekommen ist. ;-)

Gruß

Marty

PS: Wieso sollte das mit dem an sich selbst schicken nicht gehen?
 
@Entone:

Stimmt ja. Wie dumm. Aber den dummen Gedanken hatten schon etliche vor mir. ;-)

Hm, macht so eine Versiegelung nicht auch die Post?

Gruß

Marty
 
Ich weiß nicht, wie das in der Praxis aussehen würde. Man müsste den Brief praktisch verplomben (also so verschließen, dass man beim Öffnen unwideruflich das Siegel/die Plombe zerstören würde). Außerdem müsste irgendwo ein Datum der Versiegelung angebracht werden, sonst könnte der Brief ja erst nachher versiegelt worden sein. Per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken ist denke ich nicht zwingend notwendig (auf dem Poststempel steht das Datum des Verschickens ja). Aber alles in allem scheint das mit dem Verschicken nicht ganz einfach zu sein (für eine 100%ige Rechtssicherheit).
 
Ich denke der sicherste Weg ist sicher folgendes:
Die 20 Euro für einen Notartermin investieren, mehr als vernünftig. Dazu sollte man sich bei der Gema anmelden, egal ob die Songs veröffentlicht werden oder nicht. Die Gema sichert einem trotzdem die Urheberrechte der eigenen Songs. Kostet zwar ein bisl was, lohnt sich aber schon denke ich!...
Grüsse,
SELECTA*
 
Ich dachte, man hat mit der Kreation eines eigenen Songs automatisch ein Urheberrecht?

Gruß

Marty
 
Natürlich hast du das automatisch, aber nur wenn du auch NACHWEISLICH der Urheber bist.
 
Ich hab jetzt einen Bekannten von mir gefragt, der Product Manager bei einem Label ist.
Er meinte absoluten Rechtsschutz kann nur die GEMA geben.
:-o
 

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