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4/4-Nackt
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Hallo Community,
nach einigem Ersuchen von Antworten usw. bezüglich der Rechtslage beim Samplen, konnte ich keine zufriedenstellende Antwort finden.
Da ich relativ neu beim Produzieren bin und ungerne in Schwierigkeiten kommen möchte, würde ich mich dafür interessieren, wie genau nun die Rechtslage beim Samplen ist.
Das Urteil im Falle Kraftwerk - Pellham sagt aus, das Sampling an sich nichts verbotenes ist, es wird jedoch immer wieder auf die Dauer des Samples verwiesen und es scheint alles sehr schwammig und vorallem fallabhängig zu sein.
Angenommen, ich sample einen 4/4 Takt aus einem Klavierstück oder ein längeres Saxophonsolo, darf ich dies wirklich ohne weiteres veröffentlichen? Sampling ist ja teilweise aus manchen Musiksparten nicht mehr wegzudenken und gerade diese Art von Arbeiten macht mir viel Spaß, da man sich durch die Musiklandschaft wühlt, bis man etwas gefunden hat.
In einem Beitrag auf Google wurde auch behauptet, das Musik um circa 1900 - 1950 lizensfrei sei. Kann man sich hier also bedienen?
Ich würde mich freuen, wenn jemand einen groben Überblick über die aktuelle Rechtslage geben könnte.
Danke und LG
nach einigem Ersuchen von Antworten usw. bezüglich der Rechtslage beim Samplen, konnte ich keine zufriedenstellende Antwort finden.
Da ich relativ neu beim Produzieren bin und ungerne in Schwierigkeiten kommen möchte, würde ich mich dafür interessieren, wie genau nun die Rechtslage beim Samplen ist.
Das Urteil im Falle Kraftwerk - Pellham sagt aus, das Sampling an sich nichts verbotenes ist, es wird jedoch immer wieder auf die Dauer des Samples verwiesen und es scheint alles sehr schwammig und vorallem fallabhängig zu sein.
Angenommen, ich sample einen 4/4 Takt aus einem Klavierstück oder ein längeres Saxophonsolo, darf ich dies wirklich ohne weiteres veröffentlichen? Sampling ist ja teilweise aus manchen Musiksparten nicht mehr wegzudenken und gerade diese Art von Arbeiten macht mir viel Spaß, da man sich durch die Musiklandschaft wühlt, bis man etwas gefunden hat.
In einem Beitrag auf Google wurde auch behauptet, das Musik um circa 1900 - 1950 lizensfrei sei. Kann man sich hier also bedienen?
Ich würde mich freuen, wenn jemand einen groben Überblick über die aktuelle Rechtslage geben könnte.
Danke und LG