
BigFlexx
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Hi zusammen,
Viele meiner Musikproduktionen sind nach [g=119]GEMA[/g] Bearbeitungen, da ich meistens Sampleteile von 3 bis 6 Sekunden nehme, einen völlig anderen Beat darunterlege und neue [g=118]Bass[/g]- und Solomelodien hinzufüge.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe schon des öfteren gehört, dass man Samples unter 7 Sekunden so gesehen nicht melden muss bzw. man benötigt keine Erlaubnis des Künstlers.
Stimmt das? Und wenn ja, wie is das wenn ich beispielsweise 5 verschiedene Teile des selben Liedes, von denen jedes Einzelne unter 7 Sekunden ist sample?
Kann sein, dass ich mich da irre, aber deswegen frage ich euch ja.
P.S.: Sorry, aber eine kleine Frage noch:
Ich habe eine Produktion, bei der ich ein 3 Sekunden langes Sample von Johann Sebastian Bach benutzt habe. Dieses Sample habe ich geloopt, sodass es nun nicht mehr an das Original errinnert (man muss schon Klassikprofi sein, um an den 3 Sekunden feststellen zu können, dass es ein Lied von Bach ist).
Jetzt würd ich gern wissen, ob ich diese Produktionen ohne Genehmigung von den Urahnen Bachs anmelden kann
DANKE schon mal im vorraus für die Antworten
Viele meiner Musikproduktionen sind nach [g=119]GEMA[/g] Bearbeitungen, da ich meistens Sampleteile von 3 bis 6 Sekunden nehme, einen völlig anderen Beat darunterlege und neue [g=118]Bass[/g]- und Solomelodien hinzufüge.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe schon des öfteren gehört, dass man Samples unter 7 Sekunden so gesehen nicht melden muss bzw. man benötigt keine Erlaubnis des Künstlers.
Stimmt das? Und wenn ja, wie is das wenn ich beispielsweise 5 verschiedene Teile des selben Liedes, von denen jedes Einzelne unter 7 Sekunden ist sample?
Kann sein, dass ich mich da irre, aber deswegen frage ich euch ja.
P.S.: Sorry, aber eine kleine Frage noch:
Ich habe eine Produktion, bei der ich ein 3 Sekunden langes Sample von Johann Sebastian Bach benutzt habe. Dieses Sample habe ich geloopt, sodass es nun nicht mehr an das Original errinnert (man muss schon Klassikprofi sein, um an den 3 Sekunden feststellen zu können, dass es ein Lied von Bach ist).
Jetzt würd ich gern wissen, ob ich diese Produktionen ohne Genehmigung von den Urahnen Bachs anmelden kann
DANKE schon mal im vorraus für die Antworten