@Frezzer:
Producer angeben, aber nicht sein. Ist Angeberei und absoute Selbstüberschützung im Hiphop wirklich so obligatorisch? Brrr.....
Zur Frage: Kommt drauf an.
1. Ob Du selbst mit Deinem beat keine Rechte Dritter verletzt hast (Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, keine Lizenzverletzung bei Librarysounds)
2. Ob Dein Beat überhaupt die Qualität hat, als Werk i.S.d. UrhG angesehen zu werden
Falls 1. = nein (keine Rechte verletzt) und 2. = ja, dann dürfen sie ihn benutzen, wenn Du es ihnen erlaubst. Auch zum Nachspielen brauchen sie Deine Erlaubnis.
Falls 1. = ja, erübrigt sich alles weitere, ab in den Mülleimer mit dem Beat.
Falls 1. = nein und 2. = nein, dann dürfen sie ihn nachspielen, ohne Dich zu fragen, aber wenn sie die Aufnahme Deines Beats verwenden wollen (als Sample-Playback), dann müssen sie Dich trotzdem fragen. Das nennt man Sample-Clearing.
Producer, tss, tss, tss...