Ganz schwierige Frage. Was wurde in dem Dienstleistungsvertrag vereinbart? Sollte es noch keine Vereinbarung geben, würde ich das vor Abgabe der Remixes klären. Einmalzahlung kann auch nicht schlecht sein, da man ja nicht weiß wie viele Remixe über den Ladentisch gehen oder in den Airplay. Dann lieber den Spatz in der Hand als eine womögliche Taube auf den Dach. Ich würde aber nicht auf Krampf heraus deine Wünsche durchboxen, da man sich immer mind. zweimal im Leben sieht. Und bei Kleinauflagen oder ohne Airplay wirst du seitens [g=119]GEMA[/g] ohnehin nichts/wenig sehen. Bist du bereits Mitglied bei der [g=119]GEMA[/g], würde ich das dort klären.
Auf jeden Fall vereinbaren, das du als Remixer auf der Maxi genannt wirst. Ich vermute mal, das du das mit einem Feld-Wald-Wiesen Label/Verlag machst, da solche Dinge im Falle eines gewünschten Remix als Auftrag oder Contest immer im Vorfeld geklärt werden.