Remixer und GEMA

jav666

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hallo community,

ist es eigentlcih üblich das der remixer, wenn er ein stück auf einer maxi dazusteuert, bei der [g=119]GEMA[/g] als mitkomponist angemeldet wird? oder ist das dabei abgegolten, daß er geld für den remix bekommen hat?
 
hallo jav,

was für ein stück von welchem stück?
 
Kommt darauf an wie hoch der Anteil an der schöpferischen "Kunst" des Remix vom Remixers ist.

Einfach nur vorhandene Spuren verwursten = Nein

Aus einem R&B Track eine Hard-Rock-Nummer machen = Ja, aber hier wird man sich mit dem vorherigen Komponisten/Texter einigen müssen, da er als Urheber eine solche Verwendung untersagen lassen kann, im schlimmsten Fall per einstweiliger Verfügung nach dem Release. Oder man hat das Stück so weit verfremdet, das man von einer Neukomposition sprechen kann. Die Übergänge sind aber fließend und eine klare Aussage ist nicht möglich. Oft einigen sich Remixer, Komponist/Texter (meist vertreten durch einen Verlag) um eine entsprechende Aufteilung.
 
das sind extrem verfremdete remixe. teilweise nur gesangsfragmente dabei.

kann man von der variante ausgehen: viel kohle - keine [g=119]GEMA[/g]-anmeldung f. den Remixer / wenig kohle - [g=119]GEMA[/g] anmeldung sollte wenigsten passiern?
 
Ganz schwierige Frage. Was wurde in dem Dienstleistungsvertrag vereinbart? Sollte es noch keine Vereinbarung geben, würde ich das vor Abgabe der Remixes klären. Einmalzahlung kann auch nicht schlecht sein, da man ja nicht weiß wie viele Remixe über den Ladentisch gehen oder in den Airplay. Dann lieber den Spatz in der Hand als eine womögliche Taube auf den Dach. Ich würde aber nicht auf Krampf heraus deine Wünsche durchboxen, da man sich immer mind. zweimal im Leben sieht. Und bei Kleinauflagen oder ohne Airplay wirst du seitens [g=119]GEMA[/g] ohnehin nichts/wenig sehen. Bist du bereits Mitglied bei der [g=119]GEMA[/g], würde ich das dort klären.

Auf jeden Fall vereinbaren, das du als Remixer auf der Maxi genannt wirst. Ich vermute mal, das du das mit einem Feld-Wald-Wiesen Label/Verlag machst, da solche Dinge im Falle eines gewünschten Remix als Auftrag oder Contest immer im Vorfeld geklärt werden.
 
Es ist aber meinstens so das Der Remixer die Summe X bekommt und damit alles erledigt ist.

muß Namentlich auf der [g=420]CD[/g] oder wo auch Immer ewähnt werden wer den Mix gemacht hat.

ansonsten nix, ist bei den ganz großen genau so !
 
@martin:

sowas in der art wollte ich hören...sprichst du da aus erfahrung? ich will nur nicht, das sich alle totlachen, wenn ich verlange vom remix [g=119]GEMA[/g]-anteile zu bekommen, ok?

@jote: danke für die hinweise. das label ist recht groß, die sache läuft aber über die band und ich kenne die nicht weiter...bei der [g=119]gema[/g] bin ich seit *räsuper* ca. 1992...nur nicht als remixer...
 
Also ich weiß jetzt das dass im Dance bereich so ist,
so größen wie Tiesto, ATB usw. die bekommen ne anfrage ob sie nen Remix machen können und nennen ihren Preis.

Der Remixer bekommt dann wenn die Mixe gut sind, ja automatisch von anderen Künstlern anfragen zum Remixen.

Es wird bestimmt auch andere Modele geben wo es dann beteiligungen gibt in bezug auf [g=119]Gema[/g].

Am besten mal das Thema ansprechen und sich einigen was für beide Seiten besser ist.
 
Tja, das ist dann wohl das Problem. Es läuft über die Band und daher die Unsicherheit. Bei einem Deal mit Verlag oder Label ist es i. d. R. so wie MartinRoth geschrieben hat, da es sich um eine Dienstleistung handelt.

Hätte es sich um einen Remix eines alten Songs auf eigene Faust gehandelt, dann würde mein Blabla besser passen. War zumindest mir nach deinem ersten Post nicht so ganz klar gewesen, sorry.

Vielleicht kann das Label euch allen einen Mustervertrag zur Verfügung stellen, dort regelt ihr u. a. Bezahlung, Verwertungsrechte etc. und seit alle auf der sicheren Seite.
 
Genau

Es gibt halt mehrer möglichkeiten sich zu einigen.
 
"einigen" ist klar. logo. ich wollte nur mal rumhören, was sozusagen "usus" ist...
 

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