Remix Suround Urherberrechte

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diskovic

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Guten Morgen,
ich werde evtl. in Zukunft Remixe von bestehenden Musikwerken (Liedern/Tracks) dritter machen.
Das Werk ist eine Mischung für das Audiowiedergabeformat Stereo. Stereo ist sehr verbreitet, das ist ist die Audiowiedergabe über zwei Lautsprecher.

Der Remix soll dann eine Mehrkanalmischung wie 5.1, 7.1 oder höher werden.
Also eine Veränderung des bestehenden Werkes, bez. der Verteilung der Audiodaten auf die Lautsprecher.

Ein Mehrkanal- Audiowiedergabeformat ist aus den Kinos bekannt. ZBsp. Dolby Sourround.
Das sind mehr Ausgangskanäle, bzw Lautsprecher die mit Audiomaterial angesteuert werden.
Um diese Remixe zu realisieren erhalte ich alle Audiodateien der Originalmixe.
Evtl. wird das Audiomaterial ergänzt werden müssen, dass eine funktionierende Mehrkanalmischung entsteht.

Mich Interessiert:
ist so ein Remix eine Gestaltung eines neuen Werkes, wenn ich lediglich nur die Verteilung der Audiodaten auf die Lautsprecher verändere?

ist so ein Remix eine Gestaltung eines neuen Werkes, wenn ich zu der Struktur des Arrangements von mir komponierte und eingespielte Musikspuren zuführe bzw. ergänze? CH/ International

falls es ein neues Werk wäre, gälte ich als alleiniger Urheber? CH/ International

welche Urheberechte von mir beansprucht werden müssten, um das neue Werk zu schützen? CH/ International

fallen die Nutzungs- und Vertriebsrechterechte mir automatisch zu? CH International

Bin für jeden Input dankbar.
Liebe Grüsse M
 
Um diese Remixe zu realisieren erhalte ich alle Audiodateien der Originalmixe.
Von wem kriegst du die, welche Rechte an den Werken hat der und welche Vereinbarung hast du mit dem "Lieferanten" über die Vermarktung geschlossen?

Ist der auch der Auftraggeber?

Ich bin ziemlich sicher, dass du mit einem Remix kein eigenständiges Werk kreierst und deswegen keine urheberrechtlichen Ansprüche anmelden kannst. Im Vergleich mit einem Cover, mit dem du ebenfalls keine solchen Ansprüche erwirbst, arbeitest du auch noch mit Material, das andere aufgenommen haben. Von da wird es auch Forderungen geben.
 
Nene Stereomix auf 5.1 machen. Wo könnte man denn da eine Kreativität erkennen? Das ist jea wie ein Ikearegal aufzubauen und dann zu behauptem man wäre Möbelkünstler. Schöpfungstiefe ist wohl der Fachausdruck. Sicher unberührt bleiben die Urheberrechte der Autoren, also "alleiniger Urheber" wird es nie geben. Künstlerisches Remixen, sprich Arbeit als Produzent und nicht Handwerker, ist ne Frage der Absprachen mit der jeweiligen Firma, also jemandem der da Masterechte dran hat.

Gruss

r
 

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