Rechtsstreit wegen Rückgabe

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Milovonbudapest

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Da ich den Gründer von Music-store gut kannte, habe ich meiner Familie geraten den [g=18]MAC[/g] und [g=540]Logic[/g] 7.2 bei Musicstore zu kaufen.

Ist wegen unkompabilität nicht gelaufen, wir haben fristgerecht gekündigt (Zwei Wochen Rückgaberecht) der Music-store hat mit einem Spitzfindigen Rechtsanwalt bis heute das Gesetz umgangen und wir sind schon zwei Jahre vor dem Kölner Gericht, das die Prozeß Verschleppung anscheinend auch noch billigt ! ! !

Dazu wurde meine Frau (mehrere Jahre Kundin des Music-stores!) runter gemacht, Frauen können doch gar nicht mit so was umgehen!!! Echt wahr !!

Mal schauen wo das endet, ich finde die Firma unverschämt und kriminell, aber das auch Apple Deutschland im München sich ausschweigt ist sehr sonderbar.

Na ja, wenn man wegen läppischen 7000 € seinen Ruf aufs Spiel setzt, ist das Ganze wohl schon über dem Zenit, oder ?!!

Mit Thomann als auch mit dem hervorragenden Audio Digital Service in Hamburg, fährt man Klassen besser ! Die sind immer für Ihre Kunden da ! ! !

Grüße,

lade alle Interessenten herzlich zu Prozeß ein am 21.05.08 nach Köln, Landesgericht.
 
ich habe bis jetzt nur positive erfahrungen mit dem store gemacht und ich bestelle ne meng eund gebe auch ne menge wieder zurück. selbst paar tage nach ablauf der 30tage money back garantie konnte ich etwas zurückgeben, weil ich us ein treuer kunde bin!

hat es irgendwas mit der software des [g=18]mac[/g]'s zu tun?
wenn ihr das OS registeriert habt das ernfällt selbstverständlich die rückgabe!

mfg
Torn

PS: thomann ist auch sehr gut!
 
Ich nehme an, Du meinst den Music Store Köln?

Ich bin mit meinen Musikinstrumenten immer gut gefahren, die ich dort kaufte. Einen Mesa/Boogie, ein Alesis Midiverb, eine Ibanez S470, ein [g=118]Bass[/g] und diverses Kleinzeug.

Den Thomann-Service weiß ich aber auch zu schätzen. Thomann hatte halt das Glück, dass sie Internet sehr früh für sich entdeckten, während der MSK und auch Musik Produktiv noch in alten Strukturen verharrten (kenne Thomann im Web schon seit 1997, damals noch als Teil von Netzmarkt.de). Der Store hat nachgezogen, hinkt aber meiner Einschätzung nach hinter dem Thomann-Service hinterher.

Die Konkurrenz ist hart.

Dein Thread aber auch.

Was genau hast Du denn gekauft? Ein Komplett-System mit Garantie, dass alles immer läuft?

Greetz Thomas
 
ja, ja das war bei uns auch so, bis zum besagten Tag, so was hab ich noch nicht erlebt!

Das Rückgaberecht ist unmissverständlich, ohne wenn und aber! Innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen!

Naja die Zeiten ändern sich ? !

Grüße
MvB
 
Milovonbudapest schrieb:
ja, ja das war bei uns auch so, bis zum besagten Tag, so was hab ich noch nicht erlebt!

Das Rückgaberecht ist unmissverständlich, ohne wenn und aber! Innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen!

Naja die Zeiten ändern sich ? !

Grüße
MvB

eben nicht!
das gilt zb. nicht für software.

Achtung: "Bitte beachten Sie daß Sie mit dem Anmelden des Betriebssystems (durch Eingabe Ihrer persönlichen Daten) Ihren Anspruch auf das Rückgaberecht verlieren. Es wird ab diesen Moment ein Softwarelizenzvertrag für [g=18]MAC[/g] OS mit Apple abgeschlossen. Geöffnete bzw. benutzte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen"

mfg
Torn
 
ja, komplett und mit Garantie zur Funktion, leider ist der Mitarbeiter einen Tag später in den Urlau, der andere Berater kannte sich nicht aus, die Frist lief und ich mußte dea Rückgaberecht einlösen!

Dann kam die Überrschung!

Sorry für den store,
Hab vor Jahren topleute produziert ( Moby, big Tony, Renat Renat Vandepappeliere, RS records Belgium, Felix the cat Zeichentrickfilm etc....)

Wollte für meinen Sohn und Tochter das beste Equipment haben,
geht halt eben auch mal daneben....

Gruß,
Mvb
 
nicht wenn man das ganze als packetkauf mit funktionsgarantie kauft, ausserdem waren die Gesch.bedingungen im Karton eingepackt und erst nach Zahlung und Auspacken (UPS) present. Damit erweitert sich sogar das Rückgaberecht auf unbestimmte Zeit!
 
ich finde den thread strange sorry :?
 
Bin selbst Software-Heini... was ich Dir versprechen kann, ist, dass ein Betriebssystem ein chaotisches System ist, speziell dann, wenn zudem automatische Web-Updates und ähnliche Schweinereien ins Spiel kommen. Und es ist etwas anderes als z.B. ein Werkzeugkasten, den eine verbogene Feile allein nicht vollständig außer Gefecht setzen kann. Alles greift ineinander, und wenn eine Treiberschicht nicht mitspielt, dann kann die ihm zugedachte Funktion eventuell derart beeinträchtigt sein, dass der Computer als Ganzes für Dich wertlos wird.

Das ist nun einmal so.

Ich, mit meinem Background als PC-Spezialist -Ex-Netzadmin, Ex-Hardware-Fuzzi, Programmierer, Datenbank-Spezialist und Excel-Hasser, wüsste nicht, warum ich beim Music Store einen PC kaufen sollte. Wenn die Garantie zur vollständigen Funktion vom Music Store ohne Einschränkungen Bestand haben sollte, dann hätten sie Probleme gelöst, die a) die Hardware-Hersteller b) die Betriebssystem-Hersteller, alles voran Microsoft und Apple MacIntosh c) die Applikationshersteller der Software-Programme und d) die Hersteller der zusätzlich notwendigen Audio-Hardware inkl. der dafür notwendigen Softwaretreiber bisher noch nicht gelöst haben. Teilweise jeder für sich nicht, geschweige denn für die aus ihren Komponenten bestehenden Gesamtsysteme.

Es bleibt immer ein mehr oder minder großes Delta erhalten, um das sich der Anwender selbst kümmern muss. Alles andere ist durch die Realität nicht gedeckt und somit ein feines Streitfeld.

Die einzige Lösung ist, dass man kein offenes System mehr erhält, so wie Microsoft es nun mit Vista probiert (da kann mein Handy ja mehr ;-) )

Greetz Thomas
 
Milovonbudapest schrieb:
nicht wenn man das ganze als packetkauf mit funktionsgarantie kauft, ausserdem waren die Gesch.bedingungen im Karton eingepackt und erst nach Zahlung und Auspacken (UPS) present. Damit erweitert sich sogar das Rückgaberecht auf unbestimmte Zeit!

Moooooooeeeep!!!

Das Rückgaberecht beginnt IMMER mit dem Kaufdatum, bzw. mit dem Vertragsschluss (also wenn du das Paket z.B. entgegennimmst!) oder anders ausgedrückt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"!

Edit:

Bei einer Onlinebestellung musst du z.B. IMMER die AGB`s bestätigen, das selbe gilt für normale Einkäufe = mit erhalt der Ware nimmst du die gültigen Gesetze an ;)
 
Ja, noch ein Nachtrag,
beim Schriftverkehrder Rechtsanwälte ging es überhaupt nicht um diese Fragen, sondern der Store behauptete die Frist wäre abgelaufen zur Rückgabe, - wurde durch die Post gegenteilig bestätigt die das Einschreiben Rückschein am 12 Tag bei Music-store deponiert hat, das Schreiben wurde nicht vom Postfach abgeholt!

Dann behauptete der Store " ihr seid ein Gewerblicher betrieb" da gelten andere regeln!
- Wurde auch von uns wiederlegt, Da meine Frau Kundin des Musik-stores ist, sie hat kein Gewerbe, ich übrigens auch nicht!

Nun behauptete der Store, meine Frau (Langjährige Kundin) wäre überhaupt nicht der eigentliche Kunde, und so weiter.....
bis zuletzt der Musik-store einen Vergleich anbot mit dem der Kunde bei Rückgabe der Geräte mit fast drei Tausend Euro im Minus wäre !

Für Geräte die er nie benutzt hatte und im Karton jahrelang herumstanden! Ist schon unverschämt, oder? Ich weis es gibt zahlreiche zufriedene Kunden, klar sonst wäre der Laden schon dicht, aber es gibt auch andere Kunden die im Regen gelassen werden. Pech, Pech, Pech!

Aber ich habe es als Lernbeispiel hingeschrieben, war für mich auch eine neue Erfahrung, und wie gesagt das Gericht macht bei der Prozessverschleppung munter mit, Der Rechtsanwalt scheint ein Platzhirsch in Köln zu sein!

Zur Zeit ist Beweisaufnahme, Die Kundin die selber bestellt hat und von ihrem Konto bezahlt hat muß beweisen das sie auch die Kundin ist.

Weil es eine Frau ist ?????

Tja, Sachen gibt`s?
 
Es gibt aber auch den sogenannten kauf auf Probe, wo man z .B. nach Erhalt der ware erst ein 14 Tägiges rücktrittsrecht hat, dann erst der Vertrag zustanden kommt, durch nichtablehnung (in form, von zurückschicken der ware) und ERST DANN ist der Vertrag geschlossen und das 14 tägige Rückgaberecht beginnt

Sprich -> man hätte dann sozusagen 28 Tage Zeit etwas zurückzuschicken..
Dies gilt aber (fast) nur bei Fernabsatzverträgen...(z.B. Online kauf)

=> Hab meinen ersten Rechtschein mit genau dieser Problematik bekommen...daher weiß ich es..
 
Nein leider nicht, keine Bestätigung der AGB, nur telefonisch bestellt Ware kam mit der AGB im Karton zwei Tage später an,

wenn es anders wäre wäre der Gerichtsprozeß schon längst abgewiesen, ja ja die Beweisaufnahme soll nun sicherstellen das

eine Frau

tatsächlich so ein hochprofessionelles Gerät auch bestellt haben kann????? Karneval in Köln????

Ist mir und meinem Rechtsanwalt auch Rätselhaft, aber es fängt an Spaß zu machen. Als nächstes kommt eine Beschwerde über dei gesamte Prozessführung, usw usw

Tatsächlich verlängert sich das Rückgaberecht auf unbestimmt wenn der Kunde nicht belehrt worden ist........etc.

Grüße
MvB
 
SirGreco schrieb:
Es gibt aber auch den sogenannten kauf auf Probe, wo man z .B. nach Erhalt der ware erst ein 14 Tägiges rücktrittsrecht hat, dann erst der Vertrag zustanden kommt, durch nichtablehnung (in form, von zurückschicken der ware) und ERST DANN ist der Vertrag geschlossen und das 14 tägige Rückgaberecht beginnt

Sprich -> man hätte dann sozusagen 28 Tage Zeit etwas zurückzuschicken..
Dies gilt aber (fast) nur bei Fernabsatzverträgen...(z.B. Online kauf)

Vor allem gilt das nur, wenn der Händler es auch anbietet und es in den AGB´s festgelegt hat. Denn die sind bindend!
 
Deine Frau muss es nicht beweisen, weil sie eine Frau ist, sondern weil der Store eine Organisation ist ;-)

Naja... selbst da muss ich sagen, dass ich das nicht Pauschalisieren würde. Wenn man Anwälte aufeinander loslässt, dann bekommt so ein Streit eine Eigendynamik, die zuweilen krude und perverse Züge annimmt.

Oder anders gesagt: Dann ist oftmals Hopfen und Malz verloren. Und Wahrheit und gesunder Menschenverstand Adé (Bis dann irgendwann die erhellende Einsicht kommt, dass das ja eigentlich Quatsch ist. aber selbstverständlich nie auf seitens einer Organisation, sondern -leider auch nur selten- auf seiten der Privatpersonen, die keine Organisation darstellen)

Wenn Du das Thema schon abgehakt hast, dann ist das bestimmt bitter gewesen, aber vielleicht der beste Weg.

Greetz Thomas
 
ja, ja klar, sehe ich auch so!

Grüße
MvB
 
Natürlich muss es in den AGB's erwähnt sein, ich vergaß dies zu erwähnen...
viel glück..
Rechtsstreiterein sind sseeeeeeeeeeeeeeeeeehr ärgerlich für alle Beteiligten..
bzw. in dem Fall nur für euch..der Musicstore hat auch nich viel z u verlieren..

Ich hasse den Laden sowieso...
 
also abgehackt ist es nicht, deshalb meine Einladung zum Prozess am 21.05.2008

Werde ein nette Folksfest veranstallten mit Presse und verschiedenen Fachleuten, habe auch vor Apple als Streitverkündigten mit einzuladen!

Ja, sonst läuft ja auch nichts im TV, was solls eine Frage der Ehre.

Grüße,
wird schon werden....
MvB
 
Milovonbudapest schrieb:
also abgehackt ist es nicht, deshalb meine Einladung zum Prozess am 21.05.2008

Werde ein nette Folksfest veranstallten mit Presse und verschiedenen Fachleuten, habe auch vor Apple als Streitverkündigten mit einzuladen!

Ja, sonst läuft ja auch nichts im TV, was solls eine Frage der Ehre.

Grüße,
wird schon werden....
MvB

Auf jeden Fall wünsch ich dir Viel Glück ;)
 
Milovonbudapest schrieb:

Ist wegen unkompabilität nicht gelaufen, ...

Unkompatibilität ??
Was war womit nicht kompatibel?
Kannst Du das bitte mal erklären ??

(bin schon gespannt)
 
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