Rechtsfrage !?!

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SMC92

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Ich habe mich schon seit mehreren Wochen mit dem Thema beschäftigt aber eine klare Antwort hab ich noch nicht gefunden, deshalb frag ich hier mal nach ^^ :

Und zwar ...
Wenn ich Beats mache sample ich einiges... (normal beim Hip Hop) aber ich wollt einfach nur mal wissen wie dass nu aussieht wenn ich das Stück fertig hab , es bei Myspace, Youtube, etc. hochlade , ob das illegal ist, da ich keine "Erlaubnis" vom Urheber habe.

Ausserdem würd ich meine Musik später gerne schützen lassen... Ich denke mal da brauch ich die Erlaubnis vom Urheber... aber wie bekomm ich die ? oder lieg ich total falsch ?

Ich hatte auch vor ein Instrumental von einem Song zu nehmen und meinen eigenen Text da rauf zu singen/rappen ... evtl wollt ich es auch schützen zu lassen !

Und zuletzt : Wenn ich einen Auftritt habe und die Songs mit dem Instrumental/Samples aufführe, muss ich dann Geld an die GEMA bezahlen oder sonstiges ? Bin armer Schüler ^^

Danke im vorraus und verzeiht mir den evtl. verwirrenden Satzbau ...
smil451d63bf0e539.gif


Edit: Die samples sind meist so ca. 3-10 sek. lange loops von Melodien...
 
Du brauchst die Erlaubnis des Urhebers.
Wie Du die bekommst?
Ruf ihn an, schreib ihm einen Brief.

Egal, ob 3 Sekunden oder 0,2 Sekunden.
Wenn man das Original erkennen kann,
wird eine Erlaubnis benötigt.
 
Edit: Die samples sind meist so ca. 3-10 sek. lange loops von Melodien...


Yep! Bei kurzen One Shots, Drumsounds etc. vermutlich kein Problem. Aber Samples in der Länge sind definitiv zu identifizieren. Um Erlaubnis bitten oder Finger davon lassen.
 
...nur wegen der vollständigkeit, das Samplen nicht wiedererkennbaren passagen ist natürlich genauso verboten! (außer privates bei dir im Haus, das Internet gehört nicht zu deinem Haus!)
 
Ich hatte auch vor ein Instrumental von einem Song zu nehmen und meinen eigenen Text da rauf zu singen/rappen ... evtl wollt ich es auch schützen zu lassen !

Nee, Du bist ja da lediglich der Texter. Ich geh' mal davon aus, dass die Rechte an dem Instrumentalpart schon dem Komponisten gehören. Auch da müsstest Du Dich mit dem Komponisten bzw. dem Rechteinhaber zuvor verständigen.

Grundsätzlich würde ich mal dazu raten, lieber freie Samples aus käuflich erworbenen Libraries zu verwenden. Da gibbet ja ganze Phrasen und so....

Aber hier sind einige Samplespezies, die Dir da eher weiterhelfen können.
 
Also müsste ich theoretisch einen Brief an den Musikverlag/Plattenlabel schicken in dem ich um Erlaubnis dafür bitte ? Wie siehts denn aus mit den Kosten ? Ich habe nicht vor meine Musik zu verkaufen oder Geld für Mixtapes-Downloads zu verlangen, wollen die trotzdem Geld dafür haben oder drücken die manchmal auch ein Auge zu ?
 
ES IST EGAL OB DU DAMIT GELD VERDIENST ODER NICHT!



Sorry, aber diese frage taucht immer und immer wieder auf.....



Wir Leben in der BRD und nicht in Sherwood Forest!
 
>> Also müsste ich theoretisch..
Nein. Du müsstest das praktisch.....

>> wollen die trotzdem Geld dafür haben oder drücken die manchmal auch ein Auge zu ?
Logisch wollen die Geld.
Du könntest ja auch Geld damit machen...
Und ob die Augen zudrücken, hängt von den Augen ab.
Damit sind wir wieder bei:

>> Also müsste ich theoretisch..
Nein. Du müsstest das praktisch.....
 
Wir Leben in der BRD und nicht in Sherwood Forest!


Beklaut wird man aber auch hier, wie einst von Robin Hood und seinen Spießgesellen in Wald, Flur und Hain.
smil451d62b1d6f72.gif
 
Der Unterschied ist dass man es dort an die armen verteilt hat, hier wird es von den armen selbst "gestohlen"
smil451c709868e34.gif
 
Da gibt es gleich ein ganze Reihe von Rechten zu klären.

Wenn Passagen übernommen werden sollen, die erkennbare Melodien enthalten, die dann in eigene Titel eingebaut werden sollen, liegt regelmäßig eine Bearbeitung des Ursprungstitels im urheberrechtlichen Sinne vor. Dafür benötigst Du die Erlaubnis des Originalurhebers, wenn der Titel verlegt ist, die des Verlages.

Beispiel: Der Song "Ghetto Gospel" von 2Pac verwendet als Refrain einen Teil einer Strophe aus einem alten Song von Elton John. "Ghetto Gospel" stellt eine Bearbeitung dieses alten Songs dar. 2Pac braucht die Zustimmung von Elton John (= Originalkomponist) bzw. seines Musikverlages.

DANEBEN hat auch derjenige, der die Original-Tonaufnahme gemacht hat, die gesampelt werden soll, eigene Rechte an dieser Aufnahme. Dabei kommt es nicht darauf an, ob erkennbare Melodieteile oder nur einzelne Drum Shots zu hören sind. Die Rechte an der Aufnahme liegen regelmäßig beim Label, auf dem der Titel erschienen ist. Deren Genehmigung ist also ggf. zusätzlich einzuholen.

Beispiel: wie oben, 2Pac braucht auch die Zustimmung des Labels, auf dem der alte Song von Elton John erschienen ist, weil für den neuen Refrain der Strophenteil aus dem alten Stück gesampelt werden soll.

Beide Rechte müssen nicht notwendig zusammenfallen. Hätte 2Pac den neuen Refrain selbst eingesungen, wäre nur die Zustimmung des Labels von Elton John nicht erforderlich gewesen, da die Rechte an der Tonaufnahme des Originalstücks nicht tangiert worden wären.

tomaxx
 

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