rechtsfrage: unterschied demo vs. master

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uwi

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hallo zusammen,

folgende situation:
ich habe vor einigen jahren bei einem musikproduzenten zusammen mit einem freund eine
"vereinbarung über die zusammenarbeit im Rahmen einer musikproduktion" unterschrieben. nachdem wir beim produzenten im studio ein lied aufgenommen hatten hatte der anscheinend keine rechte lust mehr und lagte von daan nur noch die hände in den schoss.
also haben wir uns ein eigenes homestudio zusammengekauft und dort die restlichen 11 songs des im vertrag vereinbarten albums mit 12 titeln aufgenommen. da es sich um rein elektronische musik handelt war das realisirbar.
als uns klar wurde das der produzent einfach nur zu faul war sich um unser vorrankommen zu bemühen haben wir uns den vertrag nocheinmal genau angesehen und uns von einem anwalt erklähren lassen was wir tun müssen um den vertrag durch erfüllung unserer pflichten zu einem gütlichen ende zu bringen.
der vertrag sieht vor, das der produzent das album 18 monate nach abnahme veröffentlichen oder weiterlizensieren muss damit er die rechte an den liedern behält und er den vertrag um ein weiteres album verlängern darf.
am 02.11.2003 übergaben wir dem produzenten die von uns produzierten 11 Songs die zusammen mit dem ihm vorliegenden 12 song alle anforderungen des vertrages
an menge und spielzeit der lieder erfüllten. mitte 2004 machte sich der produzent dann endlich auch mal die mühe diese songs in form einer 'bemusterungs' DVD pressen zu lassen. allerdings verschickte der produzent diese 500 bemusterungen nie sondern legte wiedereinmal die hände in den schoss.
wärend wir als band 2004 eine deutschlandweite konzerttour planten und spielten und dem produzenten auch alle flyer zu den konzerten zukommen liesen tat dieser weiter nichts um die musik in den markt zu bringen.
nach ablauf der oben genannten 18 monate frist im mai 2005 und einem guten jahr funkstille schrieben wir dem produzenten einen brief das wir den vertrag als beendet ansehen da er das album in den 18 monaten nicht 'verwertet' hat.
als antwort erhielten wir einen brief in dem nun der produzent behauptet das es sich bei dem im november 2003 übergebenen liedern teilweise ja nur um demos handelt und das er ja nicht weiterarbeiten konnte weil wir uns so lange nicht gemeldet haben.

wie seht ihr diesen fall ?
sollten wir vor gericht gehen um das ende des vertrages durch einen richter feststellen zu lassen ? oder sind unsere aussichten dazu eher schlecht ?
und wo ist juristisch der unterschied zwischen einem demo und einem master.

und mit welchen verfahrenskosten müsste man in schlimmsten fall bei solch einem prozess rechnen ?

vielen dank
kai
 
hallo!
also ich habe von all dem KEINE AHNUNG, ich weiss nicht wie das rechtlich abläuft.
aber ich kann dir trotzdem meine gedanken dazu erläutern...

dieser produzent ist ja offensichtlich eine faule s** die sich nicht an den vertrag hält.
aber ich kann nicht nachvollziehen was der mann denn eigentlich genau will...??
einerseits zeigt er kein bisschen interesse, und andererseits hat er einen vertrag mit euch gemacht... :| :nonono:
versteh ich nicht.

zu dem gerichtsverfahren...
ich bin mir ziemlich sicher dass so ein theater vor gericht viiiiiiiel mehr kostet als euch lieb wäre!! ich denke so etwas sollte man nur machen wenn man beriet ist nen haufen kohle hinzublättern! und das für einen nicht mal garabtierten erfolg... heikle sache! ich würde jemanden kontaktieren der sich gut mit solchen dingen auskennt, und dann erst handeln!

aber meine meinung ist u.U. nicht zu stark zu gewichten, da ich wie gesagt kaum ahnung habe von solchen dingen...

octabrain
 
hi,

grundsätzlich finde ich, dass das eine Sache ist, die von einem Rechtsanwalt gründlich geprüft werden sollte. Den genauen Vertragstext und den Sachverhalt kennen wir ja trotz Deiner Schilderung nicht.

Bei jedem gegenseitigen Vertrag ist es so, dass jede der Vertragsparteien etwas erbringen muss, das durch den Vertrag festgelegt ist. Es dürfte nun entscheidend darauf ankopmmen, was Ihr nach dem Vertrag erbringen musstet und ob Ihr das erbracht habt (oder ohne den Produzenten gar nicht erbringen konntet!). Notfalls muss der Vertrag ausgelegt werden.
Wenn ein Vertragspartner gar nichts zur Erfüllung des Vertrages macht, kann der andere Vertragspartner irgendwann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. Könnte für Euch zutreffen.

Es gibt Verträge, bei denen ein Label z.B. nur fertig produzierte Stücke übernimmt. Bei einer "Zusammenarbeit" zwischen Produzent und Musiker, in deren Rahmen ja Stücke erst aufgenommen werden sollen, besteht die Leistung im Allgemeinen nicht darin, dass der Musiker / die Band Stücke abliefert, die "pressfertig" sind.

Ich würde mir an Deiner Stelle nichts von dem Produzenten erzählen lassen und Rechtsrat einholen.

Gruß Rainer
 
Ich weiss ja nicht, was der Produzent für einer ist, ob der sich regelmäßig mit Anwälten und Gerichten rumschlägt.
Wenn nicht - reicht in vielen Fällen ein Brief vom Anwalt, um die Leute in ihrer Meinung umzustimmen. Das schindet bei einigen Leuten genug Eindruck. Also, wenn du Glück hast...
Geh zu nem Anwalt, z.B. Fachgebiet Vertragsrecht. Ein erstes Beratungsgespräch kostet ca. 50 Euro, wenn er noch einen Brief schreibt, müssten es afaik 80-100 insgesamt sein. Dafür gibt es gesetzlich festgelegte Regelsätze, das kostet bei jedem gleich.
Vielleicht hast du Glück, und wenn der Anwalt darlegt, dass es besser wäre, einzulenken, um ein Strafverfahren abzuwenden, geht der Typ vielleicht drauf ein.

Wenn nicht - wird der Anwalt dir sagen können, wie deine Chancen vor Gericht stehen, denn nur wenn du verlierst, musst du zahlen. So etwas kann sich aber 2 Jahre hinziehen.

Zja, das ist eine unbefriedigende Situation, in der du da steckst, aber das waren meine Gedanken dazu.

EDIT: Zweiter! Naja, haste ja zweimal fast das gleiche gehört
 
nochmal zu den Kosten:

Entweder Du machst eine schriftliche Vereinbarung über das Honorar, oder der Anwalt rechent seine Gebühr nach dem sogenannten Gegenstandswert ab. Da mehrere Anwälte möglicherweise unterschiedliche Werte schätzen (hier geht es ja nicht um einen genau festgelegten Betrag wie z.B. beim Autokauf) und die Beratungs- und die Geschäftsgebühr (das ist das, was über Beratung hinausgeht, z.B. Kommunikation mit der Gegenseite oder einer Behörde) Rahmengebühren sind (die der Anwalt nach eigenem Ermessen nach Umfang und Schwierigkeit innerhalb eines recht großen Rahmens festsetzt), kann es durchaus sein, dass die Kosten bei verschiedenen Rechtsanwälten unterschiedlich sind. Am besten am Anfang des Gesprächs abklären und dem Anwalt die Infos geben, die er zur Kostenschätzung braucht!

Ein Rechtsstreit kann schon teuer werden. Wie teuer, hängt wieder vom Streitwert ab. Die unterlegene Partei muss der obsiegenden Partei die Verfahrenskosten erstatten. Auch deshalb ist es wichtig, dass ein Anwalt seinem Mandanten die Erfolgschancen nennt und vorher den Mandanten darüber informiert, wo Risiken liegen.

Gruß Rainer
 

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