Rechtsform für eine Band

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Hi,

wir stehen in unserer Band vor dem "Problem", dass
wir momentan Einnahmen machen. Es handelt sich
um relativ kleine Summen, aber immerhin und evtl.
wir es in Zukunft ja auch mehr.
Nun wurde uns vom Finanzamt vorgeschlagen, dass
wir doch eine GbR aus unserer Band machen sollten.

Jetzt wollte ich mal anfragen, wie die Bandbesitzer
hier im Forum diese Dinge regeln, da so eine GbR
doch mit Aufwand verbunden ist (Steuererklärungen, etc..)

Danke schonmal.

PS: Unter den Suchbegriffen "GBR" und "Rechtsform" habe ich leider nix gefunden...
 
hi,

erste Frage: Sind Eure Einnahmen denn überhaupt größer als die Kosten, die Ihr aufwendet?

Wenn nein, dürfte das wohl noch unter Liebhaberei fallen. Denn nach Abzug der Kosten bleibt ein negativer Betrag über, der gemeinhin Verlust heißt. :D
Wenn ja, dann kannst Du weiterlesen. :D

vom Prinzip her musst Du Folgendes trennen:

Eine GbR seid Ihr so oder so. :) Ihr solltet aber durchaus regeln, welche Beiträge zum Zweck "Band" jeder leistet (Sachleistung, Dienstleistung, finanzielle Beiträge) und wie Ihr eventuelle Überschüsse untereinander aufteilt.

Das, was jeder Einzelne dann konkret herauskriegt, gibt er dann in der Steuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (oder was da halt zutrifft) an.

Interessant ist die Frage, ob und was zu versteuern ist, wenn Ihr einen Überschuss macht und den nicht zum Jahresende verteilt, sondern in der Bandkasse lasst. Sagt das FA auch dazu was?

Gruß Rainer
 
Hi Rainer,

falls ihr euch zu einer GbR entschließt gibt es hier noch weitere Infos. Beachte vor allem den Absatz V zur Haftung der Gesellschaft:

"Für Verbindlichkeiten aus Verträgen, die im Namen der Gesellschaft abgeschlossen werden, haftet das Gesellschaftsvermögen und jeder Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt auch mit seinem gesamten Privatvermögen."

gruss
Tom
 
man beachte: "im Namen der Gesellschaft"! Wenn Euer Gitarrist sich ne neue Klampfe kauft, wird er das wohl nicht im Namen der Gesellschaft tun.

Außerdem sollte man beachten, dass bei einer GbR einer normalerweise nie ohne die anderen Geschäfte abschließen kann. Es sei denn, Ihr vereinbart z.B. , dass einer alleinvertretungsberechtigt ist. Dann kann er für die GbR aufs Einkaufstour gehen, ein Studio mieten, ne Kiste Bier kaufen...

Gruß Rainer
 
"Für Verbindlichkeiten aus Verträgen, die im Namen der Gesellschaft abgeschlossen werden, haftet das Gesellschaftsvermögen und jeder Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt auch mit seinem gesamten Privatvermögen."

ich fühl mich in den bwl unterricht zurück versetzt...bloß schnell weg hier...

aber mal im ernst...muss man ernsthaft ein gewerbe angemeldet haben, um die bandeinkünfte ordnungsgemäß zu versteuern...da gabs doch was von wegen einnahmen aus geringfügigen tätigkeiten...ging dacht ich bis nen paar 100 euronen...
oder macht ihr den großen reibach ?
 
Ok, danke schon mal für die Infos.
Gäbe es denn eine sinnvolle Alternative, um Bandeinnahmen rechtlich korrekt abzuwickeln?

Unterm Strich machen wir Verlust. Aber wir machen halt "Umsatz", wenn man das überhaupt so nennen kann. Wir wollen einfach keine Probleme mit dem Staat...
 
@penta: Eine GbR zu haben (was öfter vorkommt als man selbst als Betroffener ahnt) hat nichts mit Gewerbe zu tun! Als Band ist man doch wohl eher Künstler oder sonstiger Freiberufler.

@Guardian: Wenn Ihr Verlust macht, würde ich das mal anders herum betrachten: Der Staat will Geld vom Bürger. Deshalb soll der Bürger brav alle Einkünfte angeben. Aber der Bürger darf natürlich auch die Werbungskosten angeben, die er für die Erzielung der Einkünfte aufwendet. Jedenfalls wäre der Bürger blöd, wenn er das nicht tun würde.

So, und nun stell Dir vor, Du schreibst in Deine Einkommensteuererklärung hinein: Einkünfte als Bandmusiker (selbständige Tätigkeit oder so): 123 Euro, Werbungskosten dafür 512 Euro, mancht Verlust = 389 EUR.

Damit minderst zuerst einmal Deine sonstige Steuerschuld, d.h., der Staat kassiert weniger von Dir. Wenn Du das mehrmals hintereinander so machst, sagt das FA irgendwann: Wir haben den Verdacht, dass Du mit Deiner Band gar keinen Gewinn erzielen willst, sondern das Ganze nur aus Liebhaberei machst und Deine Verluste nur benutzen willst, um Deine Steuerschuld zu verringern. Dann gibt es Ärger mit dem Staat, weil er nämlich Steuern von Dir nachgezahlt bekommen will.

Das sage ich erstmal als unverbindlichen Gedankenanstoß, aber wenn Du eine verbindliche Auskunft willst, dann solltest Du Dich an den Steuerberater Deines Vertrauens wenden.
- Und dann schreiben, was er Dir gesagt hat. ;)

Gruß Rainer
 
Ok, das ist ein Punkt. Wenn wir eigentlich Verluste machen, macht eine GbR wenig Sinn.

Wie versteuert man denn dann zum Beispiel [g=420]CD[/g]/Shirt/Merchandise-Verkäufe?
 
Hallo!

Ich mache seit Jahren die Steuererklärung für unsere Band und auch wenn am Ende ein negatives Ergebnis stand, hat dass ganze Sinn gemacht. Zum Beispiel kannst Du den Verlust in deiner privaten Steuererklärung geltend machen. Wenn Du dann noch zur arbeitenden Bevölkerung mit Steuerklasse 1 gehörst, lohnt es sich erst recht.
Ein negatives Endergebnis der GbR bedeutet nicht gleich, dass ihr keine Steuern zahlen müsst. Sind Eure Steuerpflichtigen Einnahmen aus Konzerten und z.B. Merchandising höher als die Ausgaben für z.B. Instrumente, Zubehör usw. dann Zahlt ihr den Überschüssigen Steuerbetrag an das Finanzamt. Zum Endergebnis kommen allerdings noch die Werbungskosten für z.B. Fahrten zu Konzerten, Proben und die Verpflegungspauschalen. Somit steht dann am Ende doch schnell ein negativer Betrag, welcher aber keinen Einfluss auf die zu Zahlenden Steuern hat. Diesen könnt ihr dann wiederum in Eurer privaten Steuererklärung geltend machen und bekommt den einen oder anderen Euro zusätzlich wieder heraus.
Natürlich gehört zu so einer Rechnung einiges an Hintergrundwissen, aber ich bekomme es auch ohne Steuerberater hin.

Gruß Egobarbeats
 
Hi,

Ja bleibt noch der klitzekleine Punkt mit der gemeinsamen Haftung...
Einkaeufe/Anschaffungen fuer ein Bandprojekt - sowas sollte ja noch ueberschaubar sein, so alle Members vernuenftig sind.

Ich war ne Zeitlang mal in ner Band, die auch regelmaessig (Mit - ) oder Haupt Veranstalter war. Manchmal mit nem Verein zusammen als VA, manchmal machte der Verein nur Getraenke -weil ohne Verein - Beteiligung bekam man ne Halle nicht.

Die Band hatte eine lange Vorgeschichte, einen hohen Bekanntheitsgrad , wenig lokale Konkurrenz, kurzum war sehr beliebt
Das Erfreuliche daran: Sehr oft volle Huette. Volle Kasse. Und Spass, vor voller Huette abzurocken.

Das Gefaehrliche daran: Laesst man zB ( Ist ja auch schnell mal passiert bei rechtem Andrang ) mehr Leute in ne Halle rein, als zulaessig, und es passiert was,
Oder man vergisst mal, dass die Feuerwehr/Rotkreuz mit minimum soundsovielen Kollegen anwesend sein muss bei ner Veranstalte...

Die kleinen Pannen eben mit manchmal teuren Folgen, ihr ahnt schon so ungefaehr.


Dann ist der VERANSTALTER haftbar.

Und somit waere dann zB ich als Teil der GbR mit meinem gesamten zukuenftigen Einkommen und Vermoegen mithaftbar gewesen bei nem eventuellen Unfall.
Gluecke gehabt, ist nie was passiert, aber wenn ich zurueckdenke - Schauderlich.


Gruss, Pete.
 
Dann ist der VERANSTALTER haftbar.

Und somit waere dann zB ich als Teil der GbR mit meinem gesamten zukuenftigen Einkommen und Vermoegen mithaftbar gewesen bei nem eventuellen Unfall.
Gluecke gehabt, ist nie was passiert, aber wenn ich zurueckdenke - Schauderlich.

Das ist das Problem,ohne die Haftungsgeschichten gäbe es sicherlich auch mehr Veranstaltungen in Dtland,aber die Versammlungsstättenverordnung der Länder schreibt zwingend Bedingungen vor. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,kurz GbR, entsteht sehr schnell auch ohne das Wissen ihrer Teilhaber,im übrigen ziemlich mies für die Beteiligten,da mit dem gesamten Vermögen gehaftet wird. Du veranstaltest ein Konzert,jemand bricht sich ein Bein (Oberschenkelhalsbruch samt REHA und Rente) an dem mangelhaft verlegtem Kabel und Du zahlst für den Rest Deines Lebens die Kosten dafür.
Deswegen sind Betreiber und Veranstalter meist in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Gmbh,verankert.

"Oder man vergisst mal, dass die Feuerwehr/Rotkreuz mit minimum soundsovielen Kollegen anwesend sein muss bei ner Veranstalte...

Die kleinen Pannen eben mit manchmal teuren Folgen, ihr ahnt schon so ungefaehr."

Und reif bist Du,auch ohne Unfall. Ich mach den Job ein halbes Leben,er wird von Jahr zu Jahr reglementierter. "Mit einem Bein im Knast",heißt es schon lange,angeblich muß ich mich nach neuem TVöD (ex BAT) selbst um eine erweiterte Berufshaftpflicht kümmern.....Andreas
 
Ok, ok... ich bin immer mehr gegen eine GbR. Das klingt mir doch zu heftig, auf sowas hab ich kein Bock.

Was ist denn dann der rechtlich legale Weg, wenn man ein paar Shirts verkauft? Irgendwas muss man ja machen! Oder geht das auch als Privatmann auf der privaten Steuererklärung?
 
Hi!
Natürlich sollte man sich auch über mögliche rechtliche Folgen einer GbR im klaren sein. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, schließt man als erstes mit allen Beteiligten einen Gesellschaftervertrag ab, in diesem werden vorallem das Ziel, der Zweck und Nutzen der GbR, sowie Rechte, Pflichten, Handlungs-und Entscheidungsspielräume aller Gesellschafter definiert und somit auch klare Grenzen abgesteckt.
Wer natürlich ein Konzert über die GbR veranstaltet und dieses nicht Versichert, ist selber schuld.

ciao
 
Hi!
Natürlich sollte man sich auch über mögliche rechtliche Folgen einer GbR im klaren sein. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, schließt man als erstes mit allen Beteiligten einen Gesellschaftervertrag ab, in diesem werden vorallem das Ziel, der Zweck und Nutzen der GbR, sowie Rechte, Pflichten, Handlungs-und Entscheidungsspielräume aller Gesellschafter definiert und somit auch klare Grenzen abgesteckt.
Wer natürlich ein Konzert über die GbR veranstaltet und dieses nicht Versichert, ist selber schuld.

ciao
 
Hi,

Wie schon geschrieben wurde:
Mitglied in einer GbR ist man schneller als man denkt: Wenn Ihr eine Band gruendet - seid Ihr eigentlich schon eine solche Gesellschaft.
Auch vollkommen ohne irgendwelche Vertraege.

Regelt also wenigstens alles soweit, dass keiner von Euch ohne die Zustimmung der anderen ( die Gesellschaft betreffend ) grosse Sachen anstellen kann, fuer die alle anderen aufkommen muessen.
---> DAS ist der eigentliche Sinn von Vertraegen.

Zu der Sache mit den Versicherungen ( bei Veranstaltungen ): Gerade die sind darauf spezialisiert, die kleinen Fehler und Maengel in der Sorgfaltfspflicht aufzudecken, Ihre Rechtsabteilungen leben davon, dass solche kleinen Maengel dann auch dazu fuehren, dass die Gesellschaft nicht in den Saeckel greifen muss...


Gruss, Pete.
 
Wie ist es eigentlich mit der Versteuerung des Merchandise wie T-Shirts. Die Frage wurde zwar schon mal gestellt, aber es wußte noch keiner eine Antwort darauf.

Sind automatisch 19% USt. enthalten wenn ich ein Shirt verkaufe? D.h. wenn ich 14,- Euro dafür kassiere bleiben dann nur 11,76 Euro über.

Das Finanzamt erkennt meines Wissens nur Ein- und Ausgaben an für die auch schriftliche Belege existieren. Aber ich schreib ja nicht jedem eine Rechnung. Und wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, dann muss da ja auch noch die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

Schreibt man dann quasi ein Eigenbeleg für jedes Konzert mit Nettoeinahmen und Ust-Steuerbetrag?

Gruss, Oli
 
@blindfisch: Man muss zum einen die Einkommensteuer und zum anderen die Umsatzsteuer unterscheiden.

Einkommensteuer aus selbständiger Tätigkeit musst Du zahlen, wenn Deine Einnahmen-Ausgabenrechnung einen Gewinn ausweist. Wenn trotz T-Shirt-Verkauf letztlich immer nur Miese rauskommen, dann zahlt man natürlich kine Umsatzsteuer. Im Gegenteil wird das FA irgendwann sagen, was das soll, denn ständige Verluste aus selbständiger Tätigkeit reduzieren natürlich auch die Steuerschuld z.B. bei der nicht selbständigen Tätigkeit.

Wann genau man umsatzsteuerpflichtig ist und wann nicht, kann ich so nicht sagen. Am besten ins entsprechende Gesetz schauen oder beim FA grundsätzlich abklären, wenn es einen selbst betrifft.
Ist die Umsatzsteuerpflicht geklärt, dann fallen natürlich auf alle Verkäufe UmsSt an. Man kann aber auch mit dem FA vereinbaren, dass man (z.B. als Kleinunternehmer) nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Dann darf man auch keine UmsSt ausweisen, klar. Im Gegenzug darf man als nicht Umsatzsteuerpflichtiger auch keine Vorsteuer abziehen.

Gruß Rainer

Gruß Rainer
 

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