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HippieGriller
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Hi,
die Frage ergab sich neulich bei ein, zwei Bierchen zwischen zwei Musikern. Hintergrund war folgender:
Alleine das stimmt schon mal nicht. Musiker trinken nie nur zwei Bier!
Die Quintessenz des geselligen Beisammenseins könnte man wie folgt zusammenfassen: Ab wann, welchem Stadium etc. hat man eigentlich kopiert/geklaut/abgelinst? Reichen schon Fragmente einer Melodie? 3 oder 4 noten? Dieselbe Melodie in einer anderen Tonlage?
Ein Motiv kann, eine Phrase wird die ausreichende Schöpfungshöhe zur Qualifikation als Werk haben und damit dem Schutz des Urhebergesetzes unterfallen.
Die Frage der Tonart bzw. der Transponierung ist damit auch geklärt (darf man nicht) weil die Intervalle gleich bleiben und diese konstituieren eine Melodie.
Akkordfolgen KÖNNEN ebenfalls schutzfähig sein, nur sind Standards wie Kadenzen, Bluesschemata usw. m.E. regelmäßig nicht schutzfähig, da sie das Kriterium NEU nicht erfüllen, das ebenfalls Voraussetzung ist.