Rechtliches: wann ist geklaut geklaut?

Hi,
die Frage ergab sich neulich bei ein, zwei Bierchen zwischen zwei Musikern. Hintergrund war folgender:

Alleine das stimmt schon mal nicht. Musiker trinken nie nur zwei Bier! ;-)

Die Quintessenz des geselligen Beisammenseins könnte man wie folgt zusammenfassen: Ab wann, welchem Stadium etc. hat man eigentlich kopiert/geklaut/abgelinst? Reichen schon Fragmente einer Melodie? 3 oder 4 noten? Dieselbe Melodie in einer anderen Tonlage?

Ein Motiv kann, eine Phrase wird die ausreichende Schöpfungshöhe zur Qualifikation als Werk haben und damit dem Schutz des Urhebergesetzes unterfallen.

Die Frage der Tonart bzw. der Transponierung ist damit auch geklärt (darf man nicht) weil die Intervalle gleich bleiben und diese konstituieren eine Melodie.

Akkordfolgen KÖNNEN ebenfalls schutzfähig sein, nur sind Standards wie Kadenzen, Bluesschemata usw. m.E. regelmäßig nicht schutzfähig, da sie das Kriterium NEU nicht erfüllen, das ebenfalls Voraussetzung ist.
 
Danke an Mathew, Fas1piano und HippieGriller(vor allem für die Quellenangaben); bin kein Jurist, aber pi mal Daumen würde ich das Gesagte so auffassen, dass eine Melodie erst einen finanziellen Nutzen (Werkqualität?) auch aufweisen können muss. Wer also Angst hat, dass seine Melodie für eine Megaproduktion adaptiert wird (s. Timbaland-Bspl. weiter oben), drifftet evtl zu Recht in paranoide Gefilde ab - wahrscheinlich würde ein "kleiner, unbedeutender" Musiker dabei leer ausgehen, besonders dann, wenn er bisher kein Kapital aus dieser speziellen (?) Melodie schalgen konnte. Gerichtlich käme es dann wahrscheinlich zu einem Vergleich, wobei der Urheber in diesem Fall leer ausgehen dürfte (kein materieller Schaden).

OK, das ist mal nur meine Vermutung, abgeleitet aus den Ausführungen oben...

Aber eine Sache interessiert mich doch noch:
Die Frage der Tonart bzw. der Transponierung ist damit auch geklärt (darf man nicht) weil die Intervalle gleich bleiben und diese konstituieren eine Melodie.

Ich bin kein Stochastiker, aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich gerade hier etwas wiederholt, dürfte doch recht hoch sein. Womit wir wieder dabei wären: was wenn ich das Lied doch gar nicht kenne? Intervalle dürten doch nicht alleinige Grundlage hierfür sein, oder? Ein hinführendes, aber kein ausreichendes Kriterium - s. mein Type 0 Beispiel. Oder folgender Fall: gleiche Melodie (also gleiche Intervalle), gleiche Tonlage ABER: andere Rhythmisierung...

wie dem auch sei: offensichtlich gibt es da doch auch Grauzonen - der Anspruch NEU klingt (da von Seiten der Musikindustrie - hässliches Wort) ja fast höhnisch...

Gruß
snafu
 
- zum materiellen wert s. ergänzung oben

- wie earl grey schon gesagt hat: es gibt die unabhängige doppelschöpfung als zulässige verteidigung gegen einen plagiariatsvorwurf. die vermutung spricht allerdings für die unbewusste übernahme einer bekannten melodie.

lG f
 

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