Rechteaufteilung - Hiiiiilfe !

  • Ersteller ChromaticAlarm
  • Erstellt am
Du hörst wohl nur Balladen und Volkslieder, was?
 
naja wenn ihr beide gemeinsam viel an den songs gearbeitet habt, würd ich einfach 50/50 sagen. wenn er dir nur ein bisschen unter die arme gegriffen hat: das ist sein job! dafür krieg er dann mehr punkte vom erlös der platten ;)

grüße
 
ChromaticAlarm schrieb:

aber wie sieht es aus beim beispiel 2, wenn die [g=63]HARMONIE[/g] durch die MELODIE entstanden ist??????
also der produ durch meine idee und kreation zu der [g=63]harmonie[/g] kam???

Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich irgendwelche Akkordfolgen schützen zu lassen.
Dafür gibt es kein Geld.
Genauso gibt es auch keine Kohle, wenn sich jemand einen bestimmten
Schlagzeug-Groove einfallen lässt.

Ja, Das weiß ich!

Du bist der Urheber.
Zu 100%.
Und niemand sonst.

Und das sind Dinge, die allgemein auch bekannt sind.
 
jow, da hat fmo mit sicherheit recht. oder wie sonst könnt ihr euch erklären, dass derzeit ein weiteres zivilverfahren in der sache neigel anhängig ist, bei welchem es um über fast alle songst der damaligen jule neigel band geht. frau neigel klagt hier gegen den keyboarder und den gitarristen, mit der forderung dass sie die alleinige urheberin der songs ist, da sie die melodien geschaffen hat. da das gericht die klage angenommen hat, hat die klage wohl ihre berechtigung.

zudem ist, wie man im neuen musiker magazin lesen kann, der keyboarder sogar staatsanwaltschaftlich wegen betruges angeklagt und der gitarrist hat sogar ein strafverfahren wegen falschaussage im ersten prozess am hals, bei dem es um schatten an der wand geht.

http://agmannheim.de/servlet/PB/menu/1220096/index.html?ROOT=1162876

http://www.lgmannheim.de/servlet/PB/menu/1209114/index.html?ROOT=1160629
 
Es geht nicht immer alleine alleine um die Melodie! Ich kenne diesen speziellen Fall hier nicht. Aber ich habe das Gutachten in einem anderen Fall gelesen, in dem es um ein Solo ging, welches Gary Moore in einem Stück verwendet hat. Und da ging es sehr wohl um mehr als "nur" um die Melodie, denn ein Sachverständiger muss, wenn er seriös arbeitet, auch Rhythmik, verwendete Harmonien etc. vergleichen und dann alles bewerten, um zu beurteilen, ob ein ganzes Werk oder auch ein Stück daraus abgekupfert ist oder ggf. nur zufällige Ähnlichkeit vorhanden ist.

Ich habe im letzten Jahr zu diesem Fred allgemein geschrieben. In einem speziellen Fall mag eine Melodie so prägnant und das zu vergleichende Stück so ähnlich sein, dass das Abkupfern auf der Hand liegt. Das heißt aber keineswegs, dass das immer so ist.

Wo wird der Zivilprozess geführt? In unseren Landen? Dann brauchen Klagen nicht angenommen zu werden. Es ist ein Grundrecht jedes Bürgers, dass ihm der Rechtsweg offen steht.
 
Vllt. hilft hier ja für das Verstehen zu Beteiligungen die auch mit einem Arrangeur ablaufen das Anmeldeformular für Originalwerke bei der [g=119]GEMA[/g] ein wenig weiter.
Zu finden auf der Seite der [g=119]GEMA[/g].
Grundsätzlich sind in allererster Linie Urheber die Komponisten und Textdichter der Werke (so ergibt es sich aus dem UrhG).
Hierbei gilt: Eine Komposition ist es schon auch, wenn eine Gesangsmelodie mit zugehörigem gesungenen Text geschaffen und durch [g=112]Partitur[/g] und oder technischeTonaufnahme einmal festgelegt wurde.
Weitergibt es aber auch noch sog. "erweiterte Rechte" aus welchem urheberähnliche Leistungen geschöpft werden können, und das ist u.a. das Recht von Bearbeiter oder auch sog Arrangeuren.
Dieses Recht ist aber ein vertraglich frei zu vereinbarendes Recht, in welchem die Beteiligten vor der Werkeanmeldung VORHER ihre Beteiligungsverhältnisse in prozentualen Anteilen vertraglich vereinbaren (auch mündliche Absprachen können da als Vertrag zählen) und dieses gemäß ihrer Abmachung in die Werkeanmeldungen eintragen können.
Hierzu am besten mal (wenn es um die Komposition geht) in dem verlinkten [g=119]GEMA[/g]-Formular den Punkt 5 ~> "Komponist / Bearbeiter" ansehen, denn dort sind extra die prozentualen Angaben offen gehalten, da die Urheber gemäß ihren Abmachungen ihre Beteilgungverhältnisse selber festlegend vereinbaren und dann eintragen sollen.

Direktausschüttungen der [g=119]GEMA[/g] an die eingetragenen Beteiligten auf so einem Werk erfolgen dann gemäß angemeldetem Beteiligungsverhältnis.
Ausschüttungen der Musikverlage können ganz genauso dann ausgeschüttet werden, es ist aber auch erlaubt hier drüber zwischen den Urhebern/Beteiligten einen Einzelvertrag mit ganz anderen Ausschüttungsverhältnissen zu schliessen (sog. vertragliche Gestaltungsfreiheit).


Zu den Produzenten:
Da ist es üblicherweise entweder ebenfalls vertraglich festzulegen, in welchem Beteiligungsverhältnis sie stehen und ob, bzw. wie hoch deren Beteilung sein soll, oder aber (was vorwiegend bei sog. Auftragsproduktionen gemacht wird) der Produzierende am Mischpult wird als Tonmeister / Toningeneur bezahlt und bleibt lediglich der Dienstleister, der nach sämtlichen Vorgaben zur Grundmelodie, zur Besetzungen in der Instrumentation usw. für die Songgestaltung das Werk aufnimmt und den richtigen Sound mischt.


Ok - ich hoffe ich konnnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen und man kann den für sich richtigsten und sinnvollsten Weg daraus erkennen.


Gruß...

Jörg
 
Ich habe im letzten Jahr zu diesem Fred allgemein geschrieben. In einem speziellen Fall mag eine Melodie so prägnant und das zu vergleichende Stück so ähnlich sein, dass das Abkupfern auf der Hand liegt. Das heißt aber keineswegs, dass das immer so ist.

Hm, also ich glaube es geht weniger ums Abkupfern, als um die Tatsache, dass sich die Instrumentalisten fälschlicherweise als Komponisten ausgegeben haben, obwohl die Gesangsmelodie von der Sängerin erschaffen wurde. Ich werd gleich mal den Artikel aus dem Musiker Magazin, der sich damit beschäftigt abtippen und hier rein stellen.

Wo wird der Zivilprozess geführt? In unseren Landen? Dann brauchen Klagen nicht angenommen zu werden. Es ist ein Grundrecht jedes Bürgers, dass ihm der Rechtsweg offen steht.

Ja, soweit ich weis läuft der Prozess in Mannheim
 
wie earl schon sagt, kann man nicht pauschalisieren, wer miturheber eines werkes ist.

es kommt auf das jeweilige werk an. entscheidend ist, was diesem jeweils sein "individuelles gepräge" gibt.

ein schlager ("brown girl" ), der gerade noch als sogenannte "kleine münze" unter das urheberrecht fällt, besteht vielleicht aus einer banalen melodie, drei akkorden und einem simplen rhythmus. da ist sicher nur die einheit aus allen elementen geschützt.

bei "giant steps" von john coltrane kann ich mir gut vorstellen, dass schon die bloße akkordfolge des stücks geschützt sein könnte. allerdings auch nicht die ersten drei akkorde.

deswegen braucht man bei solchen fragen musikwissenschaftliche gutachten. faustregeln gibt es da nicht.

auch ein arrangement kann übrigens selbst als werk geschützt sein. das muss man gedanklich vom bearbeiteten original trennen. passiert beides gleichzeitig (kopmosition und arrangement) und wird das stück in der arrangierten form verwertet, dann sind komponist und arrangeur zu beteiligen!

lG f
 
Es gibt keine Urheberschaft für Akkordfolgen.
 
Ich finde es einfach sehr seltsam, dass jemand nur eine Melodie komponiert, aber keine Harmonien. Da frage ich mich, was das für ein Komponist sein soll.
Also aus der Welt ist es nicht, dass man nur ne Melodie mit Text im Kopf hat und die dann zu Blatt bringt, aber - und da stimme ich mit Rainer vollkommen überein - ist es doch vollends ein Leichtes die Melodie zu Harmonisieren, also Akkorde darunterbügeln, so hat man ja auch in der Hand, ob wegen mir die Bridge traurigmollig oder durigfröhlich dahertönt. Und das Harmonisieren ist sicher viel leichter als ne gute Melodei dem Gehirn und dem Herz zu entlocken.

Letztendlich stellt sich immer die Frage wer ist Urheber, letztendlich beansprucht jeder, der irgendwie mittönt auf der Produktion unter Umständen den Titel Urheber.

Bspw.: Metalcombo, habe da den Eindruck, dass man häufig um des lieben Friedens Willen alle, also auch bspw. den Drummer und den Basser als Miturheber zu gleichen Teilen betrachten bzw. bei der [g=119]Gema[/g] anmeldet (das ist jetzt nichts gegen die Drummer und Basser), aber ich behaupte mal, dass die eigentliche wertschöpferische kompositorische Arbeit bei den meisten Bands halt von den Leuten wie Sänger, Keyboarder und Gitarristen kommen - ich weiß Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ich hatte mal als sagen wir als "Komponist" das gleiche "Problem" in meiner Sturm und Drangzeit vor 1000 Jahren, als unsere damalige Band noch im Glauben war, dass wir die Welt erobern grins. Und mir hat es gewaltig gestunken, dass damals unser Drummer sich als Miturheber eines meiner ach so schönen Songs betrachtet hat. Ich habe daraufhin verärgert gesagt, dass ich ihm auch gerne Schlagzeugnoten aufschreiben und geben kann, weil es mein Baby ist und ich ihn nicht als Miturheber betrachte bloß weil er da mittrommelt.

Heute bin ich da relaxter und meine Mitstreiter sind es auch und wir würden in jedem Fall eine goldene Mitte finden, vielleicht liegt es auch daran, dass ich nur noch Homerecording mache, das mit guten Leuten, die selbst kreativ sind und mir keiner mehr reinlabert, Drumsamples und DrumVSti sagen halt nichts hihi

Ich will damit niemand angreifen, will bloß aufzeigen, dass es sauschwierig ist zu erkennen was schöpferische Leistung im Sinne des UrheberG ist...
 
@fmo: Du hast Recht damit, dass man alleine mit Akkordfolgen nicht als Urheber dastehen kann.

Wenn jemand eine "Melodie" hat und jemand anders macht daraus ein "richtiges" Stück, heißt das aber nicht zwingend, dass der andere gar nichts zur Komposition beigetragen hat. Da wir weder die konkrete Melodie noch das fertige Stück kennen, wäre alles, was wir dazu sagen, letztlich nur Spekulation. Woher wissen wir denn, ob die konkrete Melodie überhaupt schon eine so individuelle kreative Leistung war, dass sie alleine dastehen und ohne Rhythmus und Harmonien die Schöpfungshöhe erreicht hat und Urheberschutz genießen könnte? Oder dass sie als solche wirklich schon fertig war und vom anderen nicht noch rhythmisch oder harmonisch verändert wurde? Ich finde, da muss man mit Bewertungen wirklich vorsichtig sein, gerade wenn man das Werk und seine Entstehung nicht kennt.

Gruß Rainer
 
"Es gibt keine Urheberschaft für Akkordfolgen."

es ist richtig, dass das deutsche urheberrecht aus historischen gründen für melodien einen BESONDEREN schutz gegen übernahme vorsieht (übrigens neuerdings durchaus kritisch kommentiert). melodien müssen aber schutzfähig sein, damit dieser "starre melodienschutz" greift.

zur akkordfolge: wenn ich eine komplexe akkordfolge aus einem stück in ein eigenes übernehme kann ich dadurch das urheberrecht an dem stück verletzen, dem die akkordfolge ursprünglich zugrunde lag. das kommt auch darauf an, wie eigenständig das neuere stück ist. ähnliches gilt auch für rhythmik.

wie gesagt, die schnelle faustregel gibt es da nicht.

lG f
 

Ähnliche Themen

Can
Antworten
17
Aufrufe
71K
Can
Can
M
Antworten
0
Aufrufe
20K
M
M
  • Artikel
Interviews Robert Schroeder
Antworten
1
Aufrufe
46K
Faltac
Faltac
M
Antworten
0
Aufrufe
20K
M

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben