Rechte von Samples

hadl

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Guten Morgen!

Ich hoffe, ihr habt kurz die Zeit mir zu helfen, da ich ein paar Fragen bezüglich der Nutzung von Samples habe. Vorneweg sei gesagt, dass die Produktion mit größerem Vertrieb auch den Hausgebrauch überschreiten wird, also ist es mir wirklich wichtig, da auf der sicheren Seite zu sein.

<i>1.</i> Darf ich von einer anderen Band zwei Takte Drums benutzen? Am Anfang von einem Song von denen spielt das Schlagzeug alleine und das hab ich "geklaut". Ohne Melodie und Akkorde, nur Drums. Oder besser Verlag anfragen?

<i>2.</i> Darf ich die Logic eigenen Loops benutzen. Da gehe ich mal von "ja" aus. Wäre ja auch nutzlos anderenfalls.

<i>3.</i> Darf ich Gesprochenes von einer Homepage verwenden? In diesem Fall gibt es eine "Bibelseite", auf der ein Beitrag über "Rockmusik als Teufelswerk" in Englisch ist. das fand ich ganz witzig. Der Beitrag ist wohl auch schon so aus den 70ern.

<i>4.</i> Darf ich Filmzitate verwenden? Die wären dann von DVD gezogen.

<i>5.</i> Darf ich ein kleines Stück von N´Sync verwenden? Ich habe "Bye Bye" aus dem gleichnamigen Song gesampled. Hier gehe ich mal von "Nein" aus.

<i>6.</i> Darf ich von einer Sampling [g=420]CD[/g] ("Vengeance Essentials") ganze Passagen verwenden? Die sind da mit drauf und sind schon längere Stücke. Denke auch mal "ja", wa?

Übrigens mache ich keinen Hip-Hop. Das am Rande.

Vielen, vielen Dank, wenn mir jemand Tipps geben kann und einen schönen Start in die Woche!***
 
Hallo

kurz und bündig:

1. NEIN

2. Nachfragen

3. Nein

4. Nein

5. Nein


Begründung: § 11 UrhG und § 15 UrhG sowie § 23 UrhG !!!!


Gruß Hartmut
 
6. Ja, sofern nicht explizit draufsteht, dass eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt sei.
 
Aber die Logic Eigenen müssten doch gehen, oder?

Für diese Drums kann man ja Rechte einholen, aber von einem alten Film wird wohl schwer. Gibt es da Möglichkeiten?
 
In D erlöschen Leistungsschutzrechte (also die Rechte an den Aufnahmen , nicht an den Werken) meines Wissens nach 50 Jahren.

Gruß Rainer
 
Danke für Eure Hilfe. Sehr nett, auch wenn zuviele "Neins" dabeistehen. ;)
 
Ich habe noch rausgefunden, dass alle Apple Loops bei Logic Studio lizenzgebührenfrei sind. Also frei benutzbar, auch für kommerzielle Nutzung.
 
EarlGrey schrieb:
In D erlöschen Leistungsschutzrechte (also die Rechte an den Aufnahmen , nicht an den Werken) meines Wissens nach 50 Jahren.

Gruß Rainer


50 Jahren nach der ersten Darbietung bzw 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung.


Aber Urheberrecht an einem Werk umfasst das Leben des Urhebers und 70 Jahre nach seinem Tod, unabhängig von dem Zeitpunkt, zudem das Werk erlaubter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Steht das Urheberrecht Miturhebern eines Werkes gemeinsam zu, so beginnt die Frist mit dem Tod des längerlebenden Miturhebers.

Diese Anmerkung nur der Vollständigkeits halber.


Gruß Hartmut
 
Jetzt, da mehr Leute online sind, wollte ich das Theam nochmal aufwärmen.

Besonders brennt die Frage wegen ganzer Parts von einer Sample-[g=420]CD[/g] und die Drums einer anderen Band benutzen.

Wie könnte man das klären?
 
Drum-Aufnahme einer anderen Band: Lass es. Ein Rhythmus ist zwar nicht urheberrechtlich geschützt, aber die Aufnahme unterliegt dennoch Leistungsschutzrechten. Entweder Samples clearen oder nicht verwenden. Besser wäre da: Rhythmus selber nachspielen.

Gruß Rainer
 

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