Rechte bzgl Hörspiel

jayc

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Ich habe vor einem Jahr mit einigen Freunden und Bekannten das Nachspiel von Frisch's 'Biedermann und die Brandstifter' aufgenommen.


Dürfen wir das jetzt im Werk für non-kommerzielle Zwecke auf [g=420]Cd[/g] pressen lassen? Weil beim Presswerk müssen wir ja Unterschreiben, dass wir kein Urheberrecht verletzten.


danke vorab

jc
 
und du musst die [g=119]gema[/g] freistellung einreichen....also musst du zahlen....
dann ist das für nicht kommerzielle zwecke in ordnung, du zahlst ja die [g=119]gema[/g] abgaben.....

cheers
 
Ihr verletzt das Urheberrecht, wenn ihr das vervielfältigt. Ihr müsst die Vertriebsrechte auch dann erwerben, wenn ihr Sachen kostenlos vertreibt.
 
ihr könnt die ohne [g=119]gema[/g] freistellung bzw zahlung auch gar nicht pressen lassen, alle presswerke wollen solch eine freistellung bevor des ding überhaupt in die produktion dort gelangt...

cheers
 
alter wasn scheiss! son act nur um was zu pressen, was man nur für sich selbst presst?

was für kosten kommen denn da auf einen zu?
 
Erstmal sollte das Urheberrechtlich geklärt sein, denn sonst begiebst du dich in Teufelsküche.

Das ist ja schon Vorsatz!!!
 
wie könnte man das denn überprüfen?

danke

jc
 
Du presst doch nicht nur für dich selbst!?

Das sind doch mal mindestens 100er Auflagen, eher mehr , das geht über den üblichen Freundekreis hinaus.

Wieso brennst du die nicht?

Das ändert zwar nichts an der Tatsache, dass du dir die Rechte besorgen musst, und ich vermute, dass du nicht nur die [g=119]Gema[/g] Rechte brauchst, sondern auch die explizite Erlaubnis des Urhebers.
 
jayc schrieb:

Dürfen wir das jetzt im Werk für non-kommerzielle Zwecke auf [g=420]Cd[/g] pressen lassen?

Ich nehme Deine Musik und verschenke sie an den Rest der Welt.
Darf ich das?

Existiert eigentlich garkein Rechtsempfinden mehr, wenn es um Urheberrechte geht?

:x
 
Ich nehme Deine Musik und verschenke sie an den Rest der Welt.
Darf ich das?

Existiert eigentlich garkein Rechtsempfinden mehr, wenn es um Urheberrechte geht?
Da ist was dran!
Aber was ist, wenn ich DEINE Musik hernehme, und sie völlig unprofessionell nachspiele. Meinetwegen auf ner Blöckflöte ;)
Das ist schlimm, unschön, aber dennoch nicht völlig verboten.
Die Frage ist nur, wer das dann eigentlich hören will! Gell?!

Greez!
 
Zur Veröffentlichung brauchst Du immer die Zustimmung des Urhebers bzw. dessen Vertreters. Das gilt bei lierarischen Texten auch für die Aufführungsrechte. Im Falle von Max Frisch ist das der Suhrkamp Verlag in Frankfurt.
 
eignetlich müsste suhrkamp ja daran interessiert sein.... ist doch was schönes, dass ein literarischer text interpretiert wird.

heisst dass theoretisch, dass man sogar in einer schule bei einer Theateraufführung das geklärt werden müsste?


jc

p.s.: wenn ich vivaldi nachspiele muss ich das ja auch keinem melden.... auflage war so 50 stk angedacht um sie an freunde zu verschenken.....

na ja.. wenn wir sowohl suhrkamp als auch [g=119]gema[/g] klären müssen.. dann wird das glaub ich zu viel stress..... schade eignetlich

was würde man denn bei [g=119]Gema[/g] zahlen? + - gesetz des falles das suhrkamp ein ok geben würde?
 
Ja, auch bei Theateraufführungen in der Schule, müssen die Rechte erworben werden, und das kann schon was kosten.

Bei Vivaldi sieht die Sache anders aus. Nachspielen kannst du soviel du lustig bist, weil die Urheberrechte erloschen sind. (70 Jahre nach Tod des /der Urheber, verbessert mich wenn falsch.)Du dürfest aber auch nich Noten nehmen, die kopieren, oder abschreiben und kostenlos/komerziell vertreiben.

Wieso glaubst du hat der Suhrkamp Verlag ein Interesse daran, dass irgendwelche Leute ein bereits produziertes Hörspiel amateurhaft nachspielen und kostenlos vertreiben? Erklär mal...

50 Stück sind auch keine Pressauflage, die kannste zu Hause brennen...
 

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