Rechte an Noten und Play-Along Instrumental

  • Ersteller ModulationMatrix
  • Erstellt am
ModulationMatrix

ModulationMatrix

Registriert
10.09.13
Beiträge
16.827
Reaktionen
8.854
Punkte
43.921
Moin moin,

Darf ich selbst eine Transkription eines Songs erstellen und (kommerziell oder nicht-kommerziell) verbreiten?
Fallen dafür GEMA- oder andere Gebühren an? Ist die Erlaubnis des Komponisten notwendig?

Und wie sieht es mit Playalong-Instrumentals aus, also quasi ein Cover bei dem die Gesangsstimme und evtl weitere Instrumente fehlen, darf ich sowas selbst erstellen und verbreiten? Muss ich die Erlaubnis des Komponisten/Rechteinhabers einholen?

Danke schonmal!
 
Darf ich selbst eine Transkription eines Songs erstellen und (kommerziell oder nicht-kommerziell) verbreiten?
Ja, wenn du die entsprechende Lizensierung / Genehmigung dafür hast, oder selber der Urheber bzw. Rechteinhaber (Verleger z.B.) bist.



Fallen dafür GEMA- oder andere Gebühren an?
Ja, wenn du nicht selber der Urheber bist auf jeden Fall.



Ist die Erlaubnis des Komponisten notwendig?
Ja, wenn du selber nicht der Komponist bist.


Und wie sieht es mit Playalong-Instrumentals aus, also quasi ein Cover bei dem die Gesangsstimme und evtl weitere Instrumente fehlen, darf ich sowas selbst erstellen und verbreiten?
Ja, wenn du die entsprechende Lizensierung dafür hast, oder selber der Urheber bzw. Rechteinhaber (Verleger z.B.) bist.


Muss ich die Erlaubnis des Komponisten/Rechteinhabers einholen?
Ja, selbstverständlich, wenn du selber nicht Urheber oder Rechteinhaber bist.


Die genauen Auskünfte über Abwicklungen, Vorgehensweisen, Lizensierungen, usw. bekommt man - wie allgemein bekannt ist - direkt auch als Auskünfte bei der GEMA, denn genau diese ist für diese Dinge zuständig und die darf man dazu folglich auch kontaktieren (anscheiben / anrufen / pp.).
 
Für die Transkription eines Songs fallen keine GEMA Gebühren an (sie ist auch nicht zuständig), allerdings braucht man die Erlaubnis des Rechteinhabers (meistens der Verlag).
Playalongs sind keine Cover, sondern Bearbeitungen, für die Du eine Erlaubnis brauchst (meistens vom Verlag). In den meisten Fällen lassen sich Verlage das vergüten.
 
Ich vermute, Du möchtest implizieren, ich hätte nicht alles gelesen. Es sei Dir versichert, dass ich das habe und der zitierte Satz von mir stimmt meinen Meinung auch dann (und macht auch eigentlich nur dann Sinn), weil transkribieren ohne zu veröffentlichen darf man sowieso.
Werde doch ein wenig konkreter, falls Du etwas kritisieren möchtest oder glaubst, etwas stimme nicht.
 
Das wär natürlich jetzt ein wichtiger Unterschied. Wenn aber tatsächlich für Noten wie für Playback die GEMA zuständig ist werde ich da man anfragen
 
Also ich hab der GEMA ne Email geschrieben (telefonisch war leider 10 Minuten Warteschleife für die Abteilung angekündigt), die Antwort war dass ich mich direkt an die Rechteinhaber wenden solle, also EMI, Universal, Kobalt, Rondor, Imagem, etc.pp.

Vllt haben sie dort meine Frage falsch verstanden, denn das verbreiten eines Playalong-Playbacks auf Tonträger bzw per Internet müsste doch eigentlich in die Zuständigkeit der GEMA fallen oder?
 
Äh, wenn ich EMI google komme ich zu Universal. Wenn ich dort in die FAQ schaue ob ich ein Cover erstellen darf steht dort, ich solle bei der GEMA anfragen welcher Musikverlag zuständig ist. Bin in einer Endlosschleife :eek: Universal ist doch ein Verlag?
 
Vllt haben sie dort meine Frage falsch verstanden, denn das verbreiten eines Playalong-Playbacks auf Tonträger bzw per Internet müsste doch eigentlich in die Zuständigkeit der GEMA fallen oder?

Ne, die haben Dein Anliegen nicht falsch verstanden. Die GEMA kümmert sich nicht um die Vermarktung von Songs oder die Vertragsgestaltung mit Rechteinhabern. Die GEMA verteil nur Gelder, die sie einsammelt, an die bei Ihr gemeldeten Rechteinhaber von Songs.

Universal ist das Label. Das kümmert sich eher um Vertrieb und Marketing. Die Verlage haben den Vertrag mit dem Künstler und haben dann eventuell Verträge mit Labels wg. Vertrieb und Marketing. Der Verlag (oder Urheber selbst) meldet den Song bei der GEMA, falls Du also nicht herausfinden kannst, wer der Verlag ist, kann Dir die GEMA bestimmt helfen. Aber ich mache Dir wenig Hoffnung, dass die Dir die Rechte zu einem vernünftigen Preis einräumen.
 
ich solle bei der GEMA anfragen welcher Musikverlag zuständig ist.
Und den kannst du über die Suchmaske bei der GEMA ~> https://online.gema.de/werke/search.faces herausfinden.

Einfach die dortigen Suchparameter einstellen - Titel eingeben - Urheber angeben und dann darauf achten, dass die nach der ausgeführten Suche angezeigte Werkenummer hinten am Ende mit -001 endet, denn das ist in der Regel das Ursprungswerk.
Dann in den angezeigten Angaben bei Originalverlag (wenn in rot angezeigt) auf diese Bezeichnung klicken und es geht ein Fenster auf wo die Kontaktdaten angezeigt werden.

Im Übrigen wird die GEMA auch nur die Lizenzkostenhöhe nennen, welche in deren aktuellen Tarifen festgelegt ist und die auch ein Verlag dir nicht anders nennen wird, denn der ist ebenfalls an die GEMA-Tarife gebunden, wenn der Titel, der Urheber des Original, der Verlag in der GEMA-Datenbank registriert oder über Gegenseitigkeitsverträgen mit einer anderen Verwertungsgesellschaften gebunden sind.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben