M
McCoy
- Registriert
- 15.04.07
- Beiträge
- 781
- Reaktionen
- 211
- Punkte
- 2.438
Unter dem Az.: I ZB 80/11 hat der BGH am bereits 19. April 2012 einen Beschluss erlassen, welcher es jedem Inhaber von Urheberrechten bei Verletzung seiner Rechte zubilligt eine Providerauskunft bezüglich der Identifikation der Quelle des Rechteverletzers zu erlangen, auch ohne dass für diese Rechteverletzung erst ein gewerbliches Ausmass zugrunde liegen muss.
Damit wurde die Rechtedurchsetzung für die Urheber bzw. deren Rechtevertreter wesentlich vereinfacht und gestärkt.
Quellen:
(Artikel - Bericht)
~> http://www.sozialticker.com/bundesg...tzer-von-ip-adressen_20120810.html#more-20722
und
(Beschluss im Volltext - PDF)
~> http://dejure.org/dienste/internet2...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=61281&pos=0&anz=1
Damit wurde die Rechtedurchsetzung für die Urheber bzw. deren Rechtevertreter wesentlich vereinfacht und gestärkt.
Quellen:
(Artikel - Bericht)
~> http://www.sozialticker.com/bundesg...tzer-von-ip-adressen_20120810.html#more-20722
und
(Beschluss im Volltext - PDF)
~> http://dejure.org/dienste/internet2...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=61281&pos=0&anz=1