H
hurz25
- Registriert
- 03.12.06
- Beiträge
- 2
- Reaktionen
- 0
- Punkte
- 3
Servus,
ich bin freiberuflicher Musiker und Mitglied einer professionellen Coverband (ca. 100 Termine/Jahr). Wir haben einen Live-Mitschnitt gemacht und wollen nun eine [g=420]CD[/g] pressen lassen, die dann bei den Auftritten sowie im Online-Shop verkauft werden soll. Es werden so ca. 1000 [g=420]CD[/g]'s pro Jahr verkauft werden, 15 Euro das Stück. Es sind ausschließlich Cover-Versionen darauf.
Es geht jetzt nicht um [g=119]GEMA[/g], sondern um die band-interne Aufteilung des Gewinns, Stichwort "Leistungsschutzrecht".
Frage: welchen Anspruch haben die Musiker auf Geld aus dem [g=420]CD[/g]-Verkauf?
Es sind sechs Musiker. Der Manager der Band ist selbst auch Mitglied. Er behauptet, die Erlöse aus dem [g=420]CD[/g]-Verkauf stünden ihm ganz alleine zu, da er ja auch die Kosten für die [g=420]CD[/g]-Pressung bezahlt habe und uns für den Live-Auftritt, bei dem die Aufnahme gemacht wurde, eine Gage gezahlt hätte. In unseren Verträgen steht aber nichts drin, daß wir unsere Verwertungsrechte abgetreten hätten.
Meiner Meinung nach hat jeder "ausübende Künstler" ein Leistungsschutzrecht an seiner Darbietung. Also müssen doch die Einnahmen unter den beteiligten Musikern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, oder?
Was passiert, wenn ein Musiker aus der Band ausscheidet?
Vielen Dank.
ich bin freiberuflicher Musiker und Mitglied einer professionellen Coverband (ca. 100 Termine/Jahr). Wir haben einen Live-Mitschnitt gemacht und wollen nun eine [g=420]CD[/g] pressen lassen, die dann bei den Auftritten sowie im Online-Shop verkauft werden soll. Es werden so ca. 1000 [g=420]CD[/g]'s pro Jahr verkauft werden, 15 Euro das Stück. Es sind ausschließlich Cover-Versionen darauf.
Es geht jetzt nicht um [g=119]GEMA[/g], sondern um die band-interne Aufteilung des Gewinns, Stichwort "Leistungsschutzrecht".
Frage: welchen Anspruch haben die Musiker auf Geld aus dem [g=420]CD[/g]-Verkauf?
Es sind sechs Musiker. Der Manager der Band ist selbst auch Mitglied. Er behauptet, die Erlöse aus dem [g=420]CD[/g]-Verkauf stünden ihm ganz alleine zu, da er ja auch die Kosten für die [g=420]CD[/g]-Pressung bezahlt habe und uns für den Live-Auftritt, bei dem die Aufnahme gemacht wurde, eine Gage gezahlt hätte. In unseren Verträgen steht aber nichts drin, daß wir unsere Verwertungsrechte abgetreten hätten.
Meiner Meinung nach hat jeder "ausübende Künstler" ein Leistungsschutzrecht an seiner Darbietung. Also müssen doch die Einnahmen unter den beteiligten Musikern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, oder?
Was passiert, wenn ein Musiker aus der Band ausscheidet?
Vielen Dank.