Produktion mit Hardwaresynth, Synth wird verkauft, darf die Produktion noch veröffentlicht werden???

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Guest
Mal ein rechtliche Frage:

Wenn ich mit einem bestimmten Hardware Synth eine Produktion gemacht habe und den Synth später verkaufe, weil ich Geld brauche oder mir etwas anders kaufen will/muss, darf ich dann die Produktion dann später noch veröffentlichen, weil der Synth mit dem das gemacht wurde, ja dann schon weg ist?

Oder muss ich den Snyth behalten mit dem die Musik gemacht worden ist???


Ich spiele darauf an, weil es ja bei Sample CDs so ist, dass man immer die CDs besitzen muss, mit denen man was produziert hat, nun frag ich mich ob das auch für Synthesizer gilt, weil eigentlich müssten da doch die gleichen Gesetze gelten, oder?

Liebe Grüße

Schmatzekater
 
Hi Schmatzekater.

Das wäre doch sehr seltsam, wenn man sein Equipment für immer und ewig behalten müsste und NIE verkaufen dürfte. :-o

Ne. Bei CD's kann ichs noch nachvollziehen da die ja leicht zu kopieren sind.

Gruß, Mike
 
Ist das rechtlich wirklich so geregelt? Mal ganz abgesehen davon, dass das Beispiel mit dem Hardwaresynth beweist, wie blödsinnig eine solche Regelung wäre - damit sind Musiker, die Sampling CDs verwenden ja dazu verdammt, mächtig auf ihre legal erworbenen Sampling CDs aufzupassen.

Und was passiert eigentlich, wenn man einen Song auf dem Rechner eines Freundes produziert, der andere Sounds als man selber installiert hat? Muss man die CDs dann kaufen, bevor man die Produktion veröffentlichen darf?

Es ist ja legal, sich die Gitarre von einem Freund zu borgen, um damit ein Stück einzuspielen. Ich verstehe auch, warum es nicht legal ist, sich die Sampling-CD von einem Freund zu borgen, um die Samples auf dem eigenen Rechner zu installieren. Aber was soll daran illegal sein, mit einem Midifile zu einem Freund zu gehen, der z.B. ein E-Piano-[g=89]VSTi[/g] besitzt, um das Ergebnis (als .wav auf CD gebrannt) später in einem eigenen Song zu verwenden? Ich klaue ja nicht die Software, ich borge mir nur ein Instrument von einem Freund.

Es ist ja auch nicht verboten, zu einem Freund zu gehen, wenn man keinen Computer hat, um einen Brief mit MS Word auf seinem Rechner zu tippen.

Was mir gerade einfällt: Das kann rechtlich gar nicht stimmen. Ansonsten wäre es ja unmöglich, ein Studio anzumieten, um die eigenen [g=32]Midi[/g]-Files mit den dort vorhandenen Sample-Libraries aufzupeppen. Und das ist ja nun wirklich übliches Tagesgeschäft.
 
Hi.
Also mir wär's neu, dass man auch die Sample-CDs behalten muss, wie auch immer.

Wie viele Loops hat nicht jeder schon mal "geliehen" bekommen und sie verwendet....alles "illegal"?!

Urheberrecht hin oder her: alter Schwede, wo soll's da hinführen ?! ;-)
 
na ja, zumindest muss man die cds deren sound man in ner produktion nutzt gekauft haben.

aber was ist, wenn die verloren gehen, kaputt gehen, geklaut werden und man hat die nicht versichern lassen?

das hieße, amn müsste also mindestens den kaufbeleg haben!

aber dann könnte man sich ja von sonstwo her kaufbelege holen und dann damit die leute austricksen.

also bräuchte man kaufbelege, müsste sich bei der herstellerfirma als besitzer registrieren lassen und dann muss man die original cds noch versichern lassen.

weil wenn die original cds aufeinmal weg sind, kann es ja auch sein, dass man verdächtigt wird, die cds illegal verliehen, verkauft zu haben und dann trotzdem noch die samples zu nutzen!

alles reichlich verwirrend! scheiß drauf! ;-)

Der Schmatzekater
 
Hi,

wenn man eine Sample-CD im Laden kauft, erhält man in aller Regel die Lizenz mit den Samples zu arbeiten und sie in eigenen Produktionen zu verwenden. Darüber hinaus erwirbt man das Eigentum an der kompilierten Software (auf dem Datenträger).

Ich weiß nicht genau, wie das mit den Lizenzen aussieht, bin mir aber ziemlich sicher, dass nur der Eigentümer die Lizenz hat, die Samples zu verwenden (Leihe oder Miete ist glaube ich meist nicht gestattet).

Die große Frage ist also: Wann muss man das Lizenzrecht haben? Sicherlich wenn man mit den Samples an sich arbeitet.

Ob man aber 20 Jahre nachdem man mit den Samples das letzte mal arbeitete immer noch das Lizenzrecht benötigt, wenn man noch eine der alten selbstproduzierten CDs verkaufen will, halte ich für höchst fragwürdig, schließlich wird durch das Lizenzrecht nur das Sample an sich, nicht jedoch die damit produzierte Musik geschützt.

Die Frage ist nur: Wo fängt die Bearbeitung des Samples an und wo hört sie auf (beim Mixdown?)

Allerdings ist das wohl kaum relevant für die Praxis, da dir kaum jemand nachweisen können wird, ob du zur Zeit der Verwendung des Samples die Nutzungsrechte hattest.

Gruß
 

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