das Ganze geht schon fast in den rechtsphilosophischen Bereich hinein.
Es geht um Moral und Recht. Und natürlich um Interessen.
Moral ist das, was in der Gesellschaft als recht und billig angesehen wird.
Ethik ist das, was als recht und billig angesehen werden sollte.
Recht ist das, was der Gesetzgeber als recht und billig definiert. Daran muss man sich halten, jedenfalls in einem Rechtsstaat.
Und Lobbyisten vertreten die Interessen einiger weniger, die versuchen, das Recht zugunsten der Interessen Weniger umzuformen, sodass dann alle sich an das halten müssen, was im Interesse der Wenigen ist.
Wenn in einer eigentlich Demoratie genannten Staatsform es einige Wenige schaffen, das Recht zu ihren Gunsten zu beeinflussen, dann geht das Ganze schon etwas in Richtung Herrschaft Weniger, der Oligarchie. Wenn die Wenigen es schaffen, etwas als Recht durchzusetzen, was allgemeinen Moralvorstellungen widerspricht, oder umgekehrt, etwas als Unrecht definieren zu lassen, was von der allgemeinen Moral als recht und billig empfunden wird, dann geht das Ganze schon deutlicher in Richtung Oligarchie.
Wenn nach ethischen Maßstäben die allgemeine Moral gutzuheißen und die Recht gewordene Vorstellung der Wenigen nicht gutzuheißen ist, dann ist so etwas für die Demokratie Gift.
Das Problem hier ist, dass hier nicht eindeutig schwarzweiß gemalt werden kann. Die massive Missachtung von geistigem Eigentum ist nach meiner persönlichen Meinung einem Verfall der Moral oder einer Amoral (nicht vorhandenen Moral) zu verdanken. Andererseits ist es moralisch und auch ethisch höchst bedenklich, durch die Einführung bestimmter gesetzlicher Normen gängige Verhaltensweisen plötzlich als strafbare Handlungen zu definieren. Das ist hier nicht ganz so krass, weil eine Umgehung eines Kopierschutzes bei anderen Produkten als Musik-CDs/DVDs rechtlich noch nie gutgeheißen worden war, aber da die Allgemeinheit die Anfertigung von Privatkopien (Auch: Sicherheitskopien) als ihr gutes Recht ansieht, kann sie die früher nicht vorhandene und nun immer mehr zunehmende Einschränkung bei der Anfertigung von Musik-Privatkopien und die Einordnung als strafbares Handeln kaum akzeptieren.
Kritik am Gesetzgeber ist dennoch gerechtfertigt: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip kommt im öffentlichen Recht bis hin zu Verfassungsnormen zur Anwendung. Der Gesetzgeber hat z.B. bei Diebstahl abgestuft: Diebstahl geringwertiger Sachen, Diebstahl, Bandendiebstahl. fahrlässige Körperverletzung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge. Der französische Gesetzgeber hat das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt. Der deutsche Gesetzgeber hingegen wirft den gerade strafmündig gewordenen Schüler offenbar zusammen mit der gewerbsmäßig agierenden Bande in einen Topf. Das ist handwerkliche Schlamperei und verdient gehörig Schelte.
Dann muss auch und gerade der Gesetzgeber die Grundrechte der Bürger achten und berücksichtigen. Durch den Auskunftsanspruch massiv kastriert ist der privatrechtliche Datenschutz und damit das Recht jedes Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung und damit das nach Art. 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht, das zugegebenermaßen der Lückenfüller der Grundrechte und das schwächste Grundrecht überhaupt ist. Betroffen ist m.E. aber auch das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis (Art. 10). Es ist in der letzten Zeit immer schicker geworden, dass bestimmte Interessengruppen unter Hinweis auf Terrorismusabwehr, Niedergang der MI usw. stetig an den in Jahrhunderten langsam erstrittenen Grundrechten knabbern und diese langsam, aber stetig nun immer mehr eingeschränkt werden. Oder der Bürger wird langsam immer gläserner. So ist es auch mit dem neu geschaffenen privatrechtlichen Auskunftsanspruch. Ich halte eine solche Entwicklung für bedenklich, da sie nicht einfach umzukehren ist. Was jetzt an Einschränkungen Gesetz wird, das wird nicht einfach in Zukunft zurückgenommen.
Dann sollte man sich fragen: Was bezweckt das UrhG, und wem wird die Änderung in Zukunft tatsächlich nützen? Letzteres wird sich noch herausstellen.
Gruß Rainer