Plattenvertrag - Zwei rechtliche Fragen zur Endabrechnung. Kennt sich jemand aus?

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ErichF

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Liebe Gemeinde,

Die Endabrechnung des Labels zu meiner Platte bereitet mir Schwierigkeiten. Kennt sich jemand mit sowas aus?

1. Es gibt einen 60/40-Split der Einnahmen nach Recoupment der Ausgaben. Wenn die Plattenfirma 300 Platten zum Selbstkosten-
preis an die Band verkauft, müsste der Erlös durch diesen Verkauf auch in die Einnahmen der Abrechnung, oder? (Denn die Band hat ja schließlich auch die Herstellung dieser Platten quasi mitfinanziert, indem Ausgaben und Einnahmen miteinander verrechnet werden und die Band nur am Netto beteiligt wird.

2. Der Vertrag (die Auswertungszeit der Aufnahmen) ist schon vor einem halbem Jahr abgelaufen und die Rechte laut Vertrag damit wieder an die Band zurückgeflossen. Die Platte hätte also seit dem Zeitpunkt nicht mehr weiterverkauft werden dürfen. Was passiert jetzt mit den Einnahmen ab dem Vertragsende. Hat die Band den alleinigen Anspruch auf die seitdem geflossenen Einnahmen durch Plattenverkäufe? Oder ist quasi die Band "selbst dran schuld", weil sie nicht rechtzeitig gemahnt und den Vertrieb gestoppt hat?

Vielen Dank!
 
Was steht im Vertrag?
 
Die Fragen sind sehr spezifisch und sollten mit einem (mandatierten) Anwalt geklärt werden.
 
Im Vertrag steht nur (gekürzt):
1) Band wird mit 40% beteiligt am Netto. Netto = Alle Einnahmen durch die kommerzielle Auswertung der Masterrechte (z.B. CD-Verkäufe)
abzüglich Kosten (Herstellung etc.).
zu 2) Vertragslaufzeit / Auswertungszeit beträgt 10 Jahre. Vertragsverlängerung nur mit Zustimmung von Band.
 
Naja, wenn das vertraglich genau so geregelt ist, dann hat die Band meiner Ansicht nach die Rechte automatisch nach Ablauf der Zeit und das Label unberechtigt die Platten ab dem Zeitpunkt verkauft. Da müsst ihr eigentlich nichts mehr tun, weil es sich nach dem konkreten Vertragsinhalt richtet (#Privatautonomie) (unverbindliche Einschätung)
 
Anwalt mieten und über diesen Vergleich mit der Plattenfirma/Vertrieb anstreben.
Vorausgesetzt, die Verkäufe liegen im nennenswerten Bereich, so dass über Beträge ab oberer 4stelliger Bereich verhandelt werden kann.
 
1. Warum? Selbstkostenpreis wäre für mich Abgabe zum Herstellungspreis. Warum sollen die in die Einnahmen der Abrechnung? Ihr habt ja den "Wert".

2. Das sollte im Vertrag stehen.

Um wieviel geht es denn? Wenn da ein Gesamtvolumen von 1.000 Stück steht, lohnt es sich kaum, da einen Anwalt einzuschalten.
 

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