Plattenvertrag verstehen

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disaster12

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Hi zusammen,

ich habe kürzlich ein paar Demos rumgeschickt und auch ein paar positive Antworten von kleineren Labels erhalten. Es handelt sich dabei um 2 Tracks im elektronischen Bereich (Techhouse). Jetzt wurde mir ein Vertrag zugeschickt, und ich bin etwas skeptisch. Hier ein Auszug:
E .Assignment of exclusive rights by artist.

During the duration of the following Agreement all material produced and released, Artist shall assign to the company all of his/her rights, title, and interest in and following the property, for distribution and commercial exploitation in (PLACE)

1.The songs,

2.Title of the Recording

3.Artist’s performance of the songs sustained in the Recording.

F.License for use of name and image

Upon the timely occurrence and performance of all material events and obligations required to produce and/or promote the Recording, Artist shall grant to the Company the exclusive license to use the name “XXXX” (Artist name/stage name), and the Artist’s Photographic image,in promotion and distribution of the Recording.

Und aus dem Anfang des Vertrags, wo die Definitionen von Artist, Company etc. stehen:

d.Company and Artist wish to enter into this agreement to provide for the promotion and distribution of recording.

Im allgemeinen ist es ja üblich im elektronischen Bereich, dass man häufig Releases auf vielen Labels hat, d.h. sich nicht unbedingt längerfristig fest an eines bindet. Und bei obigem Ausschnitt bin ich mir da nicht sicher: Gebe ich dem Label nur die Rechte, dass es meinen Namen und Photos für das eine Release nutzen kann, oder verpflichte ich mich damit, dass ich während der Vertragslaufzeit unter diesem Namen nur bei diesem Label veröffentlichen kann.

Wäre nett, wenn mir da jemand helfen kann, danke :)
 
Aus



und

Artist shall assign to the company all of his/her rights, title, and interest in and following the property


kann man herauslesen, dass dem wohl so ist. Du darfst anscheinend nur noch auf diesem Label veröffentlichen.

Wenn du dir nicht sicher bist solltest du vllt. direkt nochmal beim Label nachfragen.
 
Gebe ich dem Label nur die Rechte, dass es meinen Namen und Photos für das eine Release nutzen kann, oder verpflichte ich mich damit, dass ich während der Vertragslaufzeit unter diesem Namen nur bei diesem Label veröffentlichen kann.
Ich würde sagen, Letzteres ...
 
Aus



und

Artist shall assign to the company all of his/her rights, title, and interest in and following the property


kann man herauslesen, dass dem wohl so ist. Du darfst anscheinend nur noch auf diesem Label veröffentlichen.

Das kann man daraus nullstens lesen, nur ob der/die songs exclusiv bei dem label sind oder non-exlusive. ;-)

Die Frage ist ganz einfach zu klären.
Ist es ein Bandübernahmevertag oder ein Musiker/Produzentenvertag?

Ersteres ist nur für ein Release, letzteres für den Artist .
 
Die Frage ist ganz einfach zu klären.
Ist es ein Bandübernahmevertag oder ein Musiker/Produzentenvertag?

Ersteres ist nur für ein Release, letzteres für den Artist .
auch ein Bandübernahmenvertrag kann Exklusivität während der Laufzeit festlegen. Eher üblich als unüblich ...
 
Lass Dir den Vertrag auf DEUTSCH geben, dann gibt es keine Missverständnisse!
 
Vertrag auf deutsch wird wohl eher nix, da es ein kanadisches Label ist. Nachfragen werde ich so oder so, aber bei sowas halte ich es für gute eine zweite Meinung zu haben :)

@Sampa: Es wird aber immer von den exclusive rights of the recording gesprochen. Das hört sich so an, als wäre es nur die eine
 
Was mir jetzt vor allem unklar ist, ist "duration" - der Begriff sollte geklärt sein.

Ist das 1 Jahr, oder 10 Jahre, die Veröffentlichung von 1, oder von 5 Alben?
 
Was mir jetzt vor allem unklar ist, ist "duration" - der Begriff sollte geklärt sein.

Ist das 1 Jahr, oder 10 Jahre, die Veröffentlichung von 1, oder von 5 Alben?
Ich hab' das so verstanden, dass das nur ein kleiner Teil des Vertrags ist. Wenn nicht, würde ziemlich viel fehlen ...
 
da es ein kanadisches Label ist.
kannst ja auch einfach mal angeben um welches label es sich handelt, evtl hat jemand erfahrung damit.

und verrate mir/uns doch eins: warum hältsts du bezüglich des vertrages nicht mit dem label selbst rücksprache!?
 
Ich weiß dass o.g. nur ein Auszug ist - aber genau dieser Punkt "Duration" könnte für Frust sorgen.

...ich glaube wegen solcher Details hat sich Prince und auch Puff Daddy mehrfach umbenennen müssen.
 
Ich weiß dass o.g. nur ein Auszug ist - aber genau dieser Punkt "Duration" könnte für Frust sorgen.

...ich glaube wegen solcher Details hat sich Prince und auch Puff Daddy mehrfach umbenennen müssen.
Keine Frage, das ist ein kritischer Punkt! Hier ist die Rede von nur 2 Titeln, da wäre ein Jahr schon zu lang.
 
Die Frage ist ganz einfach zu klären.
Ist es ein Bandübernahmevertag oder ein Musiker/Produzentenvertag?

Ersteres ist nur für ein Release, letzteres für den Artist .
auch ein Bandübernahmenvertrag kann Exklusivität während der Laufzeit festlegen. Eher üblich als unüblich ...

Klar, das auf jeden Fall.
Was ich meinte, das ein Bandübernahmevertrag aber auf jeden Fall die exclusivität am Künstler selber ausschließt.
 
E .Assignment of exclusive rights by artist.

During the duration of the following Agreement all material produced and released, Artist shall assign to the company all of his/her rights, title, and interest in and following the property, for distribution and commercial exploitation in (PLACE)
Das heißt übersetzt:
Anweisungen zur exklusiven Rechtevergabe durch den Künstler:

Während der Dauer der nachstehenden Vereinbarung hat der Künstler sämtliches Material der von ihm geschaffenen Titel zuerst dem Label anzubieten und bei Interesse des Labels an der Werkübernahme die zugehörigen Rechte für die kommerzielle Verwertung wie auch Nutzung dem vertragsschliessenden Label zu übertragen.




Diese Formulierung ist eine gängige Gestaltung in nationalen wie auch internationalen Verträgen mit Exklusivrechten für beide Vertragsparteien, welche besagt, dass der Künstler grundsätzlich erst einmal jedes Werk das er selber geschaffen hat dem vertragsschliessenden Label für eine Übernahme anzubieten hat und erst nach Ablehnung des Labels das abgelehnte Werk dann jemand anderem anbieten und übertragen darf.
 
Klar, das auf jeden Fall.
Was ich meinte, das ein Bandübernahmevertrag aber auf jeden Fall die exclusivität am Künstler selber ausschließt.
Sorry, wenn ich da nochmal reingrätsche - bei einem Bandübernahmevertrag wird grundsätzlich die Exklusivität der betroffenen Titel während der Laufzeit des Vertrages vereinbart. So weit, so einig.

Häufig wird aber auch in Bandübernahmeverträgen die Exklusivität des Künstlers vereinbart. Die meisten Label mögen es nicht, wenn du einen weiteren Vertrag mit einem anderen Label schließt, während deren Promo läuft und deine Unterstützung gefragt ist.

Bei zwei Titeln muss man auch da natürlich nach dem Sinn fragen, aber das ist abhängig auch von der Laufzeit.
 
Klar, das auf jeden Fall.
Was ich meinte, das ein Bandübernahmevertrag aber auf jeden Fall die exclusivität am Künstler selber ausschließt.
Sorry, wenn ich da nochmal reingrätsche - bei einem Bandübernahmevertrag wird grundsätzlich die Exklusivität der betroffenen Titel während der Laufzeit des Vertrages vereinbart. So weit, so einig.

Häufig wird aber auch in Bandübernahmeverträgen die Exklusivität des Künstlers vereinbart. Die meisten Label mögen es nicht, wenn du einen weiteren Vertrag mit einem anderen Label schließt, während deren Promo läuft und deine Unterstützung gefragt ist.

Bei zwei Titeln muss man auch da natürlich nach dem Sinn fragen, aber das ist abhängig auch von der Laufzeit.

Hey,

Laut meiner Quelle für Verträge (http://www.luebeckonline.com/) schließt ein Bandübernahmevertrag die Exclusivrechte am Künstler aus. Dafür gibt es einen Künstlervertrag.

Zitat:
Bandübernahmevertrag
Beim Bandübernahmevertrag (...) verpflichtet sich die Plattenfirma zur Veröffentlichung von einem oder mehreren Tonträgern eines Künstlers über einen gewissen Zeitraum ...

Künstlervertrag
Mit einem Künstlervertrag binden Labels und/oder Tonträgerproduzenten Interpreten für eine bestimmte Zeit (ein bestimmte Anzahl von Produktionen) Künstler an sich. Über einseitige Optionen können die Labels / Tonträgerproduzenten die Laufzeit (bei Erfolg) verlängern. Dabei gehen die Labels/Tonträgerproduzenten lediglich eine durch zahlreiche Klauseln stark eingeschränkte Verpflichtung zur Veröffentlichung ein.

Grüße
 
Klar, das auf jeden Fall.
Was ich meinte, das ein Bandübernahmevertrag aber auf jeden Fall die exclusivität am Künstler selber ausschließt.
Sorry, wenn ich da nochmal reingrätsche - bei einem Bandübernahmevertrag wird grundsätzlich die Exklusivität der betroffenen Titel während der Laufzeit des Vertrages vereinbart. So weit, so einig.

Häufig wird aber auch in Bandübernahmeverträgen die Exklusivität des Künstlers vereinbart. Die meisten Label mögen es nicht, wenn du einen weiteren Vertrag mit einem anderen Label schließt, während deren Promo läuft und deine Unterstützung gefragt ist.

Bei zwei Titeln muss man auch da natürlich nach dem Sinn fragen, aber das ist abhängig auch von der Laufzeit.

Hey,

Laut meiner Quelle für Verträge (http://www.luebeckonline.com/) schließt ein Bandübernahmevertrag die Exclusivrechte am Künstler aus. Dafür gibt es einen Künstlervertrag.

Zitat:
Bandübernahmevertrag
Beim Bandübernahmevertrag (...) verpflichtet sich die Plattenfirma zur Veröffentlichung von einem oder mehreren Tonträgern eines Künstlers über einen gewissen Zeitraum ...

Künstlervertrag
Mit einem Künstlervertrag binden Labels und/oder Tonträgerproduzenten Interpreten für eine bestimmte Zeit (ein bestimmte Anzahl von Produktionen) Künstler an sich. Über einseitige Optionen können die Labels / Tonträgerproduzenten die Laufzeit (bei Erfolg) verlängern. Dabei gehen die Labels/Tonträgerproduzenten lediglich eine durch zahlreiche Klauseln stark eingeschränkte Verpflichtung zur Veröffentlichung ein.

EDIT:
Für genaue Infos müsste ich noch mal nachfragen, das kann ich tun wenn ich das nächste mal mit den Anwälten in Kontakt trete.

Grüße
 
Hey,

Laut meiner Quelle für Verträge (http://www.luebeckonline.com/) schließt ein Bandübernahmevertrag die Exclusivrechte am Künstler aus. Dafür gibt es einen Künstlervertrag.

Ich hab' das reingeschrieben, weil ich selbst schon für eine Band einen Bandübernahmevertrag unterschrieben habe, der dem Label Exklusivrechte an der Band über die Laufzeit des Vertrags eingeräumt hat. Das ist schon einige Jährchen her, war da schon Normalität und bei jedem der infrage kommenden Labels gleich. Dazu kam eine vom Label einseitig zu ziehende Option auf eine weitere Veröffentlichung, die natürlich eine weitere exklusive Bindung an das Label bedeutete.

Kein Schimmer, wie aktuell luebeckonline in dem Punkt ist, aber dass ein Bandübernahmevertrag automatisch bedeutet, dass man während der Vertragslaufzeit bei anderen Labels veröffentlichen darf, ist sicher falsch.

Der Unterschied zum Künstlervertrag liegt lediglich in der Tatsache, dass der Künstler/die Band beim Bandübernahmevertrag eine fertige Produktion abliefern muss. Was ansonsten vereinbart wird, ist Verhandlungssache. Wenn aber von seiten des Labels die Exklusivität des Künstler verlangt wird, lässt sich das selten verhandeln.
 
Ich hab' das reingeschrieben, weil ich selbst schon für eine Band einen Bandübernahmevertrag unterschrieben habe, der dem Label Exklusivrechte an der Band über die Laufzeit des Vertrags eingeräumt hat.
In diesem Fall war das dann ein Vertrag in denen die Bedingungen eines Bandübernahmevertrages (dieser Begriff steht für die Übernahme eines fertig produzierten damals sog. Masterbandes als Vertragsgegenstand , wie es früher vor dem digitalen Zeitalter noch üblich war) und eines Künstlerexklusivvertrages (hier sind die Künstler die "Band" / "Combo" / "Musikgruppe" dann mit sämtlichen von ihnen erbrachten Leistungen der Vertragsgegenstand) verknüpfend eingebracht worden.

Ein reiner Bandübernahmevertrag (der grundsätzlich nur für die fertigen Master [früher Masterbänder] des vertragsmäßig namentlich erfassten Titels / der Titel eines Albums steht) lässt jedenfalls KEINE Exklusicrechte am eigentlichen Künstler mit seinen persönlichen später noch erbrachten Leistungen / Werken zu und kann den Künstler daher auch nicht dahingehend einschränken, dass er alle späteren geschaffenen Titel beim selben vertragsschliessenden Label abliefern muss.


Erklärungen zu Vertragsarten hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/vertraege-im-musikbusiness_002583.html
 

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