Nur so nebenbei: Darf man eigentlich privat Hörproben online stellen...?

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Die Frage ist mir so eingefallen, weil J1 ja in Seinem Thread JohannesHeil_Sound...wie? zu einem/dem Label linkte, wo man Hörproben hatte. Dürfte man auch, wenn man so ne Frage hat und es keinen offiziellen Link gibt, auf seiner eigenen Homepage ein Soundfile haben, damit es - in diesem Falle - andere Musiker hören und die Frage beantworten können? Natürlich nicht den ganzen Track, nur die entscheidende Stelle? Ich bin nicht sicher, ich weiß, dass zB TVSendungen auch für ds kurze Anspielen eines Songs GEMA zahlen müssen, aber wie ist das im privaten Bereich...?
 
Soviel ich weiß ist das nicht erlaubt.
Solange jemand anderes die Rechte an dem Song bzw. dem Songausschnitt hat ist auch ein kurzes Anspielen des Stückes verboten.
Und privat ist das ganze ja dann auch nicht mehr, wenn der Ausschnitt über's Internet abrufbar ist.
Dem könntest du wenn dann mit einer Passwortabfrage vorbeugen, dessen Kennowrt du nur in deinem Privatbereich weitergibst, aber ob das rechtsgültig ist...?

Viele Grüße

Malte :-D
 
Und privat ist das ganze ja dann auch nicht mehr, wenn der Ausschnitt über's Internet abrufbar ist.
Das ist eben die Frage... Ich mein, es ist ja keine öffentliche Veranstaltung oder so, und ich werbe ja nicht dafür. Bei einer Fete zu Hause muss ich ja auch nix zahlen, und das, obwohl die hlabe Nachbarschaft mithören kann... :-D
 
Aber wenn du hier im Forum einen Link zu 'nem Songausschnitt setzt, dann ist das mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr privat, da ja jede x-beliebige Person nun auf den Song zugreifen kann.
D.h., dass auch Leute die du nicht privat kennst, Zugriff haben, und somit ist das öffentlich, was wiederum heißt, dass es verboten ist.


Viele Grüße

Malte 8-)
 
die sache ist aber,dass du damit andren die möglichkeit gibst es einfach aus dem netz zu ziehen. und den produzenten wird es sich nicht interssieren ob du nur ein beispiel geben willst. deswegen würde ich davon abraten auch wenn die chance relativ gering ist, dass du überhaupt erwischt wirst.
Dirk
 
Dirk_W schrieb:
die sache ist aber,dass du damit andren die möglichkeit gibst es einfach aus dem netz zu ziehen. und den produzenten wird es sich nicht interssieren ob du nur ein beispiel geben willst. deswegen würde ich davon abraten auch wenn die chance relativ gering ist, dass du überhaupt erwischt wirst.
Dirk
naja, bei 10-20 Sekunden von "aus dem Netz zu ziehen" zu sprechen... :-D

Würde man da ernsthaft mehr als ne Verwanrung bekommen? Würde eine Klage nicht evtl. sogar wegen Geringfügigkeit vom Gericht erst gar nicht zugelassen werden?

PS: ich hab noch nicht mal ne Homepage, war wie gesagt nur so Frage, die sich mir spontan stellte... ;-)
 
Dürfte man auch, wenn man so ne Frage hat und es keinen offiziellen Link gibt, auf seiner eigenen Homepage ein Soundfile haben, damit es - in diesem Falle - andere Musiker hören und die Frage beantworten können? Natürlich nicht den ganzen Track, nur die entscheidende Stelle?

Also ich glaube, in diesem Kontext bräuchtest du keine Angst zu haben... (wenn ich das richtig verstehe, also z.B. Frage: "Wie macht der Gitarrist das und das" oder "Wie krieg' ich einen so tighten Mix" und dann das entsprechende, wie gesagt kurze, Hörbeispiel, dann wär das ja nur gute Werbung)
 
Also, ich persönlich finde es affig, wegen 20 Sekunden jemanden zu verklagen - selbst, wenn der Ausschnitt in CD-Qualität vorliegen sollte. Und erst recht affig finde ich es, wenn jemand Probleme macht, weil man z. B. eine 1 Minute lange Hörprobe in 64 kbps online verfügbar macht. Wer wird sich denn damit schon zufrieden geben?

Gruß

Marty
 

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