netlabel gründung

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gatchan

gatchan

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hi!
vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen, also:

mal angenommen ich möchte ein electro netlabel eröffnen mit folgenden merkmalen:
- 100% non-profit, keine werbung
- veröffentlicht unter der creativ common license 2.0
- 100% [g=119]GEMA[/g]-frei

nun zu meinen fragen:

1. wie kann ich mich davor schützen das der künstler nicht doch unwissend irgendwo urheberrechte verletzt hat?

2. bin ich aus dem schneider falls ich ermahnt werde, ich jedoch eine erklärung des künstlers habe indem er mir versichtert keine urheberrechte verletzt zu haben?

3. bekomme ich als bereitsteller die strafe oder der künstler?

4. wie sieht das eigentlich mit den ganzen youtube videos aus....dort werden doch ständig urheberrechte verletzt und täglich kommen solche videos dazu.....ZB diese AMVs (animated music videos, indem musiktitel von künstlern mit bildmaterial aus filmen gemischt wird, quasi eine doppelte verletzung)

soviel dazu erstmal
gruß
gat
 
Moin.

nur zu 4.): Youtube wird in dieser Form (bislang) von der Industrie geduldet, sozusagen als 'Werbeplattform'. Die Plattenfirmen sehen Youtube wohl als Vehikel, die Leute mit ihren Produkten anzufüttern.

Man könnte also sagen: die dürfen das. Wie lange noch, ist ne andere Frage... Es gibt da immer mal wieder Diskussionen und natürlich auch die grundsätzlichen Bestrebungen der Industrie sowas eigentlich SELBST in die Hand zu nehmen (kriegen die aber sowieso nicht hin, genau wie den Onlinevertrieb von Musik...)

LG,

T.
 
Soweit ich weiß....

1. wie kann ich mich davor schützen das der künstler nicht doch unwissend irgendwo urheberrechte verletzt hat?

du musst dir vom Künstler die Garantie einholen, dass die Tracks frei von Rechten Dritter ist, also er muss sicher stellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.


2. bin ich aus dem schneider falls ich ermahnt werde, ich jedoch eine erklärung des künstlers habe indem er mir versichtert keine urheberrechte verletzt zu haben?

mit dieser Erklärung dürftest du nicht haftbar gemacht werden können.


3. bekomme ich als bereitsteller die strafe oder der künstler?

der Künstler würde im Clinch mit dem "Klagenden" sein. Aber natürlich wird es darauf hinauslaufen, dass du als Label die Musik offline nehmen musst.
 
danke für die antwort. das die musik dann runter muss is klar.

zu punkt 1..
weiss jemand ob es eine quelle mit rechtlich gut formulierten texten diesbezüglich gibt?
 
Also wenn ich z.b sowas schreiben würde:

Künstler.. darf nicht bei [g=119]GEMA[/g] und co sein.
(damit man da auf keine Fall ärger kriegt)
kein Urheberrechte verletzen etc..

bin ich ausm schnbeider und mit den Creative Commons kann ich die Musik der Künstler schützen, oder hab ich das falsch verstanden

wie ist des wenn der Künstler seine Werke noch aufm andren Netlabel veröffentlicht , hat mit mir ja eigentlich nix zu tun oder??

..hät ich dann alle "Gefahren-Lücken" geschlossen ?!?!

Greetz
fÄlix;)
 

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