Nachgespielte Stücke in Foren?

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Weiß jemand wie das rechtlich aussieht, wenn man irgendwelche Stücke nachspielt und diese dann als [g=114]MP3[/g] in Foren stellt um darüber zu diskutieren?

Zum Beispiel hatte ich mir schon mal überlegt, diverse bekannte Film-Scores (Soundtracks) teilweise nachzuspielen, teilweise auch abzuändern und diese dann in Foren zu stellen um mit anderen Leuten darüber zu sprechen.

Wie sieht das rechtlich aus? Erlaubt oder Verboten?

Ich meine schliesslich poste ich damit ja kein Originalwerk, sondern nur etwas, das halt ähnlich dem Originalwerk klingt.

Gruß,
Organix
 
Ich sag mal legal. Und falls nicht, dann ist es Grauzone. In Musikerforen ist es jedenfalls normal, und beschwert hat sich meines Wissens nach auch noch keiner (es sei denn man lädt die Datei auf myownmusic.de und co. hoch).
 
ich sag illegal. denn das urheberrecht schützt die komposition, dh., auch in allen interpretationen. es stimmt zwar, dass es gerade in jazzkreisen usus ist, darüber großzügig hinweg zu sehen, aber wenn du es legal machen möchtest, müsstest du vorher die entsprechenden rechte-inhaber (i.d. regel musikverlage) um erlaubnis bitten.
 
soweit ich weiß: wenn du das stück nicht veränderst musst du keine genehmigung einholen, sobald du aber das stück merklich verfremdest, ist es erforderlich die rechte dafür einzuholen. bitte korrigiert mich, sollte das nicht stimmen.

lg
flox
 
hi,

was organix da vorhat, ist eine Bearbeitung. Die ist lizenzpflichtig. Rechtlich gibt es keinen Unterschied, ob so etwas auf ner CD oder in einem Musikerforum veröffentlicht werden soll, und sei es nur zum Diskutieren. Es kann sich ja schließlihc jeder bedienen und saugen. Eine nicht lizensierte Bearbeitung ins Netz stellen ist rechtswidrig.

Ich persönlich finde das schon schade, denn es hemmt den kreativen Gedankenaustausch. In tatsächlicher Hinsicht wüsste ich allerdings nicht, dass sich darüber schon mal jemand beschwert hätte.

Gruß Rainer
 
Danke Leute für die Antworten.

EarlGrey hat es auch genau auf den Punkt gebracht, es ist wirklich schade.
Gerade in dem Genre wo ich musikalisch unterwegs bin (Film-Scores, Soundtracks) wäre es manchmal nützlich, wenn man beispielsweise ein Stück von Hans Zimmer nachspielen könnte, in ein Forum stellen und mit den anderen dann darüber diskutieren, wie man es noch realistischer, originalgetreuer hinbekommt.

Aber eine Frage hätte ich da noch. Brauche ich die Erlaubnis des Verlags/Labels/Filmgesellschaft oder die des Composers? Würde es beispielsweise ausreichen, wenn ich mir von Hans Zimmer die Erlaubnis für sowas einhole und wäre der Weg über EMail für sowas ausreichend?
Natürlich einfach mal ungeachtet dessen, dass ich sehr warscheinlich keine Antwort bekommen würde, aber rein theoretisch interessiert es mich halt schon.

Gruß,
Organix
 
zu Eurer Info (ich finds auch ärgerlich, ist aber so...):


Ich glaube, solange du kein finanziellen Gewinn damit machst, darfst du covern und zum download anbieten.

Nein, darf man nicht; sofern die betreffenden Kompositionen bei der [g=119]GEMA[/g] verzeichnet sind, sind [g=119]GEMA[/g]-Gebühren zu entrichten. Wenn das Angebot kostenlos und nur zum privaten Gebrauch bestimmt ist, hat das lediglich Einfluss auf die Höhe der Gebühren. Die Bestimmungen der [g=119]GEMA[/g] zur Online-Musiknutzung und die Höhe der Gebühren sind auf der [g=119]GEMA[/g]-Homepage nachzulesen:
http://www.[g=119]gema[/g].de/kunden/information_service/online_musik.shtml

Im vorliegenden Fall wird noch unterschieden zwischen Streaming
http://www.[g=119]gema[/g].de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w1_tarif.shtml
(ab EUR 25 pro Jahr pro Titel, bei bis zu 2.000 Zugriffen pro Monat)

und Download:
http://www.[g=119]gema[/g].de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_od2_tarif.shtml
(bei kostenlosem Download 0,375 EUR pro abgerufenem Titel)

Weitere Auskünfte bekommt man ganz einfach durch einen Anruf bei der [g=119]GEMA[/g].

Ich gehe mal davon aus, dass die Kompositionen originalgetreu nachgespielt werden. Werden sie verändert und liegt eine Bearbeitung vor, so müsste sogar noch die Erlaubnis der Urheber eingeholt werden.

Auf so Seiten wie www.myownmusic.de ,sind Cover, Zitate und Sample allerdings ein Grund den Account des Interpreten zu löschen.

Natürlich, diese Anbieter wollen weder die ganzen [g=119]GEMA[/g]-Gebühren bezahlen, noch wollen sie sich strafbar machen.
http://www.myownmusic.de/ hat übrigens eine ausführliche FAQ zu rechtlichen Dingen.
Andere Anbieter schützen sich mit ähnlichen Bedingungen, z.B.
http://www2.[g=114]mp3[/g].de/knowhow/index.html?param=mp3de|11

QUELLE: http://www.naanoo.com/freeb/board/show_thread.php?userid=1016&topic=189090&forumid=28463

DIE [g=119]GEMA[/g] SAGT:

Aufgrund von Berechtigungsverträgen mit den der [g=119]GEMA[/g] angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften vertritt die [g=119]GEMA[/g] treuhänderisch das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungsmusik für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Dies bedeutet auch, dass für die Einbringung von Werken des [g=119]GEMA[/g]-Repertoires in Datenbanken, Dokumentationssystemen oder in Speichern ähnlicher Art sowie derer Übermittlung in elektronischer oder ähnlicher Weise die Rechte von der [g=119]GEMA[/g] wahrgenommen werden.

Dies gilt ebenso für die Nutzung von Werken des [g=119]GEMA[/g]-Repertoires im Internet und anderen Netzen, sei es durch Download des Werkes auf die Festplatte des Users (.wav-, .mid-, aiff-, .au- , .mp- etc. Dateiformate) oder nur das Anhören der Werke (z.B. durch die Real Audio Technik, .ra oder ram-Dateiformate).

Die [g=119]GEMA[/g] hat für die sich daraus ergebenden urheberrechtlichen Vergütungspflichten bereits Tarife entwickelt und zum Teil veröffentlicht, welche die unterschiedlichen Arten der Online- Musiknutzung angemessen erfassen:

Websites zu Präsentationszwecken
Vergütungssätze VR W 1 (veröffentlicht am 9. Juni 2001)


Websites mit Electronic Commerce
Vergütungssätze VR W 2 (veröffentlicht am 9. Juni 2001)


Music on Demand mit Download beim Endnutzer
Vergütungssätze VR OD 2 (Veröffentlicht am 20. September 2002)


Music on Demand ohne Download beim Endnutzer (Streaming)
Vergütungssätze VR OD 3 (Veröffentlicht am 20. September 2002)


Versendung von Ruftonmelodien auf Mobiltelefone
Vergütungssätze VR OD 1 (veröffentlicht am 9. Juni 2001)


Internet-Radio (Webcaster/Simulcaster)
Vergütungssätze S-VR / IntR (veröffentlicht am 9. Juni 2001)


Neben den von der [g=119]GEMA[/g] vertretenen Rechten an Musikwerken gibt es noch weitere Rechte, die beachtet werden müssen:

1.) Herstellungsrecht (auch Synchronisationsrecht genannt)
Das Herstellungsrecht ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerken, Bildwerken.

Da in der Regel der Berechtigte (Komponist bei unverlegten Werken; Musikverleger bei verlegten Werken) das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes bzw. Werkteiles selbst vergibt, empfehlen wir Ihnen, dieses Recht vorher abzuklären bzw. zu erwerben.

2.) Leistungsschutzrechte
Wenn Sie vorbestehende Aufnahmen verwenden, z.B. Aufnahmen von einer Audio-CD, sind die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und der Produzenten zu beachten. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, dieses Recht vorab abzuklären.

Diese Rechte nimmt in der Regel der Tonträgerhersteller wahr. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Landesgruppe der IFPI: www.ifpi.de, Telefon: (040) 589747-0, Fax: (040) 589747-47, E-Mail: verbaende@phono.de.

Im Falle der Veranstaltung von Webradio werden die Leistungsschutzrechte wahrgenommen von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), Podbielskiallee 64; 14195 Berlin, Internet: www.gvl.de.
 
@organix:
na wenigstens von uns erhältst Du Antworten, ob sie was nützen, ist ne andere Frage :D

Soweit ich informiert bin, ist bei Musikstücken die erste Anlaufstelle der Verlag, da an diesen oftmals die Rechte, und sei es nur treuhänderisch, abgetreten sind.
Ansonsten könnte es darauf ankommen, welche Rechte bei wem liegen. Da kenne ich mich leider noch nicht so aus...

Wer weiß mehr?

Gruß Rainer
 
@DonChris:

geil, ziehe ich mir mal zur Entspannung rein :D

Gruß Rainer
 

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