Musiklabel "angemeldete Tätigkeit"

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Geezer

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So dies ist der Thread in dem alle 1000 Leute die bereits ein Label angemeldet haben auftrumpfen können, oder halt auch nur diejenigen die wirklich bescheid wissen, das ist mir lieber....

Folgende Situation ist gegeben.
Ich habe seit 05/2010 mein Musiklabel angemeldet als "Tonträgerherrsteller". Nun möchte ich aufgrund der ersten Pressung meine Tätigkeitsbereiche erweitern. Was ich ganz sicher machen werde ist einen Onlineshop auf meine Homepage einbauen, d.h. der Bereich Textilverkauf und Tonträgerverkauf, MP3 Verkauf, Merchandise usw. müsste abgedeckt sein. Was ich auch ins Auge fasse, ist mich selbst zu verlegen. Sprich umbau zu einem Label-Verlags-Hybrid.

Auf welche Bezeichnung/en müsste ich mein Gewerbe ummelden?

Vielen Dank für euren Input!
 
Lass dich doch mal von deinem Steuerfachmann beraten! Hat ja auch Auswirkungen auf deine Buchhaltung bzw. Steuer sowie ggf. auch beim Gewerbeamt. Also Fachmann aufsuchen!
 
Die Steuer hat damit nichts zu tun.

Aber bei der Gewerbebehörde bzw. Kammer kann man nachfragen, welche Gewerbeart man dafür anmelden muss!!
 
okay, also bei der art der gewerbeanzeige handelt es sich um eine gewerbeummeldung nach erweiterung der tätigkeit

wie wärs mit:

"Produktion und Vertrieb von Tonträgern und sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten"

mir würde das reichen ;)
 
Hi Markus02 hast du ein Label-Verlags-Hybrid?

Oder kennst du dich mit Buchhaltung und Steuer im Unternehmen aus?
 
Danke für eure bisherigen Beiträge. Ich bin aber auch der Auffasung, dass der Experte eher bei der IHK als auf dem Finanzamt oder in der Steuerberatung sitzt. Grundsätzlich ändert sich an dem Steuermodell nichts. Ich bin weiterhin Einzelgewerbe und führe auch weiterhin meine Umsatzsteuern ab. Das Finanzamt hat eh noch nie interessiert ob da Label oder Verlag oder Label und Verlag steht so lang die Steuern richtig bearbeitet sind. Der Punkt ist aber doch, dass ich genau den Weg auf die IHK bestmöglich vermeiden möchte und daher um Erfahrungen von Labelinhabern suche, da zumindest der Eigenvertrieb jetzt nicht unbedingt ungewöhnlich ist. Daher weiterhin: Meinungen?
 
Ok verstehe schon was du meinst. Möchte dir aber trotzdem raten mit deinem Steuerberater zu sprechen. Das hat nicht mal so sehr was mit Finanzamt usw. zu tun. Ich würde erst in Erfahrung bringen ob es nicht sinnvoller für die und dein Gewerbe ist den Vertrieb in einen separaten bzw. eigenständige Firma auszulagern. Dazu kann dir dein Steuerberater sehr viele Tipps geben und dir auch Beispielrechnungen liefern. Auch kann dir ein Steuerberater der mit der Materie vertraut ist sagen welche Stellen du noch anlaufen musst. Ob dir die IHK weitere Infos gibt, ob du noch zusätzliche Versicherungen brauchst, ob und was sich da in Bezug auf Gewerbesteuer bzw. Auflagen des örtlichen Gewerbeamtes ändert...

Wenn du einen Verlag anschließ bist du ja auch mit GEMA, GVL, usw vertraut? - An sonsten auch da mal einen Termin vereinbaren.

Ich kann dir auch empfehlen mal zu einem größeren Label Kontakt aufzunehmen. Da kann man tolle Kontakte knüpfen und die helfen dir auch weiter.

Ich sehe jetzt nochmal du möchtest einen Internetshop für Tonträger auch erstellen. Hier bitte unbedingt mit der GEMA sprechen auch wenn deine Kunden oder das was Du vertreibst kein GEMA Material ist.

Ich weiss das ist jetzt vielleicht nicht befriedigend aber die Verlagstätigkeit ist nicht ganz ohne. Zumindest wenn man das vernünftig durchziehen will.

Gruß
 
okay, dann nochmal nen gewerberechtlicher hinweis: da der vertrieb im zusammenhang mit der produktion gesehen werden kann, ist grds. hier nur eine erweiterung der (bereits bestehenden) betriebstätigkeit, also eine gewerbeummeldung, erforderlich.

es steht dir jedoch frei, den vertrieb "auszulagern" und ein zweites gewerbe anzumelden. bei der entscheidung dazu ist der steuerberater der richtige ansprechpartner.

auch wenn es schwer fällt, ein anruf bei der ihk kann ich nur empfehlen, sobald handel ins spiel kommt. besser da vorher absichern. im grunde kannst du dich auch gar nicht dagegen "wehren", denn egal, ob gewerbean- oder ummeldung, im monatlichen weitermeldungslauf bekommt u.a. auch die ihk eine kopie davon. spätestens dann kommen die eh auf dich zu.

dem fiananzamt ist es, wie schon richtig festgestellt, egal aus welchen tätigkeiten die ihre steuern bekommen.

nochmal zurück zum gewerbeamt: auch mir wäre es letztendlich egal, ob eine erweiterung oder neuanmeldung vorgenommen wird. aber anzeigepflichtig ist der beginn einer (neuen / weiteren) tätigkeit auf jeden fall. andernfalls droht ein bußgeld ;)
 

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