Musiker / Freiberufler; Versicherung / Steuern etc

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skymanic

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hi. habe ein paar grundsätzliche fragen zur steuerrechtlichen und versicherungsbezogenen seite des freiberuflichen musikerdaseins hier in deutschland. einige von euch werden da sicherlich schon erfahrungen gemacht haben.

° ° °

1.: was kann man von der steuer absetzen? können anschaffungen im equipment-bereich abgesetzt werden? welche anlagen für die steuererklärung sind überhaupt relevant?

2.: hat jemand erfahrung mit der freiwilligen arbeitslosenversicherung gemacht?

3.: wie wird eine freiberufliche tätigkeit als musiker steuer- & versicherungstechnisch gehandhabt, wenn sie nebenberuflich ist?

4.: wann kann die nebenberufliche tätigkeit als musiker zur hauptberuflichen tätigkeit werden bzw. gemeldet werden? gibt es da finanziell gesetzte grenzen bezüglich einkommen bzw. dem verhältnis zwischen beiden tätigkeiten?

5.: welche erfahrungen habt ihr mit der künstlersozialkasse gemacht? im vorfeld habe ich sehr viel verschiedenes gehört. grob zusammengefasst: für den der einsteigt als musiker gute sache weil geringe beiträge sozialversicherungsschutz abdecken, für die, die nachher viel geld machen -> scheiße.

6.: gibt es einen weg relativ schnell (anstatt jahre nur monate?) in die ksk aufgenommen zu werden? was macht sich als nachweis am besten?

° ° °

weitere empfehlenswerte sites bezüglich erwähnter themen auch sehr willkommen!.

cheerz.
 
zu den steuerlichen Aspekten konsultierst Du das Finanzamt.
Steuerliche Beratungen darf AFAIK eine Privatperson Dir gar nicht geben.
 
Auch in diesen Dingen immer nen Steuerberater hinzuziehen, als auch die Bürgerberatung des Finanzamtes.

Leider wird die Freiberuflichkeit im (weitesten) tontechnischen Bereich und alles was daran hängt von Bundesland zu Bundesland steuerlich leicht unterschiedlich gehandhabt, generelle Aussagen gibt es da nicht.
 
ok. thx.
 
Also vorausschicken möchte ich, daß ich dir auch keine steuerrechtliche Beratung geben kann. Ich kann dir nur meine Erfahrung des letzten Jahres schildern, da ich seit einem Jahr eine freiberufliche Tätigkeit als Musiker ausübe.

zu 1: ja, du kannst Ausgaben für Equipment steuerlich absetzen.

zu 2: hab ich noch keine gemacht.

zu 3: steuertechnisch gibts da glaube ich keine Unterschiede. Grundsätzlich ist jedes Einkommen, das du erzielst steuerlich relevant, wenn du bestimmte Freibeträge überschreitest.
versicherungstechnisch: weiß nur, daß du als Hauptberuflicher Musiker sozusagen in die KSK mußt. Es besteht Versicherungspflicht.

zu 4: Wann, das liegt in deiner Entscheidung. Wenn du als Hauptberufler gemeldet bist, und du nach einer bestimmten Zeit allerdings bestimmte Freibeträge nicht übersteigst, bewertet das Finanzamt deine Tätigkeit irgendwann als Liebhaberei und stellt sie gewissermaßen ein, bzw. legt dir die Nebenberuflichkeit nahe.

zu 5: wie in 3 schon gesagt besteht für dich als hauptberuflich tätiger Musiker Versicherungspflicht in der KSK.
Es gibt dort den Status des Berufsanfängers in den ersten 3 Jahren seit Beginn deiner Tätigkeit. Da gelten dann bestimmte Mindesteinkommensgrenzen nicht.
Da zahlt man so ca. 75 Euro/Monat Beitrag.
Ansonsten, auch bei höherem Einkommen kommt man immer noch günstiger weg, als andere Selbständige, weil ja die KSK 50% deiner Beiträge übernimmt.
Für genauere Infos aber direkt bei der KSK informieren.

zu 6: du mußt halt deine hauptberuflich, selbständige Tätigkeit entsprechend belegen. z.B. durch Spielverträge, Zeitungsberichte, Rechnungen, Homepage, etc.

Gruß
Axel
 
Vertical schrieb:
weiß nur, daß du als Hauptberuflicher Musiker sozusagen in die KSK mußt. Es besteht Versicherungspflicht.

zu 5: wie in 3 schon gesagt besteht für dich als hauptberuflich tätiger Musiker Versicherungspflicht in der KSK.

Das halte ich für eine Falschinformation. Auf welche Quelle stützt sich diese Aussage?
 
@Vertical - Pflicht besteht nicht - aber es empfiehlt sich, in die KSK einzutreten, unbedingt.
Natürlich drückt man viel ab bei entsprechendem Einkommen - dafür bist Du auch gänzlich sozialversichert.
Es gibt sogar die kombi PrivatKV+KSK - was für mich bsp. eine klasse Kombi ist.
 
@Hagstrom@sts,

"Feststellung der Versicherungspflicht:
Freiberufliche Künstler und Publizisten, die dauerhaft und
erwerbsmäßig tätig sind, müssen sich bei der Künstlersozialkasse
melden."...

Entnommen aus:
http://www.freie-berufe.de/Kuenstlersozialversicherung.644.0.html

Unten der Link zum Buch des BMAS dort Seite 30 ff.

Daneben kann man sich zugunsten einer PKV von der Versicherungsplicht befreien,
was jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

Mehr Infos unter:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/...tionsschriftenfuerkuenstlerundpublizisten.php
 
Leider ist die Sache mit der KSK wirklich etwas verwirrend.

unter bestimmten Vorraussetzungen besteht tatsächlich eine dortige VersicherungsPFLICHT, das wissen die wenigsten.
 
Meine Herren, das wusste ich auch noch nicht. @thx, vertical.
Meine Aufnahme damals war überaus mühsam und kotzig - ich glaube, ich brauchte 3 Anläufe, bis alle Unterlagen akzeptiert wurden.

Ey, da entschliesst Du dich, wilder Künstler zu sein und musst dich dann doch an Regeln halten...
 

Danke für die interessanten Texte, die mich aber von einer allgemeinen Pflicht zum Eintritt in die KSK nicht überzeugen können. Möglicherweise ist das tatsächlich "unter bestimmten Voraussetzungen" so, wie Rotten schrieb, aber so lange diese nicht klar sind...

Unter dem zweiten von Dir genannten Link findet sich eine Broschüre der KSK mit dem Titel "Das Wichtigste zur Künstlersozialversicherung". Hier findet man im Abschnitt "Was geschieht, wenn die Anmeldung bei der KSK versäumt wird?" (Seite 2) unter anderem die Aussage: "Wer sich nicht bei der KSK meldet, verschenkt Vorteile, die ihm rechtlich zustehen." Das (und einige andere Formulierungen) spricht nicht für eine Verpflichtung zum Eintritt in die KSK. Umgekehrt ist aber die KSK verpflichtet, jemanden aufzunehmen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Den betreffenden Gesetzestext kann man übrigens <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/BJNR007050981.html" target="_blank">hier</a> finden.
 
Die Versicherungspflicht für hauptberuflich tätige Künstler und Publizisten ist keine Glaubensfrage, sondern im Künstlersozialversicherungsgesetz zwingend vorgeschrieben. Da sind die Regelungen aber so kompliziert formuliert, dass die FAQ der KSK dieser Lektüre vorzuziehen ist...
 
Hi,

in meiner Zeit als freiberuflicher Musiker hatte ich auch Kollgen, die nicht in der KSK waren. Trotzdem ist eine Diskussion darüber recht müßig, denn die KSK ist von den Konditionen die beste Möglichkeit. Den Arbeitgeberanteil holt sich die KSK nämlich von Firmen zurück, die Freiberufler beschäftigen. Damit ergeben sich Beiträge, die vergleichbar mit Angestelltenbeträgen sind. Darum würde ich zu einem Beitritt raten.

Selbstverständlich kannst du ALLE berufsrelevanten Ausgaben geltend machen. Dazu gehören Equipment, Noten, komerzielle CD-Aufnahmen, Auftrittskleidung, Zinsen aufgenommener Gründungskredite usw. Was oft vergessen wird, ist das Fahrgeld, das natürlich für Auftritte und evtl. Unterrichtsbesuche anfällt.

Grüße von Fugato
 

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