Musik im Dokumentarfilm

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Tonangel

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Hallo,

ich möchte ein Musikstück aus dem Jahre 1963 für eine Dokumentation nutzen.
Ist es richtig dass die Verwertungsrechte 50 Jahre nach Herstellung des Tonträgers "frei" sind?

Viele Grüße
 
Leider so nicht - die Urheberrechte erlöschen hier in D 70 Jahre nach TOD des Urhebers.

PS: Wenn der Urheber aus einem anderen Land kommt, kann es anders sein ... das führt manchmal zu komischen Konstellationen: z.B. kannst du den Roman "1984" von einer Website aus den USA abrufen weil er da schon gemeinfrei (eigtl "pubblic domain") ist, hier in D würdest du dich noch strafbar machen wenn du den Text einfach so frei veröffentlichst.

PPS: Anders sieht es bei den Leistungschutzrechten aus - die Erlöschen hier in D 50 Jahre nach Erscheinen.

Das heißt:

möchtest du eine Interpretation von (say) Beethovens Werken benutzen die jemand 1963 aufgenommen hat, so ist das ab 2014 möglich.

Hast du Interesse an einem Werk, dass der Schreiber 1962 verfasst und, und er ist 1963 gestorben, dann musst du noch ein bisschen warten ...
 
Danke Mike3000

Und was ist damit:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__85.html

Seltsamerweise kann ich das Musikstück bei der GEMA nicht finden (Gema Recherche)

Ich glaube es gibt mitlerweile wieder einen neuen Gesetzentwurf, der die 50Jahre auf 70 Jahre anheben soll. Das aber erst im November 2013
 
Boah ist das kompliziert. Also konkret:

Musikstück ist 1963 erschienen
Der Sänger ist 1999 verstorben
Der Texter ist 1984 gestorben
 
GEMA ist noch mal ein anderes Ding ... aber den Paragraphen den du zitierst bezeichnez die "Herstellung eines Tonträgers", das ist genau dsa was ich oben meinte.

Und auch hier noch mal ein Link:


http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html
 
Musikstück ist 1963 erschienen
Der Sänger ist 1999 verstorben
Der Texter ist 1984 gestorben

Das heißt du darfst die Melodie verwenden wenn der Komponist 70 Jahre tot (wann der gestorben ist weiß ich nicht) ist. Den Text darfst du 2054 frei benutzen. Die Leistungsschutzrechte des Sängers enden allerdings schon in diesem Jahr, also könntest du ein Gesangschnipsel (z.B. "Ich liebe dich" - dem würde keine gesonderte Schöpfungshöhe des Texters angesehen werden) spätestens im nächsten Jahr verwenden. ... wenn das keine Melodie ist! ... viermal der gleiche Ton wäre z.B. keine Melodie ;-)

Mit Absprache ist natürlich alles möglich! ;-)
 
Dann werde ich mich mal an den Verlag wenden. Der ist dann ja wohl für die Urheberrechte zuständig...richtig?
 
Der Verlag wäre wohl der erste Ansprechpartner.
 
Danke dir. Ich versuch´s dort nächste Woche mal.
 
Hallo, ich weiß nicht ob das so richtig ist. Heino hat mich darauf gebracht ;-)
Er hat ein neues Album mit Coversongs rausgebracht. So wie ich das verstanden habe benötigte er nicht die Zustimmung der original Bands.

Ist das wirklich so das Coversongs frei von Verwertungsrechten und Urheberrechten sind?

Gruß
Günter
 

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