Leider so nicht - die Urheberrechte erlöschen hier in D 70 Jahre nach TOD des Urhebers.
PS: Wenn der Urheber aus einem anderen Land kommt, kann es anders sein ... das führt manchmal zu komischen Konstellationen: z.B. kannst du den Roman "1984" von einer Website aus den USA abrufen weil er da schon gemeinfrei (eigtl "pubblic domain") ist, hier in D würdest du dich noch strafbar machen wenn du den Text einfach so frei veröffentlichst.
PPS: Anders sieht es bei den Leistungschutzrechten aus - die Erlöschen hier in D 50 Jahre nach Erscheinen.
Das heißt:
möchtest du eine Interpretation von (say) Beethovens Werken benutzen die jemand 1963 aufgenommen hat, so ist das ab 2014 möglich.
Hast du Interesse an einem Werk, dass der Schreiber 1962 verfasst und, und er ist 1963 gestorben, dann musst du noch ein bisschen warten ...